Donaueschingen (emv) Nach sechs Jahren Haft, die ein 49-jähriger Gewalttäter aus dem Raum Donaueschingen irrtümlich in der Psychiatrie anstatt in einer Haftanstalt verbringen musste, ist er nach einem Sicherungsverfahrens vor dem Landgericht Konstanz jetzt unter strengen Auflagen wieder auf freien Fuß gelangt. Zunächst aber drohte ihm eine nachträgliche Sicherungsverwahrung.
Die Staatanwaltschaft hielt den vielfach vorbestraften, alkohol- und drogensüchtigen Gewalttäter für immer noch hoch gefährlich und beantragte eine Überprüfung. Nach zweitägiger Beweisaufnahme in öffentlicher Verhandlung hat das Gericht eine Sicherungsverwahrung des 49-Jährigen jetzt abgelehnt. Die Entscheidung fiel, nachdem die Aussagen mehrerer Therapeuten, der jetzigen Verlobten des 49-Jährigen und die Gutachten zweier psychiatrischer Sachverständiger ausgewertet worden waren. In die Freiheit wurde der 49-Jährige aber nur unter strengen Auflagen entlassen. Das Gericht ordnete an, dass er sich einer Führungsaufsicht unterstellen muss. Damit bleibt der frühere Gewalttäter weiterhin unter regelmäßiger Beobachtung.
Seine Biografie ist durchzogen von zahlreichen Verurteilungen, zum Teil wegen weiterer bewaffneter Raubüberfälle, für die er lange Haftstrafen verbüßen musste. Die letzten Überfälle beging er Anfang 2013, nachdem er nach einer Haftentlassung wohnsitzlos geworden war. Wieder griff er zu Heroin, Alkohol und Medikamenten. Eines Tages wollte er einem Bekannten im Donaueschinger „Karlsgarten“ 300 Euro abpressen. Er drohte ihm mit „Kehle durchschneiden“, schlug ihn nieder und floh ohne Beute. Zwei Monate später überfiel er den Angestellten einer Firma in Donaueschingen vor der Volksbank in der Käferstraße. Dieser hatte die Bank gerade verlassen, wo er die Tageseinnahmen eingezahlt hatte.
Der heute 49-Jährige forderte ihn mit einem abgeschlagenen Flaschenhals in der Hand auf, Geld herauszugeben. Obwohl der Mann ihm erklärte, dieses gerade eingezahlt zu haben, versuchte der berauschte Täter mit der scharfkantigen Glasscherbe auf den Mann einzustechen. Bei einer Abwehrreaktion verletzte sich das Tatopfer an der Scherbe. Bereits Ende 2012 soll der 49-Jährige mit einer Gaspistole bewaffnet eine Postagentur in Hüfingen überfallen haben. Dabei soll er 900 Euro erbeutet haben. Diese Tat hatte man ihm vor Gericht aber nie nachweisen können.
In der jetzigen Gerichtsverhandlung stellte sich heraus, dass der 49-Jährige von der damals fälschlicherweise angeordneten Unterbringung in der Psychiatrie und den Therapien dort durchaus profitiert hat. Nach Einschätzung einer früheren Therapeutin hat auch die Beziehung zu seiner Verlobten nicht unwesentlich zu einer Einstellungsänderung beigetragen.