Der erste Schrecken sitzt vielen Konstanzern noch immer in den Knochen. Zum 1. Januar 2024 ist – lange geplant und mit viel Vorlauf vom Gemeinderat so beschlossen – die Grundsteuer gestiegen. Von 410 auf 510 Prozent eines steuerlichen Rechenwertes, was sich auf dem Konto vieler Eigentümer und Mieter durchaus bemerkbar macht oder mit der Nebenkostenabrechnung noch machen wird. Und dabei bleibt es nicht. Denn 2025 wird das ganze System umgestellt, weil ein höchstrichterliches Urteil das erzwingt.
Aber für wen wird es teuer und um wie viel? Wer kann auf eine Entlastung hoffen? CDU-Fraktionschef Roger Tscheulin berichtet jüngst im Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss (HFK) aus Gesprächen mit Bürgern, dass die „Verunsicherung bei den Menschen unglaublich groß“ sei. Auch Oberbürgermeister Uli Burchardt weiß um die Ängste. Denn vieles deutet darauf hin, dass es vor allem für die Nutzer von Häusern mit Garten deutlich teurer werden könnte, während die Grundsteuer auf Wohnungen in größeren Einheiten sogar sinken könnte.
Doch ein gutes halbes Jahr bevor die ganz neuen Steuersätze in Kraft treten, hat noch niemand den Überblick, wie Burchardt betont. Er appelliert fast schon leidenschaftlich: „Leute, fangt nicht an zu rechnen, es ist sinnlos, es fehlt in einer Multiplikation eine Seite des Malzeichens“. Denn in der Tat stehen die künftigen Bodenrichtwerte noch immer nicht fest, das Finanzamt ist damit laut Burchardt noch nicht fertig.
Das neue Schreckgespenst heißt Grundsteuer C
Während bei der allgemeinen Grundsteuer durch die Reform in der Summe die Einnahmen für die Stadt und damit die Belastung für die Gesamtheit der Steuerzahler nicht steigen soll (individuell kann das allerdings ganz anders aussehen), plant Konstanz in Einzelfällen aber auch noch eine Sonderlösung. Als eine der ersten Städte Deutschlands will sie die neue Grundsteuer C einführen. Es ist ein erhöhter Tarif für Grundstücke, die eigentlich sofort bebaut werden können, aber von den Eigentümern brach liegen gelassen werden.
Zum 1. Januar 2025, wie vor allem aus den links-grünen Gruppierungen im Gemeinderat gefordert, schafft die Verwaltung die Zusatzaufgabe allerdings nicht. Das findet SPD-Stadtrat Jan Welsch nachvollziehbar. Er drängt aber darauf, dass die „erhebliche Steuerungswirkung“, die von der neuen Grundsteuer C ausgehe, genutzt werde. Und Simon Pschorr von der Linken Liste betont, wenn sich Grundbesitzer die neue höhere Steuer nicht leisten könnten, könnten sie ja auf ihrem Grundstück durch einen Neubau etwas erwirtschaften oder es verkaufen.
Stadt will Druck auf Grundstücksbesitzer hochhalten
Auch OB Burchardt sagt dazu: „Es gibt gute und gewichtige Gründe, sich mit der Grundsteuer C auseinanderzusetzen“. Deshalb, so der politische Kompromiss, prüft die Verwaltung die Einführung im Jahr 2026. Ein fixer Termin am 1. Januar 2026, wie vom Jungen Forum gefordert, fand dagegen keine Mehrheit. Den Druck, baureife Grundstücke auch tatsächlich zu bebauen, will die Stadt auf jeden Fall hochhalten. Denn „grundsätzlich ist die Grundsteuer C ein probates Mittel, Grundstücksspekulationen einzudämmen und die Eigentümer zu einer schnelleren Bebauung unbebauter Grundstücke zu bewegen“, so die Einschätzung der Verwaltung.
Treffen würde die neue Steuer allerdings nur eine kleine Zahl von Bürgerinnen und Bürgern: In Konstanz gibt es im steuerlichen Sinn rund 34.400 Grundstücksobjekte, so die Stadtkämmerei. Nach einer ersten Erhebung kämen 133 davon für die neue Grundsteuer C infrage. Und hier muss die Verwaltung rechtlich wasserdicht arbeiten. Denn die Besitzer der betroffenen Grundstücke werden sich kaum mit der Mehrbelastung abfinden. Denn mehr zahlen müssen sie auch so schon: Auch bei der bisherigen Grundsteuer steigen die entscheidenden Messbeträge, insbesondere für unbebaute Grundstücke, laut Stadtverwaltung „um ein Vielfaches“.