Beim Klimaschutz will die Stadt Konstanz mittels eines Förderprogramms in Höhe von knapp einer Million Euro für Anreize bei der energetischen Sanierung von privaten Gebäuden sorgen, wobei auch Vereine berücksichtigt werden können.
Der Förderrahmen sieht ferner die Bezuschussung von Sanierungen mit Leuchtturm-Funktion vor. Sollte der Gemeinderat dem Vorschlag des Finanzausschusses folgen, kann das Förderprogramm ab Februar in Anspruch genommen werden. Die Vergabe erfolgt im Windhund-Verfahren. Das heißt: Wer zu spät dran ist, geht leer aus, die Zuschüsse werden nach Eingang der Anträge bearbeitet.
Die Stadträte des zuständigen Ausschusses schlagen Einzeletats in Höhe von 856.000 Euro für die Breitenförderung und 120.000 Euro für Projekte vor, von denen man sich eine Strahlkraft mit zusätzliche Effekten für die CO2-Einsparung erhofft. Die Förderbeträge variieren zwischen 200 Euro für die Installation einer Balkon-Photovoltaikanlage bis zu maximal 49.000 Euro für die Wärmedämmung eines Mehrfamilienhauses.
Bei den Leuchtturmprojekten ist eine Förderung von bis zu 10.000 Euro möglich. Ein positiver Bescheid für einen städtischen Zuschuss hängt von einer Reihe von Bedingungen ab, zu ihnen gehört beispielsweise eine Energieberatung im Vorfeld der vorgesehenen Sanierung.
Die fraktionsübergreifende Zustimmung zu dem Förderprogramm im Ausschuss beruht auf der Überzeugung, dass die Stadt das gesteckte Ziel der Klimaneutralität bis 2035 nicht ohne die Mitwirkung der Bevölkerung mit entsprechenden privaten Investitionen erreichen wird.
Die Erweiterung der prinzipiell Bezugsberechtigten auf die Vereinen wertet Dorothee Jacobs-Krahnen von der Freien Grünen Liste (FGL) dabei zugleich als einen Beitrag zur Minimierung der Energiekosten, mit der Förderung werde mithin quasi als Beifang das Ehrenamt gestärkt.
Ist die Förderung nur „ein kleines Bonbon“?
Roger Tscheulin steht ebenfalls hinter dem finanziellen Anreiz, wenngleich er eine „gewisse Skepsis“ verspüre. Für ihn handelt es sich bei der Förderung nur um „ein kleines Bonbon“. Der CDU-Stadtrat begründete dies mit den „schockierenden Zahlen, die bei energetischen Sanierungen“ herauskommen.

So recht an die Funktion eines Anreizes mag er deshalb nicht glauben, er rechnet eher mit Mitnahmeeffekte. Für einen wirksamen Klimaschutz im Bereich der Bestandssanierung sieht er ohnehin die großen Unternehmen der Wohnungswirtschaft in der Pflicht.
Die Förderung sollte nach seinem Dafürhalten auf ihre Effizienz bei der CO2-Einsparung kontrolliert werden. Danach sei zu entscheiden, ob das Geld nicht doch sinnvoller für Projekte in städtischer Hand ausgegeben werden sollte.
Eine andere Möglichkeit, die Gebäudeeigentümer mit ins Boot für den Klimaschutz zu holen, wäre die Aufstockung der Fördersumme. Den jetzigen Betrag ordnet Jürgen Faden von den Freien Wählern (FW) aber als „besser als gar nichts“ ein. Einer Ausweitung auf Unternehmen steht er grundsätzlich offen gegenüber, ebenso wie Tanja Rebmann (SPD) oder etwa Simon Pschorr von der Linken Liste Konstanz (LLK).

Letzterer bezeichnete die vergleichsweise geringe Fördersumme als den eigentlichen Pferdefuß der städtischen Initiative. Simon Pschorr erinnerte seine Ausschusskollegen zudem daran, dass die Stadt mit dem Förderprogramm ein Angebot mache, dass grundsätzlich zum Aufgabenbereich des Bundes beziehungsweise des Landes gehöre.
Der einstimmige Beschluss für das Förderprogramm täuscht über weitere Zweifel hinweg. So stellt sich für die FW-Stadträtin Susanne Heiß und Gabriele Weiner vom Jungen Forum Konstanz (JFK) die Frage, ob die Stadt für die obligatorische Energieberatung über das erforderliche Fachpersonal verfügt.

Susanne Heiß hat darüber hinaus Bedenken wegen der Verbuchung. Sie hält prinzipiell eine klare Zuordnung zum regulären Haushalt oder dem neuen Klimaschutz-Budget von jährlich 18 Millionen für sinnvoll – diese Trennung sei zurzeit nicht erkennbar.
Feinschliff des Förderprogramms
Etliche der in der Aussprache thematisierten Fragen will die Stadtverwaltung vor dem endgültigen Beschluss im Gemeinderat klären. Dazu zählt der etwaige Verzicht auf bürokratische Hürden wie etwa die Vorlage von Handwerker-Rechnungen, um in den Genuss eines Zuschusses zu kommen. Allein wegen der Kontrolle kann darauf in der Regel kaum verzichten werden, in Einzelfällen sollen aber auch Eigenleistungen bei der Förderung berücksichtigt werden.