Dem Bau des geplanten Gesundheitshotels der Luxusklasse auf dem Büdingen-Gelände steht vorerst nichts mehr im Wege: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat den Baustopp aufgehoben und damit eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg gekippt.

Der Verein Bürgerpark Büdingen wolle weiter kämpfen, vor allem um den Baumbestand, kündigt Patrick Pfeiffer an. Investor Hans-Jürg Buff zeigt sich zufrieden mit dem Urteil. Er rechnet mit einem Baustart Ende des Jahres.

Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg gekippt: Der Bau muss nicht ruhen

Anders als das Verwaltungsgericht Freiburg kam der Mannheimer VGH zu dem Schluss: Die Widersprüche von Vertretern des Vereins Bürgerpark Büdingen gegen die Genehmigung des Hotelbaus mit 114 Zimmern vom 10. September 2018 hätten keine aufschiebende Wirkung. Der Bau müsse also deswegen nicht ruhen.

Der Hintergrund zum Büdingen-Areal

Während das Verwaltungsgericht in Freiburg noch davon ausgegangen war, dass die Baugenehmigung höchstwahrscheinlich Rechtsvorschriften verletze, die dem Schutz der Nachbarn dienten, weist der Verwaltungsgerichtshof dies nun zurück.

Er argumentiert: Es sei nicht mit ausreichender Deutlichkeit zu erkennen, dass Festsetzungen wie Höhen oder Baumasse im Bebauungsplan das Ziel hatten, Nachbarn vor Belastungen zu schützen. Es sei vielmehr um städtebauliche Erwägungen gegangen.

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Baustopp auf dem Büdingen-Areal im Februar 2019. Bild: Robert Hahn Bauer
Baustopp auf dem Büdingen-Areal im Februar 2019. Bild: Robert Hahn Bauer | Bild: Robert Hahn Bauer

„Wir sind enttäuscht. Das ist eine sehr technische und sehr formale Entscheidung“

Als Reaktion auf die Entscheidung sagt der Juraprofessor Marcel Kau, der den Verein Bürgerpark Büdingen berät: „Wir sind enttäuscht. Das ist eine sehr technische und sehr formale Entscheidung.“ Sie spreche Nachbarn das Recht weitgehend ab, zu überprüfen, was auf dem Baugelände geschehe, wenn nicht der Schutz der Anlieger schon ausdrücklich im Bebauungsplan festgeschrieben wurde.

Dies sei fern von jeder Praxis. Solche Passagen würden so gut wie nie in Bebauungspläne aufgenommen.

Doch der Verein sehe sich nicht geschlagen. Ihm sei zwar jetzt ein Dämpfer versetzt worden, er werde aber nicht aufgeben, Bauhöhe und Baumasse anzuprangern. Gegen die Baugenehmigung könnten Angrenzer noch immer vor dem Verwaltungsgericht klagen, bisher hatten sie nur Antrag auf Eilrechtschutz gestellt.

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Rechtsstreit kann sich noch über Jahre hinziehen

Es sei zwar damit zu rechnen, dass die Entscheidung dem VGH-Urteil angepasst werde, doch diese könne dann wiederum vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft werden. Bis dort allerdings ein Urteil falle, könnten Jahre vergehen. Und bis dahin werde der Investor aller Voraussicht nach versuchen, vor Ort Fakten zu schaffen.

Würden die Kläger allerdings Recht bekommen, könnten sie auf einen Abriss oder Rückbau bestehen.

Kau bemängelt, dass der Verwaltungsgerichtshof sachliche Fehler gemacht habe. Er gehe davon aus, das geplante Badebecken sei im Bebauungsplan verzeichnet. Außerdem spreche er von sechs Stockwerken, die der Bebauungsplan vorsehe. Beides sei jedoch falsch.

„Wir werfen die Flinte nicht ins Korn. Diesen Gefallen tun wir der Stadt und dem Investor nicht“

Patrick Pfeiffer vom Verein Bürgerpark Büdingen zeigt sich von der Entscheidung getroffen, aber nicht geschlagen. „Wir werfen die Flinte nicht ins Korn. Diesen Gefallen tun wir der Stadt und dem Investor nicht.“ Es sei davon auszugehen dass, wie vom Gemeinderat schon gebilligt, 46 weitere Bäume auf dem Areal gefällt werden. Und die verbleibenden Riesen würden durch den Bau gefährdet. Sie hätten kaum Überlebenschancen.

„Wenn Investor Buff wie geplant baut, dann bleibt vom Park nicht viel übrig.“

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Investor plant den Baubeginn bis Ende des Jahres – Weitere Fällarbeiten sind bei der Gestaltung des Geländes geplant

Hans-Jürg Buff indes ist erleichtert angesichts der Entscheidung des VGH. Er strebe bis Ende des Jahres den Spatenstich an, vorausgesetzt er bekomme die entsprechenden Firmen.

Weitere Fällarbeiten seien dazu erst einmal nicht nötig. Diese seien erst bei der Gestaltung des Außengeländes vorgesehen. Er werde nun wie geplant bauen.

Buff betont: Das Büdingen-Areal sei immer eine Baufläche gewesen und kein Park. Durch die Widersprüche und das Gerichtsverfahren sei der Bau, der dieses Frühjahr hätte beginnen sollen, um etwa ein Jahr in Verzug geraten. Das habe ihm viel Geld gekostet.

Die Stadt Konstanz arbeitet noch an einer Stellungsnahme. Bei ihr war die umfangreich begründete VGH-Entscheidung erst gestern Nachmittag eingegangen, wie Stadtsprecher Uli Hilser auf SÜDKURIER-Anfrage mitteilt.