Abgesehen davon, dass beispielsweise jene am Hinteren Hafen phasenweise deutlich weniger umkämpft waren, als sie es inzwischen wieder sind, hatte und hat die Pandemie keinen unmittelbaren Einfluss auf Parkplätze. Und auch als Corona noch lediglich ein hier eher weniger geläufiger Vorname war, wurden Schwimmbad-Besuche oder Bestattungen schon gelegentlich teurer. Klemmt man gedanklich allerdings die fraglos pandemiegeprägten Stadtfinanzen vor die nun anstehenden Neufassungen einer ganzen Reihe von Gebührensatzungen und Entgeltordnungen, bleibt dennoch der Eindruck: Corona macht vieles teurer.

Tatsächlich muss die Stadt „aufgrund beträchtlicher Fehlbeträge“ im Ergebnis-Haushalt für die Jahre 2020 bis 2022 – es geht um 22 bis 30 Millionen Euro – neben allen Spar- auch alle Ertragsmöglichkeiten ausnutzen. So ist es einer Präsentation zu entnehmen, die Bestandteil der Ratsvorlagen zu allen Steuer- und Gebührensatzungen ist, über die der Finanz- und Verwaltungsausschuss am Montag, 5. Juli beraten und der Gemeinderat am Mittwoch, 21. Juli entscheiden soll. Dass Anpassungen nach oben anstehen, stand bereits im März fest, als der Doppelhaushalt für 2021/22 beschlossen wurde.

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Einige der geplanten Gebühren- und Steuererhöhungen im Überblick

Das Parken auf den von der Stadt bewirtschafteten Parkflächen soll bereits ab 1. August teurer werden. In der gelben Zone, zu der etwa der Seeparkplatz am Hinteren Hafen gehört, ist eine Erhöhung in zwei Etappen vorgesehen. Hier sind laut aktueller Gebührensatzung derzeit 66 Cent pro Stunde fällig, ab August 2021 sollen es 1,50 Euro sein und ab August 2022 1,80 Euro. In der roten Zone, etwa am Rande der Charlottenstraße, soll das Parken ab August 2021 1,80 Euro pro Stunde kosten, in der Bäderzone 40 Cent (bislang: 33).

Außerdem sind Ausweitungen der Gebührenpflicht geplant. Dadurch, dass etwa am Hinteren Hafen künftig bis 22 Uhr Parkgebühren erhoben werden sollen, verspricht sich die Stadt auch eine Verringerung „ungewollter Belegungen“ wie etwa „Auto-Posing“. Kurzum: Für das laufende Jahr werden 206 000 Euro an Mehreinnahmen prognostiziert, für das kommende 576 000 Euro.

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An die Eintrittspreise in die Häfler Bäder dürften sich viele gerade so gewöhnt haben. Sie wurden nach einem Gemeinderatsbeschluss von 2018 erst in den vergangenen Jahren – zuletzt in diesem – schrittweise angepasst. Ab 2022 soll nun beispielsweise die Tageskarte für einen Erwachsenen im Sportbad 7,20 Euro (aktuell: 6 Euro) kosten, jene im Frei- und Seebad Fischbach sowie im Wellenfreibad Ailingen 4,80 Euro (aktuell: 4,50 Euro) und jene im Strandbad Friedrichshafen 2,40 Euro (aktuell: 2,30 Euro).

Das Sportbad wurde 2019 erst im Juni eröffnet, weshalb die Gesamteinnahmen über Eintrittspreise – es waren rund 1,3 Millionen Euro – selbst für das letzte Jahr vor Corona nur bedingt aussagekräftig sind. Für das Jahr 2022 prognostiziert die Stadt aber jedenfalls rund 2,1 Millionen Euro an Einnahmen. Darin enthalten sind auf Grundlage der noch zu beschließenden Entgeltordnung erwarteten Mehreinnahmen von knapp 260 000 Euro, von denen 230 000 Euro aus dem Fischbacher Bad sowie dem Badbereich des Sportbads allerdings im Haushalt der Zeppelin-Stiftung landen.

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Die Hundesteuer wurde in Friedrichshafen nach Angaben der Stadtverwaltung seit rund 25 Jahren nicht mehr erhöht. Ab 2022 sollen Hundehalter für den Ersthund laut Beschlussvorlage jährlich 132 Euro – seit 1997 sind es 180 D-Mark beziehungsweise 92 Euro. Für jeden weiteren Hund soll die Hundesteuer von aktuell 184 auf 264 Euro pro Jahr angehoben werden, für Zwingerhunde von 276 auf 396 Euro. Aktuell erzielt die Stadt über die Hundesteuer Einnahmen in Höhe von gut 168 600 Euro. Vorausgesetzt, die Neufassung der Satzung wird beschlossen, wird mit 73 000 Euro mehr pro Jahr gerechnet.

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Eine Zweitwohnungssteuer wird in Friedrichshafen seit 2011 erhoben, der aktuelle Satz von 20 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete gilt seit 2015. Damit wird die Stadt nach eigener Schätzung in diesem Jahr 340.000 Euro an Einnahmen erzielen. Wird die Neufassung der entsprechenden Satzung in der vorgeschlagenen Form beschlossen, werden für einen Zweitwohnsitz in Friedrichshafen ab 2022 28 Prozent an Zweitwohnungssteuer fällig. Durch die Anhebung wird mit Mehreinnahmen von rund 137 000 Euro pro Jahr gerechnet.

Weitere geplante Anpassungen sollen bei Verwaltungsgebühren, Bestattungsgebühren, der Vergnügungssteuer sowie beim Benutzungsentgelt für die Sport- und Mehrzweckhallen erfolgen. 22 oder gar 30 Millionen Euro kommen so am Ende natürlich nicht zusammen. Vorausgesetzt, der Gemeinderat gibt in allen Punkten grünes Licht, rechnet die Stadt mit Mehrerträgen von 473 000 Euro in diesem Jahr sowie rund 1,7 Millionen Euro im kommenden.