Kurz nach dem Unfall hatte die Staatsanwaltschaft Konstanz Ermittlungen eingeleitet und abschließend den Erlass eines Strafbefehls über eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen beantragt, sagt Andreas Mathy, Erster Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, auf Anfrage. Gegen diesen Strafbefehl habe die Frau Widerspruch eingelegt, sodass es nun zu einer Hauptverhandlung kommt.

Im Schotter festgefahren

Rückblende: Am frühen Abend des 23. Dezembers hatte die Schwarzwaldbahn einen VW Polo gerammt, der auf der Gemarkung St. Georgen auf dem Bahnübergang stand. Die 34-jährige Fahrerin war beim Rangieren mit dem Wagen ins Gleisbett gerutscht und im Schotter festgefahren.

Auto wird komplett zermalmt

Sie konnte sich und ihr einjähriges Kind rechtzeitig aus dem Auto retten. Noch bevor sie Hilfe holen konnte – nach Polizeiangaben war der Akku ihres Mobiltelefons leer – näherte sich die mit 140 Menschen besetzte Schwarzwaldbahn und zermalmte das verlassene Auto.

Der Tatvorwurf lautete nun letztlich „fahrlässiger gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr“, sagt Andreas Mathy.

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Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, dass sie versucht habe, das Fahrzeug auf dem Bahnübergang verkehrswidrig zu wenden. Dabei sei sie abgerutscht, worauf sich das Fahrzeug im Gleisbett verkeilt habe.

Auto bleibt unbeleuchtet zurück

Sie habe den Kleinwagen völlig unbeleuchtet zurückgelassen und auch keine Warnblinkanlage eingeschaltet. Der Lokführer habe das Auto deshalb erst relativ spät erkannt und eine Kollision nicht mehr verhindern können.

Die Staatsanwaltschaft habe eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen beantragt. Diese habe das Villinger Amtsgericht auch erlassen. Weil nun Widerspruch eingelegt wurde, wird der Fall nun Gegenstand einer Hauptverhandlung. Einen Termin hierfür gebe es noch nicht, da die Akten erst Ende März eingegangen sein, sagt Bernhard Lipp, Sprecher des Amtsgerichts.