Es war ein tragischer Unfall, der sich im vergangenen Sommer auf der Bundesstraße 313 auf Höhe der Autobahnanschlussstelle Stockach-West ereignet hat: Beim Abbiegen hatte damals ein junger Fahrer mit seinem Auto einen 56-jährigen Motorradfahrer erfasst, der bei dem Zusammenstoß so schwer verletzt worden war, dass er im Anschluss noch am Unfallort gestorben ist. Nun wurde der Vorfall vor dem Amtsgericht Stockach verhandelt – weil der Unfallfahrer Einspruch gegen den erlassenen Strafbefehl eingelegt hatte, kam es zur Hauptverhandlung.
Nachricht an die Hinterbliebenen
In der Verhandlung erzählte der heute 27-jährige Angeklagte von den Folgen des Unfalls, unter dem er noch heute leide. „Ich versuche nach Möglichkeit, nicht darüber nachzudenken, weil ich dann jedes Mal Herzrasen bekomme.“ Den Hinterbliebenen des Unfallopfers habe er einen Brief geschrieben, in dem er sein Beileid ausgedrückt habe. Laut Richterin Julia Elsner habe sich die Familie des Verstorbenen dafür entschieden, dem 27-Jährigen zu vergeben.
Der Einspruch gegen den Strafbefehl beschränkte sich auf die Rechtsfolgen. Wie die Verteidigerin des Angeklagten erklärte, sei der Grund dafür, dass ihr Mandant ein vorübergehendes Fahrverbot vermeiden wollte, das gegen ihn verhängt werden sollte. Da er in einem anderen Landkreis wohne und jeden Tag zur Arbeit nach Stockach fahren müsse, habe er Angst, durch ein Fahrverbot seinen Job zu verlieren.
Anfahrt mit dem ÖPNV ist schwierig
Eine Anfahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmitteln erweist sich als schwierig, weil der 27-Jährige in mehreren Schichten arbeitet und nur eine davon laut eigener Aussage rechtzeitig erreichen und danach wieder nach Hause zurückkehren kann. Auch Richterin Elsner und die Staatsanwaltschaft kamen zu diesem Ergebnis. Seine Familie könne ihn auch nicht mit dem Auto zur Arbeit bringen, da sie selbst berufstätig sei, so der Angeklagte. Eine Freistellung sei außerdem voraussichtlich problematisch, da man in seiner Firma unterbesetzt sei.
Das bestätigte eine Vertreterin des Stockacher Unternehmens vor Gericht. Wie das Problem konkret gelöst werden könne, sei noch nicht ganz klar. „Man hat noch keine konkreten Möglichkeiten, aber man schafft Möglichkeiten“, sagte sie. Man werde etwa versuchen, ihn zumindest für eine Zeit lang fest in einer Schicht unterzubringen, die er mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen könne. Das sei zwar organisatorisch schwierig, aber man wolle den 27-Jährigen nicht entlassen.
Angeklagter akzeptiert die Strafe
Obwohl es sich bei dieser Aussicht um keine Garantie handelt, erklärte die Anwältin des Angeklagten nach einer kurzen Beratung mit ihrem Mandanten, man wolle angesichts der positiven Äußerungen von Seiten der Firma den Einspruch zurückziehen. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig, der 27-Jährige wurde zu vier Monaten Fahrverbot und einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro, also 3600 Euro, verurteilt.