Ruhig ist es geworden. Während in der Vergangenheit ein ordentlicher Sturm in Sachen Länge und Windkraftanlagen über die Baar fegte, herrscht seit dem Urteil des Verwaltungsgerichthofes Mannheim eine Flaute. Dort haben sich die Richter mit der Zukunft der beiden Windparks auf der Länge und dem Ettenberg beschäftigt und das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg bestätigt.

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Die Entscheidung: Auf der Länge (samt Ettenberg) darf weder gebaut noch gerodet werden. Der Verein „Arten- und Landschaftsschutz Länge Ettenberg“ hat sich mittlerweile aufgelöst. Nachdem die Vorsitzende Angelika Sitte und ihre Stellvertreterin Lucia Bausch nicht mehr kandidiert und keine Nachfolge gefunden hatten, wurde die Struktur als eigener Verein aufgehoben. Allerdings sollte über die Regiogruppe Hegau-Baar der Naturschutzinitiative der Erhalt der Länge und des Ettenbergs weiter im Fokus stehen.

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Beim Singener Unternehmen wurde derweil an einem erneuten Anlauf gearbeitet. Geplant ist, dass Ende des Jahres ein neuer Genehmigungsantrag eingereicht wird. „Derzeit liegen wir im anvisierten Zeitplan“, sagt Bene Müller, Sprecher des Vorstands. Der Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz solle wie geplant im vierten Quartal dieses Jahres eingereicht werden.

„Aktuell liegen keine Einwände vor, die eine Genehmigungsfähigkeit infrage stellen.“
Bene Müller, Sprecher des Vorstandes

Aktuell wird an den Unterlagen, die für einen entsprechenden Antrag benötigt werden, gearbeitet. „Die im Scoping-Termin besprochenen Untersuchungen sind erst teilweise abgeschlossen, größtenteils jedoch noch in Bearbeitung“, teilt Solarcomplex mit. Bezüglich der Auswertung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen sei noch ein weiteres Behördengespräch geplant. Finale Ergebnisse würden derzeit allerdings noch nicht vorliegen. „Aktuell liegen keine Einwände vor, die eine Genehmigungsfähigkeit infrage stellen“, sagt Bene Müller.

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Fest stünde allerdings schon, dass auf der Länge nicht mehr groß gerodet werden muss. Bereits Anfang 2018 waren Flächen für den Bau der Windkraftanlagen vorbereitet worden. „Wie vom Gemeinderat gewünscht, haben wir eine Möglichkeit gefunden, bei der nach jetzigem Stand keine zusätzlichen Flächen für die Errichtung der Anlagen gerodet werden müssen“, erklärt der Solarcomplex-Vorstand.

Aufgrund der leicht höheren Anlagen würden lediglich kleinere Rodungen in Kurvenbereichen der Zuwegung anfallen, damit die Anlagen transportiert werden können. Für diese Rodungen brauche es aber einen zusätzlichen Antrag, da sie nicht über das Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz abgedeckt würden. Eine spätere Verschiebung der Windenergieanlage aufgrund von Auflagen der Behörden im Genehmigungsverfahren oder durch Einwände der Naturschutzverbände sei unwahrscheinlich.

Wie sieht es mit dem Brandschutz- und dem hydrogeologischen Gutachen aus?

Das aktualisierte Brandschutzgutachten liege noch nicht vor. Aufgrund der gleichbleibenden Anlagenstandorte rechnen die Verantwortlichen bei Solarcomplex jedoch nicht mit größeren Abweichungen vom ursprünglich genehmigten Gutachten. Das hydrogeologische Gutachten sei dem Baugrundgutachten nachgelagert und daher erst für Oktober 2021 vorgesehen.

Was ist mit den Rot-Milanen und der Haselmaus?

Besonders der Rot-Milan wurde von den Gegnern der Windkraftanlagen gerne angeführt. Daneben auch Fledermausarten, Haselmaus und andere geschützte Tierarten wie Zauneidechse und Gelbbauchunke. Doch wie sieht es mit diesen Tieren aus und gibt es neue Erkenntnisse? „Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen sind in 2020/2021 aktualisiert worden“, sagt Bene Müller. Derzeit würden die Gutachten erstellt. Deren Fertigstellung ist für Oktober/November 2021 vorgesehen.