Die Sorge bei vielen Konstanzern ist groß: Wird das Wohnen zum neuen Jahr noch teurer? Immerhin gibt es eine massive Änderung bei der Grundsteuer, und immer wieder kursiert die Angst, dass es für die Bürger noch teurer wird und im Gegenzug die finanziell klamme Stadt durch die Hintertür ihre Einnahmen nochmals erhöht. Das hat Oberbürgermeister Uli Burchardt nun in aller Deutlichkeit zurückgewiesen.

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Die Messbescheide – gewissermaßen eine Wertfeststellung des Grundstücks, auf dem sich eine Wohnung befindet – sind jetzt ausgestellt. Der Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und dann durch hundert geteilt, so ergibt sich dann die Höhe der jährlichen Grundsteuer. Auf Ebene der Gemeinde ist es damit für die Gesamtheit aller Grundstücke möglich, wie hoch der Hebesatz sein darf, wenn die Einnahmen gleich bleiben sollen.

Hebesatz zwischen 154 und 170 wäre in Konstanz fair

In Konstanz, wo der Gemeinderat aufgrund der Finanzknappheit den Hebesatz zum 1. Januar 2024 um 100 Punkte auf 510 erhöht hat, müsste demnach der Hebesatz auf 154 bis 170 sinken. Diesen Wert hat das Finanzministerium des Landes errechnet und ihn wie für alle anderen Gemeinden auf seiner Internetseite veröffentlicht. Damit sollen die Bürger Transparenz erhalten, ob ihre Stadt oder Gemeinde die Umstellung nutzt, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Genau das ist nämlich gesetzlich untersagt.

„Wir werden die Reform nicht nutzen für eine Erhöhung der Grundsteuer“, erklärte dazu Oberbürgermeister Uli Burchardt am Ende der jüngsten Gemeinderatssitzung. Die genaue Höhe des Hebesatzes werde dem Gemeinderat voraussichtlich im Oktober zur Entscheidung vorgelegt. Er werde aber etwa auf ein Drittel sinken. Das wären bei 510 Punkten genau die 170, die das Ministerium als Obergrenze ausgegeben hatte.

Für Villen mit Garten wird es teurer, für Etagenwohnungen günstiger

Dass die Grundsteuer „aufkommensneutral“, wie es im Behördendeutsch heißt, reformiert wird, heißt aber nicht, dass jeder ab 2025 gleich viel Steuern zahlen muss wie bisher. Für Bürger mit großen und wertvollen Grundstücken werde es nach den bisherigen Erkenntnissen teurer, für Mieter und Eigentümer kleiner Wohnungen in mehrgeschossigen Häusern in dichter Bebauung eher günstiger.

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Der Deutsche Mieterbund hatte erst vor wenigen Tagen die Städte und Gemeinden daran erinnert, dass sie sich keinen zusätzlichen Schluck aus der Pulle genehmigen dürfen. Vorsitzender Winfried Kropp appellierte direkt an OB Burchardt und den Konstanzer Gemeinderat: „Widerstehen Sie der Versuchung, die Grundsteuerreform zu einer heimlichen Steuererhöhung zu nutzen.“ Er wies auch darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Transparenzregister selbst nachsehen können, ob ihre Gemeinde die gesetzlichen Regelungen erfüllt. Steuerpflichtig bei der Grundsteuer sind die Besitzer von Immobilien, die die Kosten aber ihr ihre Mieter abwälzen können.