Der Bedarf an Wohnraum ist groß. Eine Lösungsmöglichkeit ist die Verdichtung in den Ortsteilen. Eine solche steht nach einem Baugesuch dem Marbacher Sträßchen „Ob dem Dorf“ bevor. Dort gibt es aktuell Ein- und Zweifamilienhäuser sowie ein Dreifamilienhaus. Jetzt liegt ein Baugesuch von ganz anderem Ausmaß vor.
Die direkten Anwohner Otto und Petra Schaumann äußerten in der jüngsten Ortschaftsratssitzung bei den Bürgeranfragen ihren Unmut über das Baugesuch für Ob den Gärten 3. „Hier soll nach ersten Planungen ein Sieben-Familienhaus mit 30 Metern Tiefe, 17 Metern Breite und acht Metern Höhe zwischen zwei Einfamilienhäusern gebaut werden“, sagte Otto Schaumann.
Das bisherige Gebäude sei lediglich zwölf Meter tief und 15 Meter breit. Erstaunt habe ihn, dass in dem jüngsten Schreiben zur Nachbarschaftsbeteiligung stand, dass es keine Einwände des Ortschaftsrates gegeben habe.
Ortschaftsrat äußert Bedenken
„Das ist so nicht korrekt“, dementierte Ortsvorsteherin Diana Kern-Epple. Der Ortschaftsrat hätte hinsichtlich der Dimension, der Dachform und der Verkehrsproblematik seine Bedenken geäußert. „Bei der digitalen Übertragung hat etwas nicht funktioniert, aber die zuständigen Stellen haben unsere Einwände erhalten“, versicherte Kern-Epple.
Wo im Kreis gebaut werden kann: hier unsere Übersicht.
Die Nachbesserung des Baugesuches sei gekommen und man könne diese in den neuen Plänen sehen, die vor zwei Tagen gekommen seien. Den Räten seien die Pläne noch nicht bekannt, sagte die Ortsvorsteherin.
Anwohner ist fassungslos
Schaumann stellt daraufhin fassungslos fest, dass aus der Nachbesserung eine Verschlechterung entstanden sei: „Aus dem Flachdach ist jetzt ein Satteldach geworden und man hat einfach ein Stockwerk daraufgesetzt, was jetzt eine Firsthöhe von 11,75 Meter bedeutet“. So etwas könne man doch nicht quer in die Gegend setzen. Schaumann sieht zudem die Verkehrsproblematik in der Einbahnstraße, angenommen jede der sieben Familien habe zwei Autos.

Kern-Epple verweist auf den Paragrafen 34 des Baugesetzbuches. „Was ich gesehen habe ist momentan genehmigungsfähig und das Gebäude fügt sich in die Umgebung ein“, stellt die Ortsvorsteherin fest.
Gilt ungleiches Maß?
Schaumann erinnert daran, was er alles an Vorgaben hatte, als er vor 30 Jahren gebaut hat. „Mir wurde alles vorgeschrieben, wie das Haus zu stehen hat, die Dachneigung und wie der Giebel ausgerichtet werden muss. Selbst eine größere Gaupe wurde mir nicht genehmigt“, erzählte Schaumann. Und jetzt solle ein Gebäude erstellt werden, das größer sei, als das neue Ärztehaus in der Straßburger Straße. Zudem werde das ganze Grundstück zugebaut.
So geht es jetzt weiter
„Ihr Anliegen ist bei uns angekommen und wir werden uns im Ortschaftsrat die neuen Pläne nochmals anschauen und gegebenenfalls nochmals Einwände eingeben“, versicherte Kern-Epple.
Sie merkte zudem an: „Der Ortschaftsrat ist nicht das entscheidende Gremium. Wir nehmen das Baugesuch nur zur Kenntnis, können Einwände weitergeben, haben aber keine Entscheidungskraft.“ Wenn alles gesetzlich zulässig sei, hätte man keinen Einfluss auf die Entscheidung.