Trotz laufender Bewährungszeit hat ein 21-Jähriger den guten Willen der Justiz nicht genutzt und muss nach erneuten Straftaten nun ins Gefängnis. Vor dem Amtsgericht Konstanz wurden insgesamt vier Fälle verhandelt, unter anderem wurde dem Mann der missbräuchliche Gebrauch des Notrufs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung vorgeworfen.

Missbräuchlicher Gebrauch des Notrufs

Der Angeklagte soll beispielsweise den Notruf gewählt und dabei falsche Personalien angegeben haben, obwohl bei ihm keine ernsthaften Verletzungen vorlagen. Vor Gericht räumte er ein, lediglich keine 1,5 Kilometer zu Fuß nach Hause laufen zu wollen. Da sich das Krankenhaus in der Nähe seiner Wohnung befand, nutzte er den Rettungswagen kurzerhand als „Taxi“.

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Eine als Zeugin geladene Notfallsanitäterin schilderte, dass der Angeklagte am Telefon von einem Sturz und Schmerzen am Arm berichtet habe. Vor Ort klagte er jedoch über Knieschmerzen. Die Rettungskräfte fuhren ihn trotzdem ins Krankenhaus. Dort erklärte er schließlich, es gehe ihm besser, und er wolle nach Hause gehen. Vor Gericht gestand der gebürtige Nigerianer die Tat und entschuldigte sich.

Angriff beim Seenarrenfest in Möggingen

Am 21. Februar dieses Jahres soll der Angeklagte einen Security-Mitarbeiter beim Seenarrenfest in Möggingen beleidigt und körperlich angegriffen haben. Der 21-Jährige bestritt die Vorwürfe und erklärte, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Ein als Zeuge geladener Security berichtete, vom DJ wegen Unruhe vor der Bühne gerufen worden zu sein.

Bei dem Störenfried habe es sich um den Angeklagten gehandelt. Als er diesen aus dem Zelt verweisen wollte, habe der junge Mann Widerstand geleistet und ihn beleidigt. Im Gerangel verletzte sich der Security am Finger. Ob der Angeklagte für die Verletzung verantwortlich war, konnte der Zeuge jedoch nicht mit Sicherheit bestätigen.

Flaschenwürfe und Körperverletzung in Konstanz

Nur wenige Tage später geriet der Angeklagte erneut ins Visier der Polizei. Laut Anklage soll er am 1. März in der Konstanzer Innenstadt eine Glasflasche auf eine Gruppe von drei Personen geworfen und anschließend Pfefferspray sowie Schläge eingesetzt haben.

Der Angeklagte stellte den Vorfall anders dar: Er habe mit seiner Freundin und einem Freund auf einer Bank gesessen, als ein Unbekannter seine Freundin belästigt habe. Dieser sei zwar wieder gegangen, habe aber eine Flasche nach ihm geworfen. Daraufhin sei er dem Mann nachgelaufen, der ihn am Finger festgehalten habe.

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Die drei betroffenen Zeugen schilderten den Ablauf jedoch übereinstimmend anders: Einer von ihnen habe beim Vorbeigehen einen Spruch in Richtung des Angeklagten gemacht. Kurz darauf habe dieser eine Glasflasche nach ihnen geworfen, die zerbrach. Wenig später sei eine zweite Flasche geflogen. Zwei von ihnen seien zudem mit Pfefferspray attackiert und geschlagen worden. Ein unbeteiligter Zeuge bestätigte diese Darstellung.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Als bei diesem Vorfall die Polizei eintraf, weigerte sich der Angeklagte, mit auf die Wache zu kommen. Schon während der Fahrt im Streifenwagen beleidigte er die Beamten mehrfach, auch auf dem Revier setzte er die Beschimpfungen fort und leistete Widerstand. Vor Gericht erklärte er, er habe am nächsten Morgen früh arbeiten müssen und einen längeren Aufenthalt bei der Polizei vermeiden wollen. Er entschuldigte sich bei den beteiligten Beamten.

In seinem Schlussvortrag betonte der Staatsanwalt, dass sich die Tatvorwürfe bestätigt hätten. Auch wenn der Angeklagte beim Vorwurf des Flaschenwurfs einen anderen Tathergang schilderte, schenkte die Staatsanwaltschaft seiner Version keinen Glauben. Zudem habe bereits eine im November 2024 ausgesprochene Verwarnung während der Bewährungszeit keine Besserung gezeigt. Der Staatsanwalt forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Der Angeklagte muss in Haft

Der Verteidiger hingegen plädierte für eine Strafzeit unter zwei Jahren auf Bewährung. Er argumentierte, dass keiner so richtig gesehen habe, ob der Angeklagte wirklich die Flasche geworfen habe. Zudem sei der Angeklagte seit diesen Vorfällen straffrei und hätte aktuell auch eine Arbeitsstelle. Einen Aufenthalt in der Jugendstrafanstalt sei laut dem Verteidiger nicht der richtige Ort, um doch in die richtige Spur zu kommen.

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Der Vorsitzende Richter Franz Klaiber respektierte die Sichtweise der Verteidigung, könnte aber auch aufgrund der vielen Straftaten, unter anderem mit neun Eintragungen im Bundeszentralregister (BZR), und der Nichteinhaltung der Bewährungsauflagen, keine Strafe zur Bewährung mehr aussetzen.

Somit muss der Angeklagte für zwei Jahre und zehn Monate in die Jugendstrafanstalt. Doch damit genug, so machte Franz Klaiber auch noch einmal mit Nachdruck klar, dass nun „Schluss mit lustig“ sei. So müsse der Angeklagte auch damit rechnen, dass sich die Ausländerbehörde bei ihm meldet und er möglicherweise abgeschoben werden könnte.