Die Stadt will Geld sparen. Aber wie? Die Entsorgungsbetriebe haben im Auftrag des Gemeinderates jetzt geprüft, ob eine Änderung des Abfallgebührensystem einen monetären Nutzen für die EBK und den städtischen Haushalt bringt. Der Vorschlag der Verwaltung: Statt der bisherigen Pro-Kopf-Gebühr soll ein grundstücksbezogener Gefäßtarif eingeführt werden.

Was genau bedeutet das?

Derzeit ist der personenbezogene Haushaltstarif gültig. Die Müllgebühr fällt pro Kopf an. Bei der grundstücksbezogenen Variante bekommen nicht mehr einzelne Haushalte ihren persönlichen Gebührenbescheid, sondern der Grundstückseigentümer, darunter auch Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltungen.

Da Hausverwaltungen keine Handhabe haben, die Personenzahl der Haushalte zu ermitteln, müssten sie deshalb die Höhe der Gebühr nach den Flächen bemessen und entsprechend auf die Mieter umlegen. Beispiel: Eine Person lebt in einer 70 Quadratmetern großen Wohnung. Sie müsste eine ebenso große Gebühr entrichten, wie vier Personen auf 70 Quadratmetern.

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Inwiefern könnte das Geld sparen?

Die EBK befürworten die Änderung, denn sie müssten unter anderem weniger Gebührenbescheide verschicken. Und: Bislang habe sich die Stadtkasse darum kümmern müssen, nicht gezahlte Müllgebühren einzutreiben.

Beim neuen System müsste sich der Grundstückseigentümer darum kümmern und für den Fehlbetrag aufkommen. Insgesamt rechnen die EBK mit einem jährlichen Einsparpotenzial von 360.000 Euro. Außerdem würden jährlich etwa 25.000 Euro an nicht bezahlten Gebühren nicht mehr dem städtischen Haushalt angelastet.

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Wäre die Systemänderung gerecht?

Ein wirklich gerechtes System gebe es nicht. Jede Variante habe „unterschiedliche Auswirkungen auf unterschiedliche Nutzergruppen“, so EBK-Betriebsleiterin Ulrike Hertig. Würde der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. März, in Hedicke‘s Terracotta der Änderung des Abfallgebührensystems zustimmen, würden die EBK im Herbst einen konkreten Vorschlag ausarbeiten.

Im Jahr 2024 könnten dann die Vorbereitungen für die Umstellung, darunter Anpassung von Software, Abfragen des Bedarfs an Mülleimern, Ausschreibung und Bestellung neuer Müllgefäße sowie deren Austausch erfolgen. Die Umstellung zum neuen System würde in diesem Fall zum 1. Januar 2026 erfolgen.

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Außer den EBK sieht niemand Vorteile

Nicht nur die Wohnungswirtschaft hält nichts von dieser Änderung, auch der Technische Betriebsausschuss als gemeinderätliches Gremium ist einstimmig dagegen. „Das ist ein Vorschlag, der nur von einem Monopolisten gemacht wird“, formuliert Achim Schächtle (FDP). „Das ist ein Verschiebebahnhof“, stellt Günter Beyer-Köhler (FGL) rundheraus fest. „Der Verwaltungsaufwand wird verschoben“, und zwar an die Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Die Mehrkosten für diesen Verwaltungsaufwand könnten diese – im Gegensatz zur EBK – nicht erheben.

Aufwand und Kosten würden auf die Vermieter und Hausverwaltungen verlagert, sind sich alle Fraktionen einig, und – so befürchtet nicht nur Verena Vögt (Junges Forum), könnten den Mietern als „versteckte Kosten untergejubelt“ oder sich in einer Mieterhöhung niederschlagen. Die möglichen Folgen skizzierte Simon Pschorr (Linke Liste), denn: „Auflaufende Mietschulden können zur Kündigung führen; dazu zählen auch Nebenkosten.“

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Alle Fraktionen sind sich einig

Auch könne es nicht angehen, dass Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben würden, wenn ein Mieter die Abfallgebühren nicht entrichte, findet Pschorr. Gesamtwirtschaftlich betrachtet gebe es keine Kostenreduktion, sondern nur eine Lastenumlage, fasste Pschorr zusammen und schloss mit Blick auf die kommunalen Aufgaben: „Die Verantwortung für öffentliche Leistungen müssen wir selbst tragen.“

Der Technische Betriebsausschuss beschloss einstimmig, das Abfallgebührensystem nicht zu ändern. Die finale Entscheidung obliegt dem Gemeinderat, der in seiner am Donnerstag, 30. März, um 16 Uhr auch dieses Thema auf der Agenda hat.