Im neunten Obergeschoss eines der beiden Hochhäuser auf dem Klinikum-Gelände an der Mainaustraße schlug am Dreikönigstag, 6. Januar, um 17.13 Uhr eine Brandmeldeanlage Alarm. Das bestätigt das Polizeipräsidium Konstanz am Freitag auf SÜDKURIER-Anfrage. Grund für den Alarm sei eine Rauchentwicklung gewesen. Mehrere Einsatzfahrzeuge der Konstanzer Feuerwehr rasten daraufhin Richtung Klinikum.

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Vor Ort konnten die Einsatzkräfte bei einer Nachschau jedoch weder Rauch noch einen Brandherd feststellen. Die Feuerwehr gehe davon aus, dass verbranntes Essen der Grund für die Rauchentwicklung war und damit den Brandalarm ausgelöst hatte, so die Polizei weiter. Im betroffenen Hochhaus befindet sich ein Personalwohnheim der Spitalstiftung.

Jeder vierte Feuerwehreinsatz ist ein Fehlalarm

Fehlalarme sind für die Konstanzer Feuerwehr keine Seltenheit. Wie Kommandant und Amtsleiter Bernd Roth dem SÜDKURIER im August 2021 erklärte, machten sie durchschnittlich rund ein Viertel aller Einsätze im Jahr aus. Generell rücke die Feuerwehr bei einem Alarm unverzüglich aus.

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„Handelt es sich um einen Fehlalarm durch eine Brandmeldeanlage, sind wir auch meistens schon da, bevor wir eine telefonische Rückmeldung bekommen, dass es sich um einen Fehlalarm handelt“, so Roth. Die Feuerwehr müsse hinfahren, sich alles genau anschauen und die Anlage wieder in einen betriebsbereiten Zustand bringen.

Glücklicherweise, betonte Roth damals im SÜDKURIER-Interview, sei die „böswillige Auslösung“ eines Feueralarms in Konstanz sehr selten – also, dass beispielsweise jemand eine Zigarette oder ein Feuerzeug an den Brandmelder hält oder die Druckknöpfe einschlägt.

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Bei privaten Rauchwarnmeldern sei nicht selten das Kochen ursächlich für Fehlalarme. „Die Situation ist oft die, dass die Leute nach der Arbeit so erschöpft sind, dass sie einschlafen, während das Essen im Ofen ist. In der ersten Schlafphase schlafen sie dann so tief, dass sie den Rauchwarnmelder gar nicht hören. Aber die Nachbarn hören das und rufen die Feuerwehr“, so Roth weiter.

Wer zahlt bei einem Fehlalarm?

Und wer kommt bei Fehlalarmen für die Kosten des Feuerwehreinsatzes auf? „Die Einsätze im Bereich der privaten Rauchwarnmelder sind kostenfrei, weil man davon ausgeht, dass sie im guten Glauben abgesetzt werden“, erklärte Feuerwehrkommandant Roth im vergangenen Sommer. Würden Menschen eine Gefahrensituation wahrnehmen, werde das von der Stadt bezahlt. Wieviel das koste, sei ganz unterschiedlich – je nach Personal- und Fahrzeugaufwand sowie Einsatz-Objekt.

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Bei den Brandmeldeanlagen in sogenannten Sonderobjekten wie Versammlungsstätten, öffentlichen Gebäuden oder Schulen sehe es anders aus. Da müsse vor Ort die Auslöseursache ermittelt werden. Handele es sich um eine technische Störung oder einen klassischen Fehlalarm, sei der Einsatz kostenpflichtig. Wenn der Einsatz der Zweckbestimmung diene, sei er kostenfrei.

„Wenn jetzt jemand gekocht hat und der Dunst löst den Melder aus, hätte es verhindert werden können. Also ist es kostenpflichtig. Und missbräuchliche Nutzung einer Alarmierungsanlage ist sowieso kostenpflichtig“, betonte der Feuerwehrkommandant weiter.