Für viele Hauseigentümer in VS wartete dieser Tage ein Schock im Briefkasten: Der Grundsteuerbescheid. Vor allem für zahlreiche Besitzer von Einfamilienhäusern wird es jetzt teils deutlich teurer. Drei bis zehn Mal so viel wie bisher sollen viele von ihnen zukünftig berappen. Doch wie schlimm hat es Sie getroffen? Der SÜDKURIER fragt nach.

Für 38.643 Objekte hat die Stadtverwaltung in diesen Tagen die Jahresbescheide verschickt, sagt Stadt-Pressesprecher Patrick Ganter. Er bestätigt auch die ganz bösen Überraschungen darunter: „Ja, es gibt vereinzelt Erhöhungen um das Zehnfache.“

Es gebe aber auch viele in VS, die jetzt weniger bezahlen müssen, so der Stadtsprecher weiter.

Wo liegen bloß die krassesten Fälle?

Eine Auswertung über die krassesten Veränderungen und wo diese sind, habe die Stadt allerdings keine. Mehr Geld einnehmen werde sie unter dem Strich auf jeden Fall nicht.

„Der Hebesatz wurde nach dem Kenntnisstand der vorliegenden Messbescheide so beschlossen, dass die Grundsteuer 2025 insgesamt aufkommensneutral ist und somit die Stadt keine Mehrerträge hat“, so Patrick Ganter. 15,5 Millionen Euro nimmt VS pro Jahr hier ein.

Diei Grundsteuerbescheide in VS sind raus. Für manchen sind sie eine wirklich böse Überraschung, andere wiederum zahlen jetzt weniger.
Diei Grundsteuerbescheide in VS sind raus. Für manchen sind sie eine wirklich böse Überraschung, andere wiederum zahlen jetzt weniger. | Bild: Burger, Tatjana

Dem Häuslebesitzer hilft dies im Zweifel wenig. Kleines Siedlungshaus im größeren Garten, diese Kombination ist seit diesem Jahr jedenfalls oft keine gute mehr. Zumindest finanziell gesehen.

Die neue Grundsteuer berücksichtigt nur die Grundstücksgröße und die jeweils festgelegten Quadratmeterwerte im Gebiet. Ob jedoch eine Millionenvilla oder Omas altes Häuschen hier steht, spielt keinerlei Rolle. Die Folge können Grundsteuerrechnungen in Höhe einer Monatsrente sein.

Die Quadratmeterpreise in Villingen-Schwenningens reinen Wohngebieten wie etwa der Villinger Südstadt, wo der Quadratmeter mit 380 Euro bewertet ist, liegen meist deutlich höher als beispielsweise in Misch- oder Gewerbegebieten.

Dort wiederum gibt es teils deutliche Einsparungen, auch für Firmengebäude. Im Industriegebiet Vockenhausen etwa, unter anderem Heimat vieler Autohäuser, wird der Quadratmeter mit 100 Euro bewertet.

Telefone bei „Haus und Grund“ laufen heiß

In der Geschäftsstelle des Eigentümerverbands Haus und Grund in Villingen laufen auf jeden Fall aktuell die Telefone heiß, berichtet Geschäftsstellenleiterin Susanne Benzing: „Viele hier kriegen jetzt die Krise.“ Die Hauseigentümer seien ratlos und verzweifelt und wollten nun wissen, was sie tun könnten.

Stadt-Pressesprecher Patrick Ganter.
Stadt-Pressesprecher Patrick Ganter. | Bild: Theresa Bendel

Viele entsetzte Bürger wenden sich auch direkt an die Stadt. „Bereits am Samstag gingen die ersten E-Mails ein“, so Stadtsprecher Ganter. Seit Montag, 27. Januar, seien die zuständigen Sachbearbeiter fast ständig am Telefon. Dabei würden sowohl Änderungen mitgeteilt als auch Widersprüche eingelegt.

Es sei jedoch schon festgestellt worden, dass die Mehrzahl dieser Widersprüche sich auf Feststellungen des Finanzamts, also den Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid, oder auf die Bodenrichtwerte beziehe, erklärt Ganter. „Diese Einwände müssen die Bürger entweder beim Finanzamt oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses vorbringen.“

Widerspruch kann noch mehr Geld kosten

Ein Widerspruch könnte den Betroffenen sogar weitere Kosten bringen: Geplant sei, wenn es keine Erfolgsaussichten gebe, dass der Hausbesitzer angeschrieben werde und seinen Widerspruch zurücknehmen könne. „Falls dies dann nicht geschieht, erhält der Steuerpflichtige einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid“, so Ganter.

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Der Stadtsprecher stellt zudem klar: Bezahlen muss jeder Einzelne die Grundsteuer zunächst trotzdem pünktlich. „Falls der eingelegte Einspruch oder Widerspruch erfolgreich ist, kommt die Änderung und eine eventuelle Rückerstattung automatisch.“

Das geht bei besonderen Härtefällen

Was können VS-Hauseigentümer also tun gegen Grundsteuerforderungen, die plötzlich ein Vielfaches betragen?

In besonderen Härtefällen könne ein Erlassantrag bei der Kommune gestellt werden, erklärt Thomas Haller, Vorsitzender des Haus- und Grund-Landesverbands Baden.

Dabei werde aber die finanzielle Situation genau unter die Lupe genommen. „Es müssten dann in jedem Einzelfall die finanziellen Möglichkeiten abgefragt und geprüft werden“, so auch Stadt-Pressesprecher Patrick Ganter. Ein Antrag werde daher nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg bringen, so Haller.

Thomas Haller, Vorsitzender von Haus und Grund VS.
Thomas Haller, Vorsitzender von Haus und Grund VS. | Bild: haller

Zweite Möglichkeit wäre, gegen die Höhe der Bodenrichtwerte vorzugehen. Hier müsse der Hauseigentümer aber in Vorleistung gehen und selbst einen Gutachter beauftragen, erklärt Thomas Haller.

„Die Kosten dafür können schon im vierstelligen Bereich liegen“, weiß er. Weiterer Knackpunkt: Die Abweichung müsse mindestens 30 Prozent betragen.

Ist der zugrundeliegende Grundsteuerwertbescheid bislang nicht bestandskräftig, etwa wegen eines Einspruchs, über den noch nicht entschieden ist, kann ein Gutachten so lange vorgelegt werden, bis darüber unanfechtbar entschieden ist.

Ist der Grundsteuerwertbescheid aber bereits bestandskräftig, kann beim Finanzamt ein Antrag auf Korrektur des Bodenrichtwerts gestellt werden. Wer diesen Weg gehen möchte, muss sich sputen: Der Gutachter muss laut Haller bis zum Stichtag 30. Juni 2025 beauftragt werden.

Der Klageweg verspricht kaum Erfolg

Oder aber schnell zum Anwalt und dann selbst klagen gegen den horrenden Bescheid? „Das geht nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren gegen den Grundsteuerbescheid schon, ist aber in der Regel wenig Erfolg versprechend und produziert nur weitere Kosten“, betont der Fachmann.

Auch Mietern kann böses Erwachen drohen

„Im Grundsatz muss das Land das komplette Berechnungsmodell korrigieren, weil es zu groben Verwerfungen und Belastungsverschiebungen kommt“, stellt der Eigentümerverbands-Vorsitzende klar.

Neben den Hauseigentümern selbst könnten überdies auch Mieter betroffen sein, falls die Grundsteuer für das betroffene Objekt steigen sollte. Denn die Grundsteuer werde meist komplett auf sie umgelegt. „Da kommt bei der Nebenkostenabrechnung für 2025 dann die nächste Welle der Empörung“, befürchtet der Verbandsvorsitzende.

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Haus und Grund Baden führt gemeinsam mit weiteren Verbänden vier Musterklagen gegen die neue Grundsteuer. Zwei davon liegen derzeit schon im Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof.

„Unser Bestreben ist, zur Not bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen“, sagt Haller. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Gesetzmäßigkeit der Grundsteuer könnten so jedoch Jahre vergehen. Wer rechtzeitig seinen Einspruch eingelegt hat, könnte dann aber zu viel gezahltes Geld zurückbekommen.

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