Eine extrem kurze Autofahrt muss ein 39-Jähriger von der Höri nun teuer bezahlen. Der Mann stand kürzlich vor dem Radolfzeller Amtsgericht wegen des Vorwurfs einer vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zur Last gelegt, im Februar dieses Jahres betrunken Auto gefahren zu sein. Dafür war es unerheblich, dass er es nur auf dem Parkplatz des Strandbades in Öhningen umparkte.
Obwohl der Angeklagte den Tatvorwurf grundsätzlich nicht verneinte, hatte er gegen das ursprüngliche Urteil und die damit verbundene Geldstrafe Einspruch eingelegt. Deshalb wurde die Angelegenheit nun vor dem Amtsgericht verhandelt und endete noch ungünstiger für den Angeklagten. Denn die jetzt verhängte Strafe fiel mit 3240 Euro noch einmal deutlich höher aus, als das ursprünglich der Fall war.
Nur kurz das Auto bewegt
Aber zum Vorgang selbst: Der Angeklagte hatte sich bei sonnigem Winterwetter auf einer Bank im Strandbad nach eigener Auskunft „zwei bis drei Flaschen Bier“ gegönnt. Eine ebenfalls anwesende Frau, die den Mann als leicht betrunken, aber zunächst höflich beschrieb, gab ihm vor dem Einsteigen in sein Fahrzeug dann den Rat, dies lieber stehen zu lassen, wie vor Gericht berichtet wurde.
Diesen Rat ignorierte der Angeklagte jedoch, um sein Fahrzeug lediglich kurz an einer anderen Stelle des vollkommen ungenutzten Parkplatzes am Strandbad wieder abzustellen. Bevor er seinen Fußweg nach Hause antrat, soll er zudem noch zum Auto der Frau gegangen sein, um zwei Fotos mit dem Mobiltelefon davon zu machen. Außerdem habe er noch den flapsigen Rat gegeben „rufen sie jetzt doch die Polizei“.
Weil sich die Frau aufgrund der Fotos leicht bedroht fühlte und sie nicht ausschließen konnte, dass der Mann später zu seinem Auto zurückkehren könnte, um es doch zu benutzen, kontaktierte sie tatsächlich die Polizei. Die traf bereits eine halbe Stunde später auf den Mann – „deutlich alkoholisiert“, wie eine Beamtin im Zeugenstand berichtete.
2,74 Promille innerhalb von 30 Minuten?
Der anschließende Blutalkoholtest im Krankenhaus Singen attestierte dem 39-Jährigen den stattlichen Wert von 2,74 Promille. In diesen Zustand wollte der Angeklagte binnen 30 Minuten gekommen sein, in denen er zu Hause „zwei Gläser Vodka mit Red Bull“, getrunken habe, wie er erklärte.
Doch da machte ihm die Wissenschaft einen Strich durch die Rechnung: Ein herbeigezogener Gutachter konnte praktisch ausschließen, dass sich der Mann in dieser kurzen Zeitspanne in den attestierten Zustand versetzt haben könne. Nach dessen Ausführungen können nicht einmal geübte Alkoholkonsumenten derart große Mengen Alkohol zu sich nehmen, ohne anschließend Ausfallerscheinungen zu haben. Und genau diese konnten von den Polizeibeamten nicht wahrgenommen werden.
Autofahrt mit über 1,1 Promille
Die Analyse ließ schlussendlich nur eine Annahme zu: Der Angeklagte müsse nicht nur große Alkoholmengen gewohnt sein, sondern er müsse in diesem konkreten Fall bereits zum Zeitpunkt des Umparkens auf dem Parkplatz mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Für die Staatsanwaltschaft bestätigte sich daher ihre Anklage. Sie plädierte für eine Strafe von 35 Tagessätzen je 100 Euro bei einem Führerscheinentzug für mindestens weitere drei Monate.
Während die Verteidigung noch auf ein mildes Urteil hoffte und der Rechtsanwalt ausschließen wollte, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt mehr als 1,1 Promille im Blut gehabt haben muss, folgte die Richterin weitestgehend der Ansicht der Staatsanwaltschaft. Sie schenkte zudem den Schilderungen des Gutachters Glauben, der die Möglichkeit eines geringeren Alkoholwerts rein rechnerisch ausschließen konnte.
In ihrem Urteil milderte sie das Strafmaß geringfügig auf 35 Tagessätze zu je 90 Euro. Auch bei der Festsetzung des Führerscheinentzuges folgte sie dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft mit weiteren drei Monaten. Dabei argumentierte sie mit der Tatsache, dass der Angeklagte bisher niemals auffällig war.