Wer kennt es nicht? Man bekommt ein unterhaltsames Video zugesendet und möchte dieses daraufhin mit anderen Freunden in Chatgruppen teilen. Das ist vermutlich bei den allermeisten Nutzern von Chatanbietern gängige Praxis. Wenn jedoch an Stelle spielender Katzen oder politischer Satire Pornografie von Minderjährigen verbreitet wird, ist das immer eine Straftat. Das musste kürzlich auch ein 59-jähriger Mann widerwillig vor dem Singener Amtsgericht erfahren.

Laut der Anklageschrift habe der Mann in neun nachweisbaren Fällen, unter dem Vornamen seines Sohnes, kinder- und jugendpornografische Videos in verschiedenste Chatgruppen eines bekannten Messengerdienstes verbreitet, sagte die Staatsanwältin. Die Ermittler seien durch eine private, vom US-Kongress gegründete Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder), auf den Mann aufmerksam gemacht geworden, schilderte ein Kommissar im Zeugenstand. Die Organisation bekommt vom Internetriesen „Meta“ (Anbieter von Facebook, Whatsapp und Instagram) Informationen über anstößige Inhalte und deren Nutzer, so beschreibt es Meta in ihren Richtlinien.

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Mann leitete mehrere Pornogruppen

Wie der Kommissar das weitere Vorgehen schilderte, habe eine Ermittlergruppe den Wohnort des Mannes ausfindig machen können. Bei einer Hausdurchsuchung hätten die Ermittler ein Mobiltelefon im Nachtschrank des Angeklagten beschlagnahmen können. Nachdem eine Ermittlergruppe den Wohnort des Mannes ausfindig habe machen können, hätten sie bei einer Hausdurchsuchung ein Mobiltelefon im Nachtschrank des Angeklagten beschlagnahmen können, beschrieb der Kommissar.

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Die Beamten hätten dabei herausgefunden, dass jenes Handy eigens für den Austausch von Pornografie genutzt wurde und der Angeklagte teilweise eine administrative Rolle in den rund 150 Mitglieder starken Gruppen einnahm, so der beteiligte Ermittler. Der 59-Jährige habe Videos zwischen mehreren Gruppen oder Personen hin und her geleitet. Dabei seien die Gruppen allerdings nicht auf kinderpornografische Inhalte beschränkt gewesen, zeigte die Staatsanwaltschaft auf.

Mann schiebt Schuld auf minderjährigen Sohn

Der Angeklagte selbst bestritt jegliche Vorwürfe. Laut seinen Aussagen habe sein Handy mehrfach gesponnen, sodass er Schadsoftware oder einen Fremdzugriff nicht ausschließen könne, so der 59-Jährige. Für den Angeklagten sei es auch denkbar gewesen, dass sich sein Sohn, der zur Tatzeit aber noch im Grundschulalter war, an dem ungesicherten Handy vergangen habe. Dieser Argumentation schenkte weder die Staatsanwaltschaft noch der Richter glauben. Denn für die Staatsanwaltschaft sei eindeutig, dass die vorliegenden Chatverläufe, in den späten Nachtstunden und teils in englischer Sprache, nicht von einem Kind hätten geführt werden können. Hinweise auf eine Schadsoftware habe es ebenso nicht gegeben, so die Staatsanwaltschaft.

Während der Strafverteidiger wie sein Mandant jegliche Vorwürfe bestritt und für einen Freispruch plädierte, folgte Richter Bastian Hoenig, dem vorgeschlagenen Strafmaß der Staatsanwaltschaft: Der 59-Jährige wurde zu einem Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen, für die Verbreitung von Kinder- und jugendpornografischer Inhalte.