Richter Christian Bäumler musste seine Fragen an den Angeklagten zu Beginn der Verhandlung vor dem Villinger Amtsgericht mehrmals stellen, bis dieser sie verstand. Oft wiederholte der Anwalt des 80-jährigen Mannes das Gesagte für seinen Mandanten. „Ich setze mich wohl besser auf die andere Seite, da funktioniert das Hörgerät besser“, sagte der Anwalt schließlich.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Rentner vor, mit seinem Wagen im Oktober vergangenen Jahres in Villingen ein vor ihm fahrendes Auto gerammt zu haben und danach einfach weitergefahren zu sein. Bei dem Unfall entstand ein Schaden von rund 2000 Euro. Zudem klagte der Geschädigte über Folgeschmerzen an den Schläfen. Die Anklage lautete daher auf fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Der 80-Jährige hatte ausgesagt, nichts von dem Unfall bemerkt zu haben. Nachdem er jedoch davon erfahren hatte, meldete er sich selbst bei der Polizei. „Wie ich den Angeklagten hier erlebe, ist es durchaus möglich, dass er nichts mitbekommen hat“, gab Richter Bäumler zu Bedenken.
Rentner gibt Führerschein freiwillig ab
Die Verhandlung dauerte nur kurz, da Bäumler auf den Vorschlag des Staatsanwaltes einging, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Der Anwalt des 80-Jährigen erklärte zudem, sein Mandant sei bereit, fortan auf seine Fahrerlaubnis zu verzichten. „Er ist auch seit dem Unfall nicht mehr gefahren und will sein Auto verkaufen“, so der Jurist.
Schließlich wurde nur der anwesende Sachverständige kurz gehört, der die Umstände des Unfalls bestätigte. Alle anderen Zeugen entließ Bäumler. Der Richter stellte das Verfahren gegen den 80-Jährigen vorläufig ein, unter der Bedingung, dass der Angeklagte den Führerschein abgibt und auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Zudem muss er eine Geldauflage leisten und 1000 Euro an die Kreisverkehrswacht Villingen-Schwenningen überweisen.
„Ich gehe tatsächlich davon aus, dass es für ihn schwierig war, zu realisieren, was da los war“, betonte Christian Bäumler zum Schluss der Verhandlung in Villingen.