Ein großer Haufen Klamotten liegt auf dem Parkplatz unter der Schellnbergbrücke. Rund um den aufgestellten Altkleidercontainern, teils weit verstreut bis auf den Fahrweg. Tüten mit weiterem Unrat stehen daneben. Auf dem Altglascontainer steht ein Satz Teller. Offenbar hat da jemand zuhause ordentlich ausgemistet und alles hier abgestellt.

Ein Ärgernis sind solche Müllvergehen auch für die Stadtverwaltung. Bereits einen Tag später war alles aufgeräumt. Mitarbeiter der Technischen Dienste hatten rasch für Ordnung gesorgt. Ein Aufwand, der eigentlich nicht sein müsste, zumal die Kosten solcher Einsätze von der Allgemeinheit getragen werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Kein Rückgang der Fälle zu verzeichnen

Laut Jennifer Schwörer, Sprecherin der Stadtverwaltung, ist das kein Einzelfall. Regelmäßig hätten die Technischen Dienste mit illegaler Müllentsorgung zu tun, vor allem vor Glas- und Altkleidercontainern außerhalb von Wohngebieten, die schlecht von außen einsehbar seien.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Zahl der Fälle bewege sich auf gleichbleibend hohem Niveau. Lediglich größere Verstöße, wie zum Beispiel Reifenablagerungen, seien zuletzt kaum zu verzeichnen gewesen. „Ob sich diese Vorfälle mit dem baldigen Reifenwechsel von Sommer- auf Winterreifen wieder häufen, bleibt abzuwarten.“

Wird eine illegale Müllentsorgung bekannt, werden Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes aktiv. Sie suchen nach entsprechenden Hinweisen auf die Verursacher im abgelagerten Müll. Ihr Bericht und eine Ordnungswidrigkeits-Anzeige werde dann an die Bußgeldbehörde des Landratsamtes übermittelt.

Das könnte Sie auch interessieren

„Soweit Umweltsünder nicht auf frischer Tat ertappt werden, wird es mangels Hinweisen auf Personen oder Adressen schwierig, die Täter zu ermitteln“, schränkt sie ein.

Für Müllsünder kann es teuer werden

Wird doch einmal ein Umweltfrevler ertappt, richte sich die Bußgeldhöhe nach dem Bußgeldkatalog Umwelt. Dieser sieht zum Beispiel für das Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten oder Verbrennen von unbedeutenden Gegenständen, wie zum Beispiel eine Zigarettenschachtel, ein Pappbecher oder Lebensmittelreste, ein Bußgeld zwischen zehn und 25 Euro vor.

Bei mehreren und größeren Gegenständen bis zwei Kilogramm werden 25 bis 75 Euro fällig. Bei Mengen darüber sind Bußgelder zwischen 75 und 500 Euro möglich, was im oben beschrieben Fall zutreffen würde. Bei Sperrmüll kann es schnell noch teurer werden.