Wie die Beamten mitteilen hatte die Frau des Mannes eine Nachricht auf Whatsapp von der angeblichen Tochter erhalten, wonach diese eine neue Nummer hätte und um eine Überweisung eines vierstelligen Bargeldbetrags auf ein deutsches Konto bat.

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In gutem Glauben, der vermeintlichen Tochter zu helfen, soll der 56-Jährige die gewünschte Geldsumme überwiesen haben.

Die Überweisung konnte nach Erkennen der Betrugsmasche nicht mehr rückgängig gemacht werden.

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Die Polizei warnt vor solchen Meldungen auf Messenger-Diensten, die derzeit gehäuft auftreten. Bei Geldforderungen sollte stets geprüft werden, ob dies ihre Richtigkeit haben. Hinweise, wie man sich schützen kann, gibt es bei allen Polizeidienststellen und im Internet unter www.polizei-beratung.de.

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