Thomas Schröter

Die Planungen für eine Photovoltaik-Freilandanlage im Gewann „Winkelswiesen„ entlang der Autobahn A 81 bei Geisingen sind einen Schritt weiter gekommen. Der Gemeinderat hat den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Geisingen„, in den bereits die Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingeflossen sind, gebilligt und zur Offenlage freigegeben.

Trassenverlauf leicht geändert

Der jetzige Planentwurf weise im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen keine wesentlichen Änderungen auf, was Lage, Zuschnitt und Größe der projektierten Freiflächen-Solaranlage anbelange, erläuterte Karina Christen vom Bürgerunternehmen Solarcomplex. Präzisiert worden sei der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans. Außerdem sei der Trassenverlauf einer Versorgungsleitung so geändert worden, dass er keine Berührungspunkte mit hochwassergefährdeten Bereichen aufweise.

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Die Eckdaten des Projekts bleiben damit unverändert. Auf einem rund drei Hektar großen Areal plant Solarcomplex im Auftrag der Familie Fehrenbacher, zu deren landwirtschaftlichem Betrieb das Planareal zählt und die Besitzer und Betreiber der Anlage wird, die Errichtung einer zirka ein Hektar großen Freiland-Photovoltaikanlage mit einer Jahresleistung von rund 800 000 Kilowattstunden.

Flächennutzungsplan muss geändert werden

Über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Solarpark Geisingen„ hinaus ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, da das Areal bislang als landwirtschaftliche Fläche ohne Nutzungsvorgaben ausgewiesen ist. Für diese Änderung des Flächennutzungsplans, die noch nicht in die Wege geleitet worden ist, ist der Gemeindeverwaltungsverband Immendingen-Geisingen zuständig.

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Grundlage für Solarpark-Vorhaben wie das Projekt in Geisingen ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es ermöglicht den Bau und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Bundesverkehrswegen wie Autobahnen, Bundesstraßen oder Bahnlinien. EEG-Vorgaben zufolge dürfen bis zu einem Abstand von 110 Metern von Autobahnen Freiland-Solarparks errichtet werden, wenn die baurechtlichen Bedingungen erfüllt werden können.