Was sich im September 2023 am Donaueschinger Busbahnhof abgespielt hat, das hat bei Zeugen des Vorfalls für ordentlich Schrecken gesorgt. Wie oft kommt es auch vor, dass man mit einem Mann konfrontiert wird, der auf offener Straße aggressiv mit einem Messer unterwegs ist.

Besagter Vorfall hat sich am Montag, 18. September, ereignet. Laut Polizei seien damals zwei Männer mit Messern angetroffen worden, zuvor habe es eine Auseinandersetzung gegeben. Ein 38-Jähriger habe sich dabei leicht verletzt. Alle Beteiligten seien erheblich alkoholisiert gewesen.

Und schließlich hatten die Polizisten Schwierigkeiten mit einem der Männer. Laut Aussage eines Zeugen sollen sie bei Eintreffen sogar Pistolen gezogen haben. Der 34-Jährige beleidigte die Polizisten, spuckte in ihre Richtung – und biss sogar einer Polizistin ins Bein.

Das ist aus der Sache geworden

Mittlerweile ist einige Zeit seit dem Vorfall vergangen und die Justiz hat sich mit dem Thema beschäftigt. Aber was ist dabei herausgekommen?

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Zuerst lässt sich festhalten, dass die Sache in zwei Verfahren aufgeteilt wurde: „Einmal in das Verfahren rund um die Auseinandersetzung, das zum Eingreifen der Polizei geführt hat“, erklärt Andreas Mathy, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz. Dieses Verfahren sei „grundlegend eingestellt“.

Wie kann es dazu kommen?

Aber wie kann ein auf offener Straße ausgetragener Streit, noch dazu mit gezückten Messern einfach eingestellt werden? „Niemand wollte zu der Sache Angaben machen“, erklärt Mathy. Sollten sie sich selbst in Schwierigkeiten bringen, dann gebe es das Auskunftsverweigerungsrecht. Davon haben alle Beteiligten Gebrauch gemacht, „damit hat sich das erledigt“.

Bleiben allerdings noch die Ereignisse nach Eintreffen der Polizei: „Hier kommt es am Amtsgericht Donaueschingen zu einer Anklage“, sagt Andreas Mathy. Dabei gehe es um verschiedene Punkte, darunter etwa Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das Strafgesetzbuch sieht dabei eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.