Im Prozess um den Raserunfall zwischen Herzogenweiler und Vöhrenbach, bei dem im September 2019 ein 22-jähriger Mann getötet wurde, hat das Jugendschöffengericht jetzt das Urteil gesprochen. Der heute 21 Jahre alte Fahrer des Unfallautos, der auch wegen eines Widerstands gegen einen Polizeibeamten vor wenigen Wochen angeklagt war, erhielt eine Bewährungsstrafe. Zudem muss er eine Geldstrafe leisten und darf sich für längere Zeit nicht ans Steuer eines Fahrzeugs setzen.

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Am Ende des vierten und wiederum langen Verhandlungstages räumte der Angeklagte schließlich doch ein, dass er an jenem schicksalhaften Abend des 21. September 2019 deutlich zu schnell unterwegs war. Schon an den drei Tagen zuvor ließ das Gericht nichts unversucht, anhand von Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten herauszufinden, wie schnell das Fahrzeug unterwegs gewesen sein muss. Ein Gutachten ging von einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 98 Stundenkilometern aus. Kurz vor dem Unfall soll das Auto ganze 148 Stundenkilometer schnell gewesen sein.

Deal zwischen den Prozessbeteiligten

Die Prozessbeteiligten verständigten sich darauf, dass die Staatsanwaltschaft eine mögliche Haftstrafe nicht über zwei Jahre fordert, sofern der Angeklagte das Tatvergehen des ersten Punktes doch noch einräumt sowie in einem zweiten Anklagepunkt ein vollumfängliches Geständnis ablegt.

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Hier wurde ihm zur Last gelegt, bei einem Treffen der Autoposerszene am 21. April dieses Jahres auf dem Parkplatz eines Gartencenters am Neuen Markt zunächst mit einer Tätowierung Polizeibeamte beleidigt sowie sich einer anschließenden Personenkontrolle durch Flucht entzogen zu haben. Als die Beamten den Angeklagten unter Einsatz von Pfefferspray überwältigt hatten, soll dieser einen der Beamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

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Der Angeklagte räumte ein, „einen Fehler gemacht zu haben.“ Der Faustschlag sei keine Absicht gewesen, sondern im Gerangel entstanden. Der Staatsanwalt sah indessen, vor allem auch bezüglich des polizeifeindlichen Tatoos auf dem Bauch, eine „Radikalisierung gegen die Staatsgewalt.“

Hohe Geldbuße an Familie

Von einer Haftstrafe ohne Bewährung sah die Staatsanwaltschaft aber auch deswegen ab, weil der Angeklagte eine hohe Geldbuße an die Familie zu leisten habe. „Und das geht nur, wenn er auf freiem Fuß ist.“

Das Urteil im Detail:

Nach eingehender Beratung verhängte das Gericht eine Haftstrafe von 22 Monaten, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung. Außerdem wurde der Führerschein eingezogen, und der Verurteilte darf sich vor Ablauf von 30 Monaten nicht um eine neue Fahrerlaubnis bemühen. Zudem muss er 4000 Euro an die Familie des getöteten Mitfahrers zahlen. Auch muss er dem verletzten Polizisten ein Schmerzensgeld in Höhe von 200 Euro zahlen und sich handschriftlich bei ihm entschuldigen.

Letzte Zweifel nicht ausgeräumt

Zu Gunsten des Verurteilten wertete das Gericht den Umstand, dass auch ein Gutachten an dem getöteten Mitfahrer, der von der Rückbank des Unfallwagens durch den mehrfachen Überschlag herausgeschleudert wurde, nicht eindeutig klären konnte, ob der Mann überlebt hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre. „Vielleicht ja, vielleicht nein“, so das Gericht. Auch der Umstand, dass er letztlich doch noch geständig war, brachte ihm eine Strafmilderung ein.

Der vorsitzende Richter gab ihm mit auf den Weg, dass er unbedingt mit einer Therapie seine Emotionen in den Griff bekommen müsse. Der Verurteilte zeigte Reue und sagte, dass ihm das Ganze sehr leid tue. „Wenn ich könnte, würde ich mein Leben für seines geben.“