Ein Familienunternehmen der anderen Art

Familienbetriebe haben in Deutschland Tradition. Sie gelten als Motor der deutschen Wirtschaft, sind geprägt von generationsübergreifener Zusammenarbeit. Das sahen offenbar auch ein 54-jähriger Vater aus Konstanz und dessen 17-jähriger Sohn so. Doch sie betrieben ein Familiengeschäft der etwas anderen Art: Gemeinsam handelten sie mit Marihuana. Laut eigenen Angaben, um ihren Eigenkonsum zu finanzieren.

Für seinen Sohn schmuggelte der Vater deshalb 200 Gramm auf das Openair Frauenfeld, wo es der 17-Jährige dann wiederum gewinnbringend verkaufte. Das Amtsgericht verurteilt den 54-Jährigen deshalb wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung, inklusive einer Geldstrafe von 4000 Euro. Sein minderjähriger Sohn wird vom Richter verwarnt. Er muss 60 Arbeitsstunden ableisten.

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Ein Trinkspiel in der Verhandlungspause

Es war ein Trinkspiel, mit dem alles begann. Und es endete auch damit: Ein junger Mann soll auf einer Studentenparty versucht haben, mit einer 20-Jährigen gegen ihren Willen intim zu werden. Auf das Bett soll er sie geworfen, die Zimmertür abgesperrt haben. Vorausgegangen war dem Ganzen ein Trinkspiel mit dem Namen Bierpong. Verhandelt wurde im April 2018 vor dem Konstanzer Amtsgericht.

Eigentlich eine ernste Angelegenheit. Doch die 20-Jährige, die als Nebenklägerin auftrat, sah das offenbar nicht so. Noch vor dem Urteilsspruch versammelte sie sich gemeinsam mit ihrem Vater, gleichzeitig ihr Rechtsanwalt, um einen Biertisch, aufgestellt vor dem Amtsgerichtsgebäude auf der Laube. Sie spielten Bierpong – zum Ärger des Richters. Vor dem eigentlichen Urteilsspruch erhielten Tochter und Vater eine deshalb Standpauke, die es in sich hatte. Zurecht.

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Pöbelei gegen den Oberbürgermeister

Wo hört Meinungsfreiheit auf? Wann beginnen Beleidigung und Verleumdung? Fragen, die in Zeiten des Internets aktueller sind denn je – und mit denen sich im Jahr 2017 auch der Konstanzer Oberbürgermeister Uli Burchardt beschäftigen muss. Ein AfD-Anhänger kommentiert in einer öffentlichen Facebook-Diskussion um eine mögliche Flüchtlingsunterkunft am Hörnle: „Hat der Konstanzer Oberbürgermeister ein Alkoholproblem oder ist er von Natur aus geistig umnachtet?“

Die Anzeige wegen Beleidigung folgt prompt. Und im Gegensatz zum Amts- sowie Landgericht Konstanz kommt das Oberlandesgericht Karlruhe zu dem Schluss, dass die Aussage juristisch einwandfrei ist. Der Grund: Die polemische und überspitzte Formulierung als Frage.

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Fristlose Kündigung nach Maultaschen-Diebstahl

Es ist ein Fall, der 2009 bundesweit Interesse auslöst: Eine Altenpflegerin steckt während der Arbeit sechs Maultaschen ein, mit einem materiellen Wert von höchstens 4 Euro. Ihre Arbeitgeberin, die Konstanzer Spitalstifung, kündigt der Frau daraufhin fristlos – trotz 17 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Doch die damals 58-Jährige ist damit alles andere als einverstanden und zieht vor das Arbeitsgericht. Und sie hat Glück. Nach dem Gang durch mehreren Instanzen kommt es zu einem Vergleich. Sie erhält eine Abfindung und eine Gehaltsnachzahlung von 42.500 Euro.

Eine Ärztin, die keine ist, behandelt Patienten

Sie täuschte alle und riskierte damit Menschenleben: Mit gefälschten Zeugnissen bewirbt sich eine Frau im November 2012 als Ärztin am Herzzentrum Konstanz. Sie bekommt den Job, betreut 91 Mal in einem Intensivmobil schwer kranke Herzpatienten. Im Juli 2013 schließlich fliegt die Hochstaplerin auf. Sie ist gelernte Krankenschwester, wie sich herausstellt.

Auch in der Schweiz hatte sie sich zuvor einen Job als Ärztin erschlichen. An insgesamt fünf Kliniken und Praxen in der Schweiz soll sie so illegal Patienten behandelt haben. Das Amtsgericht Konstanz verurteilt die Hochstaplerin im Juli 2015 schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die weiteren Ermittlungen gegen sie wurden eingestellt.

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Eine Motorrad-Club terrorisiert Konstanz

Zwölf Männer, allesamt Mitglieder des Motorrad-Clubs Ghost Rider, überfallen 1998 eine Wirtschaft in Konstanz und hinterlassen eine Spur der Verwüstung. Vorangegangen sein soll dem ganzen eine Auseinandersetzung mit dem Wirt des Lokals. Rund drei Jahre später geht am Landgericht Konstanz ein Prozess gegen die inzwischen aufgelöste Motorrad-Gang zu Ende.

Angeklagt waren mehrere Mitglieder auch wegen des Handels mit Kokain. Weil die Ermittler den Kriminellen den Überfall nicht mehr nachweisen konnten, sprach das Gericht in mehreren Fällen lediglich Geld- und Freiheitsstrafen auf Bewährung aus.

Ein Arzt missbraucht seine Patientinnen

Während die Polizei bereits ermittelte, vergriff er sich weiter an seinen Patientinnen: Ein Neurologe, Oberarzt an einer Fachklinik im Landkreis Konstanz, vergeht sich während der Behandlung immer wieder an Frauen. Die Details sind verstörend, die im Februar 2018 während der Gerichtsverhandlung ans Licht kommen: Er führte das Ultraschallgerät an Stellen, an denen es nichts zu suchen hatte – und ging dabei noch weiter.

Vor dem Landgericht vermeidet der Angeklagte den Blickkontakt mit den Opfern, die auch Jahre nach der Tat unter dem Erlebten leiden. Ihr Vertrauen ist zerstört. Das Gericht verurteilt den Mann schließlich zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung.

Eine tödliche Messerstecherei in der Shisha-Bar

War es eine Machtdemonstration? Im März 2017 ersticht ein 17-jähriger Konstanzer einen 19-jährigen Schweizer mit einem Messer. Tatort ist der Parkplatz einer Shisha-Bar in Konstanz, wo es vor dem tödlichen Angriff zu einem Streit gekommen sein soll.

Verhandelt wird die Tat im März 2018 vor dem Landgericht Konstanz. Dort folgt ein Prozess, der die Gemüter bewegt. Denn die Öffentlichkeit wird nach dem Auftakt von der Verhandlung ausgeschlossen. Am Ende urteilen die Richter: Der zum Tatzeitpunkt minderjährige Hauptangeklagte muss wegen Totschlags für siebeneinhalb Jahre in Haft.

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Ein Prozess, der grausame Details zum Vorschein bringt

Es sind Taten, die einem den Atem stocken lassen: Im Jahr 2012 erstickt ein Konstanzer erstickt zunächst seine 70-jährige Nachbarin, ein halbes Jahr später ertränkt er seine Freundin in der Badewanne. Doch damit nicht genug: Im Februar 2013 vergewaltigt der Mann seine neue Lebensgefährtin sowie deren Freundin brutal. Doch den Frauen gelingt die Flucht aus ihrem Martyrium.

Es kommt zum Prozess. Das Landgericht verurteilt den Konstanzer unter anderem wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft und stellt in seinem Urteil die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wird der Verurteilte wohl auch nach Ablauf der 15 Jahre nicht auf freien Fuß kommen, sofern er weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt.

Ein zehnjähriges Mädchen stirbt an einer Vergiftung

Ein junges Mädchen übernachtet mit ihrer zehnjährigen Freundin bei der Großmutter. Dort erleidet der Gast eine Methadon-Vergiftung. Zwei Tage später der stirbt die Zehnjährige im Klinikum. Offenbar hatte die drogenabhängige Großmutter den Heroin-Ersatzstoff in eine Wasserflasche gefüllt und frei zugänglich im Kühlschrank aufbewahrt.

Vor dem Amtsgericht Konstanz geht es im Mai 2013 deshalb um die Frage der Schuld. Der Vorwurf an die Großmutter: Hätte sie das Methadon nicht unbedacht in der Wohnung aufbewahrt, wäre das zehnjährige Mädchen noch am Leben. Sie wird wegen fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.