Ein besonderer Fall von Diebstahl wurde jetzt am Amtsgericht Villingen verhandelt. Die Staatsanwaltschaft warf der 35-jährigen Angeklagten aus Schwenningen vor, im August 2024 in einer Coop-Filiale in Schaffhausen Kosmetika im Wert von über 1000 Euro entwendet zu haben.

Täterin greift zum Teppichmesser

Am selben Tag sei sie noch einmal in die Filiale gegangen, um weitere Kosmetikartikel im Wert von über 300 Euro zu entwenden. Als sie von einer Zeugin auf den Diebstahl angesprochen worden sei, habe sie diese mit einem Teppichmesser bedroht und sei geflüchtet.

Auf dem Weg zu ihrem Fahrzeug hätten weitere Passanten versucht, die Beschuldigte zu stoppen, welche sich mit Pfefferspray zur Wehr gesetzt habe.

Angeklagte bricht in Tränen aus

Die Angeklagte sitzt in Konstanz wegen weiterer Vergehen in Haft. Zu Beginn der Verhandlung brach sie in Tränen aus. Richter Christian Bäumler unterbrach daraufhin die Sitzung und zog sich mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung zur Beratung zurück.

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Die Angeklagte ließ danach über ihren Verteidiger verlauten, dass sie die ihr vorgeworfenen Taten vollumfänglich eingestehe. Sie wolle weitere Angaben zu ihrem Lebenshintergrund und ihrer kriminellen Laufbahn machen, die ihr laufende Verfahren in der gesamten Bundesrepublik eingebracht hätten.

Antrag wird abgelehnt

Aus Gründen der Privatsphäre beantragte die Verteidigung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies entschieden ab, da das öffentliche Interesse in diesem Fall schwerer wiege als das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten. Daraufhin zog sich Richter Bäumler erneut mit den anwesenden Schöffen zur Beratung zurück und lehnte den Ausschluss der Öffentlichkeit anschließend ab.

Stehlen ist für sie wie eine Sucht

Die Beschuldigte berichtete daraufhin unter Tränen, dass sie alleinerziehende Mutter von zwei kleinen Kindern sei, wobei ihre jüngste Tochter unter Autismus leide. Sie sei seit Jahren spielsüchtig und auch das Stehlen sei für sie wie eine Sucht, welcher sie sich einfach nicht entziehen könne.

Sie habe Privatinsolvenz anmelden müssen, gab die Angeklagte an. Wegen der Ausweglosigkeit ihrer Lebenssituation sei sie schon kurz davor gewesen, sich das Leben zu nehmen.

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Anschließend wurde eine Mitarbeiterin der Einzelhandelsfiliale in Schaffhausen gehört, die von der Angeklagten mit Pfefferspray attackiert worden war.

Staatsanwalt ist ratlos

Die Staatsanwaltschaft hob in ihrem Plädoyer hervor, dass es sich bei der Angeklagten um eine besonders hartnäckige Wiederholungstäterin mit unzähligen Vorstrafen und laufenden Verfahren handele. Es herrsche eine gewisse Ratlosigkeit darüber, was man mit der Beschuldigten noch tun könne. Auch sei eine Gewerbsmäßigkeit ihrer Taten nicht auszuschließen, da es sich bei dem sichergestellten Diebesgut immer um hochpreisige Ware gehandelt habe.

Verteidigung bittet um mildes Urteil

Da der Beschuldigten keine günstige Sozialprognose ausgestellt werden könne, wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten beantragt. Die Verteidigung verwies darauf, dass die Angeklagte eine „tragische Figur“ sei und bat, auch mit Hinsicht auf die Familienverhältnisse, um ein möglichst mildes Urteil.

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Richter Christian Bäumler verurteilte die Geständige zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.