„Es tut mir leid, ich war nicht ich selbst.“ Der 23-Jährige zeigt vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen Reue für seine Taten. Der Asylsuchende macht Drogenprobleme als Grund geltend. „Ich war krank. Eigentlich bin ich ein netter Mensch, kein gewalttätiger.“

So übersetzt der Dolmetscher die Worte des jungen Tunesiers, während die beiden Polizisten, die ihn bewachen, etwas überflüssig wirken – zumindest, solange man nicht weiß, was der Beschuldigte laut der Anklage auf dem Kerbholz hat.

Jetzt sei das Gift nicht mehr in seinem Körper, erzählt er weiter. Er sei nun ein ganz anderer geworden, versichert er dem Richter. Er sei provoziert worden, und er habe nicht gedacht, dass er andere gefährde, versucht er seine Taten zu rechtfertigen.

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Dem sportlich wirkenden Angeklagten mit gepflegter Erscheinung hilft seine Einsicht nur wenig. Das Urteil im abgekürzten Verfahren liegt bereits auf dem Tisch, er ist geständig und hatte bereits sein Einverständnis mit Schuldspruch und Strafe kundgetan. Er wird im Gefängnis bleiben und anschließend die Schweiz verlassen müssen.

Der Angeklagte war im vergangenen Winter völlig außer Rand und Band geraten. Im Durchgangsheim für Asylsuchende der Peregrina-Stiftung in Romanshorn ging er mit einem Wischmopp auf einen Bewohner aus Sri Lanka los und schlug ihn mit der Stange auf den Kopf, sodass dieser eine Rissquetschwunde erlitt und später deshalb im Krankenhaus behandelt werden musste.

Todesdrohungen gegen Menschen aus Sri Lanka

Zuvor hatte der Beschuldigte mit dem Mopp auch noch eine Tür zerstört, hinter welcher sein Opfer Schutz gesucht hatte. „Sri Lanki kill“, hatte er gemäß Anklageschrift dazu gerufen. Trotz vorübergehender Festnahmen begab sich der Angeklagte wenige Tage später weitere Male – trotz Hausverbots – in besagte Unterkunft, randalierte und verbreitete Angst und Schrecken, explizit mit lauten Todesdrohungen gegen Menschen aus Sri Lanka.

Kaum im Untersuchungsgefängnis in Kreuzlingen angelangt, ging das Fehlverhalten des Tunesiers weiter. Weil seine wiederholten Forderungen nach Zigaretten und nach Freilassung nicht erfüllt worden waren, zündete der Mann vergangenen Dezember in der Zelle mit Streichhölzern eine Wolldecke an. Das entstandene Feuer sorgte für heftigen Aufruhr und Alarm im Gefängnis.

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Polizisten und der Gefängnisaufseher mussten den Brandstifter und seine Mitinsassen im starken Rauch in Sicherheit bringen und gleichzeitig versuchen, das Feuer unter Kontrolle zu bringen. Die Gefängnisinsassen mussten danach gar mit Reizhusten zur Kontrolle ins Spital gebracht werden. Die alarmierte Feuerwehr rückte mit 31 Mann zum Löscheinsatz im Gefängnis an.

„Ihr Verhalten, das Sie in der Schweiz gezeigt haben, ist inakzeptabel“, lässt der Richter den Angeklagten wissen. Trotz seiner Festnahmen habe er weitere Straftaten begangen, sei wiederholt ins Durchgangsheim zurückgekehrt. „Besonders erschreckend ist Ihr Verhalten gegenüber Personen aus Sri Lanka und Ihre Rücksichtslosigkeit, welche bei der Brandstiftung zum Ausdruck gekommen ist“, so der Richter weiter.

Richter rät: „Machen Sie etwas aus Ihrem Leben“

Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilt den vorbestraften Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwanzig Monaten. Acht Monate davon wird der 23-Jährige im Gefängnis absitzen müssen, der Rest wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem erhält er einen Landesverweis über fünf Jahre. „In der Schweiz werden Sie keine Zukunft haben“, so der Richter.

Er wolle nach Italien zurückkehren, lässt der Verurteilte das Bezirksgericht dann noch wissen. Seine Familie und seine Papiere seien dort. Dafür sieht der Richter zwar geringe Chancen, erklärt aber: „Ob Sie nach Italien können, wissen wir nicht. Wir raten Ihnen aber, egal wo, etwas aus Ihrem Leben zu machen. Sie sind noch jung.“

Der Autor dieses Artikels ist Redakteur unserer Partnerzeitung, der „Thurgauer Zeitung“.