Ein 46 Jahre alter Mann aus dem Raum Stockach soll sich zwischen 2016 und 2018 wiederholt Videos und Bilder von pornografischen Szenen mit Kindern und Jugendlichen aus dem Internet herunter geladen haben. Am Montag wurde deswegen die Verhandlung gegen den Angeklagten vor dem Landgericht in Konstanz eröffnet. Ihm wird die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von kinderpornografischen Schriften in drei Fällen vorgeworfen. Und es ist nicht das erste Mal, dass er sich wegen Derartigem vor Gericht zu verantworten hat.
Angeklagter hat lange Liste an Vorstrafen
Die Liste der Vorwürfe gegen den 46-Jährigen ist lang: Laut der Vertreterin der Staatsanwaltschaft seien bei zwei Durchsuchungen zwischen 2017 und 2018 auf insgesamt sechs elektronischen Geräten Dateien mit entsprechenden Inhalten sichergestellt worden. Zum einen wird dem Angeklagten vorgeworfen, dass er 2016 kinderpornografische Bilder im Internet hochgeladen habe. Zum anderen sei laut Staatsanwaltschaft 2017 ein Rechner mit 25 Bildern und 14 Videos mit kinderpornografischen Inhalten sichergestellt worden. Allesamt haben sich im gelöschten Bereich befunden, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Auf einer weiteren Festplatte wurden 26 Videos sichergestellt. Im Rahmen einer zweiten Durchsuchung 2018 seien auf einem Handy rund 1347 Bilder mit pornografischen Szenen mit Kindern und Jugendlichen entdeckt worden, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft weiter. Der Vorsitzende Richter Arno Hornstein bezeichnete das gesichtete Material als äußerst schwere Kost: „Ohne Entsetzen kann man sich damit nicht befassen.“
Der Angeklagte selbst zeigte sich zu Beginn der Verhandlung geständig: Er ließ durch seinen Anwalt mitteilen, dass er sich zu den Vorwürfen bekenne. Auch Richter Hornstein betonte, dass der Angeklagte die Vorwürfe inzwischen eingeräumt habe. Er wolle durch eine Gruppentherapie solche Dinge in Zukunft vermeiden, betonte der Angeklagte. Dies sei auch der Grund gewesen, weshalb er vor vier Jahren in den Raum Stockach gezogen sei: „Ich brauchte einen Tapetenwechsel.“
Jüngste Verurteilung am Amtsgericht Stockach
Aufgrund mehrerer Vorstrafen in Zusammenhang mit kinderpornografischen Schriften und sexuellem Missbrauch saß der 46 Jahre alte Angeklagte bereits mehrere Jahre im Gefängnis. Zuletzt wurde er im September 2018 vom Amtsgericht in Stockach zu einer zehnmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die früheren Haftstrafen verbüßte er nicht am Stück, der längste Freiheitsentzug hatte eine Dauer von zwei Jahren für das unsittliche Berühren seiner eigenen Nichte. Aufgrund dieser Vorstrafen war der Mann von einem anderen Gericht angewiesen worden, sich mit Kindern unter 14 Jahren nur im Beisein von sorgeberechtigten Personen aufzuhalten. Bei der jüngsten Verurteilung habe der Angeklagte gegen diese Auflage verstoßen, so Richter Hornstein.
Angeklagter wünscht sich eine Gruppentherapie
Der Angeklagte habe bereits in der Vergangenheit immer wieder Kontakt zu Therapeuten gehabt. Auch zu seiner Zeit im Gefängnis. Ein vom Konstanzer Landgericht verständigter Sachverständiger erhob diesbezüglich allerdings schwere Vorwürfe. Er sprach im Laufe der Verhandlung von einer Fake-Therapie, da der 46-Jährige darin nicht ehrlich von seinen pädophilen Neigungen gesprochen habe. „Sie haben Ihren Therapeuten angelogen“, sagte er. Der 46-Jährige sei nicht offen gewesen und habe sich seinen Problemen nicht gestellt. In einem Protokoll habe der Angeklagte deswegen zu verstehen gegeben, dass er seine pädo-sexuellen Fantasien „abschalten“ könne. „War es Ihnen wichtig, eine kleine geheime Kinderpornoecke zu erhalten?“, fragte der Sachverständige. Der Angeklagte bejahte diese Frage. Er äußerte den Wunsch, in einer Gruppentherapie an sich arbeiten zu können. „Vielleicht kann ich mich dort besser öffnen“, sagte der Angeklagte. Er erhoffe sich damit zu lernen, wie man Risikosituationen vermeiden könne.
Staatsanwaltschaft glaubt nicht an Therapieerfolge
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zeigte sich davon nicht beeindruckt. Sie sei nicht davon überzeugt, dass eine Gruppentherapie angesichts der Schwere der Fälle eine Lösung darstelle. Immerhin habe der Angeklagte in all den Jahren der Therapie keine Fortschritte gezeigt, lautete die Einschätzung der Staatsanwaltschaft.
Sicherungsverwahrung steht im Raum
Ohnehin schätzten Richter Hornstein und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Angeklagten als risikobehaftet ein, rückfällig zu werden. Dies sei auch der Grund, weshalb die Verhandlung vor dem Landgericht stattfand. Laut Richter Hornstein stehe eine Sicherungsverwahrung im Raum. „Es geht darum, dass man in Ihnen die Gefahr sieht, dass Sie nicht nur Konsument bleiben“, sagte er.