Am Montag, den 19. August 2019 hat der Sprecher der Bürgerinitiative gegen Züricher Flugverkehrsbelastung und Mitglied des Fluglärmbeirates, Jörg-Dieter Klatt, dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis mitgeteilt, dass am Sonntag, den 18. August 2019 zwischen 10 und 12 Uhr insgesamt zwölf Flugzeuge mutmaßlich den Warteraum Rilax in zu niedriger Höhe genutzt haben. Diese Beobachtung unterstrich er mit zwei Fotoaufnahmen, welche mutmaßlich zu tief fliegende Maschinen im Warteraum Rilax zeigten. Das Landratsamt Schwarzwald-Baar hat am 27. August dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in einem Schreiben diese Beobachtungen mitgeteilt. Mit gleichem Datum und Inhalt wurde auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt in der Schweiz (BAZL) von den Mutmaßungen informiert. Das hiesige Landratsamt stufte die Eingaben von Herrn Klatt als substantielle Beschwerde ein und bat beide Dienststellen um eine qualifizierte Rückmeldung.
Wochen später, am 4. November, ging beim Landratsamt ein Schreiben des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung in Langen ein, aus dem hervorgeht, dass im genannten Zeitraum alle Flugzeuge den Warteraum Rilax über der vorgeschriebenen Mindesthöhe von 13.000 Fuß über dem Meeresspiegel (FL 130) eingehalten haben. Am 14. November kam das Antwortschreiben des BAZL. Detailliert werden die Flugbahnen zweier Flugzeuge, welche Jörg-Dieter Klatt fotografisch festgehalten hatte, durch das BAZL beschrieben. Die Messdaten aus Langen (BAF) und Ittigen bestätigen, dass die Flugzeuge während des Warteverfahrens im Warteraumes Rilax die Vorgaben der 220. DVO (Durchführungsverordnung) eingehalten haben.
Der Bürgerinitiative Schwarzwald-Baar gegen Züricher Flugverkehrsbelastung wurden die beiden Stellungnahmen am 11.11. und 21.11.2019 über das Landratsamt zur Kenntnis gebracht. Klatt teilt für die Gruppierung jetzt mit, die BI habe „keine andere Antworten der zuständigen Stellen erwartet“.
Allein die Tatsache, dass in beiden Antwortschreiben vom „Verlassen“ des Warteraumflugverfahrens gesprochen wird, lässt laut dem Sprecher folgenden Schluss zu: „In dem Augenblick, in welchem das Warteraumverfahren verlassen wird und die Flugzeuge in Richtung Flughafen Zürich zum radargestützten Landeanflug ansetzen, „befinden sich diese im Sinkflug und verlassen damit die Flugfläche 130“. Das erkläre, so Klatt weiter, dass die Flugfläche 130 schon über dem Schwarzwald-Baar-Kreis und innerhalb der Nutzungsfläche des Warteraums Rilax deutlich unterschritten werde, was zu einer bemerkenswerten Belastung der Bevölkerung im südlichen Teil des Landkreises führe. Da beide – vom BAZL bestätigten Flugzeuge – sich im Moment der Aufnahmen noch im Kurvenflug in südöstlicher Richtung befanden, kann davon ausgegangen werden, dass der rein juristisch zu betrachtende Moment der Beendigung des Holdingverfahrens deutlich früher erklärt wird, als der Warteraumflug objektiv stattfindet. Dies stelle, so Klatt, offenbar eine deutliche Schwachstelle der 220. DVO dar, erlaubt sie doch schon innerhalb zu fliegender Warteschleifen das Unterschreiten der Flugfläche 130.
Seit 20 Jahren schwelt der Fluglärmstreit mit der Schweiz. Mit der Stuttgarter Erklärung haben sich Bürgerinitiativen und die politisch Verantwortlichen bis hin zur Landesregierung bereit erklärt, alljährlich bis zu 80.000 Anflüge über der Region zu dulden.