Dies bestätigen eine Gerichtssprecherin sowie das Bauderzernat der Stadt Konstanz auf Anfrage des SÜDKURIER.
Walter Rügert, Pressesprecher der Stadtverwaltung, teilt mit: "Nach intensiver Prüfung der Entscheidung sind sowohl die Stadtverwaltung wie auch der Bauherr zum Ergebnis gekommen, dass die Argumentation des Verwaltungsgerichts Anlass für eine rechtliche Prüfung durch die nächsthöhere Instanz gibt."
Worum ging es bei dem Gerichtsbeschluss?
In Freiburg wurde am 20. Februar einem Eilantrag von Anwohnern gegen die Baugenehmigung stattgegeben, alle Arbeiten mussten daraufhin eingestellt werden. Die Richter stützten sich dabei auf die geplante Höhe des Gebäudes, die teils um bis zu 7,33 Meter über der im Bebauungsplan festgeschriebenen liegt und dabei nachbarschaftliche Interessen verletze.
Wie geht das Verfahren weiter?
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim prüft nun, ob aufgrund der Beschwerden durch die Stadt und den Bauherrrn die zuvor erfolgte Entscheidung abgeändert oder aufgehoben werden muss. Über die vorgebrachten Gründe äußert sich die Stadt Konstanz nicht, die Frist zur Einreichung endet am 25. März.
Was sagen Vertreter der Bürgerpark-Initiative über den bisher geltenden Beschluss?
Rolf Würthle vom Verein Bürgerpark Büdingen, sagt: "Wir sehen weiteren juristischen Schritten gelassen entgegen." Der Freiburger Beschluss habe klar aufgezeigt, dass die erteilte Baugenehmigung „an schwerwiegenden Fehlern“ leide, schreiben Würthle und seine Mitstreiter in einer Erklärung am Donnerstag.
Der Standpunkt der Stadt laute, mit einer Anpassung der gerichtlich bemängelten Gebäudehöhe könne der Bau fortgesetzt werden. „Dem ist aber keineswegs so“, schreiben die Mitglieder des Vereins. Es sei vielmehr verwaltungsgerichtliche Praxis, sich auf offensichtlichste Fehler zu konzentrieren, wenn es sich – wie im Fall der Büdingen-Bebauung – um die Anordnung einer aufschiebenden Wirkung handle.
„Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass die Baugenehmigung im Übrigen in Ordnung wäre“, meinen die Vertreter des Vereins.
Warum kritisieren die Bürgerpark-Vertreter die Stadt?
Am Mittwoch, 13. März, um 19.30 Uhr wollen sie im Treffpunkt Petershausen über den aktuellen Stand informieren. Oberbürgermeister Uli Burchardt und Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn werfen sie in ihrem Kommentar zur Reaktion der Stadt auf den Beschluss aus Freiburg "Starrsinnigkeit, gepaart mit einer ungeheuerlichen Arroganz der Bevölkerung und dem Gemeinderat gegenüber" vor.
Von der Verwaltung erwarte der Verein, „eine vollständige Neubeurteilung der planerischen Maßnahmen im Büdingen-Park, wie auch in der ganzen Stadt“.