Im Unterlohn gärt es, seit bekannt wurde, dass das Gebiet unterteilt werden soll. Und zwar in eine reine Gewerbezone, in der keine neuen Wohnhäuser mehr errichtet werden dürfen, und in ein urbanes Gebiet, mit Zonen für eine neue Wohnbebauung. Als Beispiel für die Fragwürdigkeit der neuen Regeln dienten den Bürgern etwa zwei gegenüberliegende Karosseriebetriebe, die dasselbe machen, aber baurechtlich unterschiedlich eingestuft werden sollen.

Das könnte Sie auch interessieren

Viele Bürger setzen sich dafür ein, dass das ganze Unterlohn zur urbanen Zone wird, in der auch Neubauten zulässig sind. Dabei setzen sie auf die Leitlinien der Stadt für die Bürgerbeteiligung, von denen sie sich mehr Mitsprache erhoffen. „Aktuell und rückblickend scheint es, dass die bisher durchgeführten Offenlagen der Verwaltung eher ungenügend den Interessen der Bürger entspricht“, kritisieren Thomas und Christian Pfingst in einem Schreiben an OB Uli Burchardt und die Gemeinderäte.

Auch, wenn es für ein formales Verfahren zu spät sei, gebe es auch jetzt noch Möglichkeiten, die Bürger einzubinden, heißt es im Brief weiter. „Die Planung ist noch nicht abgeschlossen“, sagen die Verfasser. Jahrelange Streitigkeiten und Stillstand könnten vermieden werden, stellen die Briefeschreiber fest. Die Stadtverwaltung weist dagegen darauf hin, dass die Bürgerschaft schon eingebunden gewesen sei, und dies auch weiterhin werde. Die Fristen für eine Beteiligung nach den Leitlinien seien längst abgelaufen, erklärt Pressesprecher Walter Rügert.

Das könnte Sie auch interessieren

Für die Stadtverwaltung stellt er fest: „Im Bebauungsplanverfahren ‚Unterlohn, 7. Änderung‘ wurde die Öffentlichkeit frühzeitig sowie umfassend informiert und eingebunden. Dies fand deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Bedarf hinaus statt, besonders in der frühen Planungsphase, beginnend im Mai 2018.“ Unter anderem habe man eine Vielzahl an Einzelgesprächen mit Akteuren aus dem Plangebiet geführt. Um per Unterschriften ein Mehr an Bürgerbeteiligung anzuregen, müssten Fristen eingehalten werden.

„Die Sammlung von Unterschriften muss innerhalb von drei Wochen nach Beschluss der Vorhabenliste (zwei Mal jährlich) angekündigt und innerhalb von weiteren vier Wochen durchgeführt werden“, sagt Rügert. „Unterlohn 7. Änderung“ sei erstmals im Juni 2018 auf einer der öffentlichen Vorhabenlisten gestanden. Inzwischen seien Planung und Beteiligung schon weit fortgeschritten. „Aktuell befindet sich der angepasste Bebauungsplanentwurf in einer erneuten Offenlage“, die bis 15. Juli laufe. Der Abschluss des Verfahrens sei für Ende des Jahres vorgesehen.

Das könnte Sie auch interessieren

Bürger bemängeln hingegen, dass die Offenlage im Jahr 2020 in die Schulferien gefallen sei. Viele hätten nichts davon gewusst und so keine Möglichkeit gehabt, rechtzeitig Einspruch zu erheben, heißt es im Brief von Thomas und Christian Pfingst. Walter Rügert räumt für die Stadtverwaltung ein, dass die Pläne während der Ferien offen lagen. Dafür habe es organisatorische Gründe gegeben. Im Gegenzug seien die Pläne aber länger einsehbar gewesen, zudem sei in den Medien und im Amtsblatt darüber informiert worden.

Grundsätzlich habe abgewogen werden müssen: zwischen privaten Interessen, den Belangen gewerbetypischer Betriebe, dem öffentlichen Interesse sowie Konzepten wie dem für Gewerbeflächen. In Teilen des Gebiets sei die Nutzung einer Wohnung unabhängig von einem Betrieb wegen der Belastungen auch gar nicht zulässig, etwa an der Kläranlage.

Das könnte Sie auch interessieren