Die Grundsteuerreform sorgt bei den Bürgern ohnehin schon für Verunsicherung. Und jetzt soll die Stadt Konstanz noch einen gesonderten Hebesatz C für baureife Grundstücke beschließen? Von dieser Idee ist auch die Stadtverwaltung nicht überzeugt.

„Die Verwaltung sagt, der Zeitpunkt ist nicht gut“, gibt Oberbürgermeister Uli Burchardt in der Gemeinderatssitzung zu Bedenken. Er rät zum Abwarten, bis das Finanzamt alle Messbescheide fertig habe. Die Grundsteuerreform führe bereits zu einer Mehrbelastung bei unbebauten oder geringfügig bebauten Grundstücken, führt die Verwaltung in der Sitzungsvorlage aus. Sie rät, auf die Einführung des gesonderten Hebesatzes C erst einmal zu verzichten.

Mittel gegen Leerstand auf der Fläche

Von Warten hält Matthias Schäfer (Junges Forum) nichts: „Uns ist es politisch sehr wichtig, dass sie kommt.“ Es gehe schließlich um bebaubare Grundstücke und um „Leerstand auf der Fläche“. Seine Fraktionskollegin Christine Finke nannte die Zahl der Grundstücke, die in Betracht kämen: 133.

Andere Räte bezweifeln, dass aufgrund der Grundsteuer C wirklich Grundstücke sinnvoll bebaut würden. Jürgen Faden (Freie Wähler) hat Zweifel, denn schließlich könne es reichen, wenn jemand eine Garage baue und nichts weiter. In der Verwaltungsvorlage heißt es auch, dass ein Grundstück als bebaut gelte, „wenn nur ein kleines oder geringwertiges Gebäude“ darauf stehe.

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Entscheidung auf sauber berechneter Basis

„Wir schaffen kein Symbol, das nur für Verunsicherung sorgt“, betont Jan Welsch (SPD). Erst wenn eine erhebliche Steuerungswirkung möglich sei, dann würde sich die SPD dafür einsetzen. Auch Simon Pschorr (Linke Liste) rät zum Abwarten, denn er legt Wert auf eine „Steuerungswirkung auf sauber berechneter Basis“ – „die Zeit nehmen wir uns“. Das findet auch Roger Tscheulin (CDU): „Wir führen die Diskussion in einem Jahr.“

Der Gemeinderat beschließt bei drei Enthaltungen, dass die Stadt Konstanz zunächst beim Umstieg auf die neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025 auf die Einführung eines gesonderten Hebesatzes C verzichtet. Und die Verwaltung sagt zu, das Thema vor Ablauf des Jahres 2025 mit einem aktualisierten Sachstand erneut vorzulegen.