Verwirrung herrscht in den ersten Tagen des Lockdowns über die neuen Regelungen. Auch darüber, warum etwa ein Müller-Markt seine Spielwarenabteilung öffnen darf, der kleine Spielwarenladen an der Ecke jedoch schließen musste. Wir haben mit Markus Haag vom Ordnungsamt Bad Säckingen gesprochen und bringen Licht ins Dunkel. Diese Regeln gelten:

Drogerie Müller – Kompletter Laden darf öffnen

Der Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe sind seit Mittwoch geschlossen. Ausnahmen gelten laut Corona-Verordnung unter anderem für Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, die Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Auch Baby-Fachmärkte gelten als systemrelevant und bleiben geöffnet. Müller darf als Drogerie also öffnen – und damit auch seine Spielwarenabteilung im Obergeschoss. „Das ist das Problem bei Vollsortimentern, sie dürfen nicht erlaubte Dinge problemlos verkaufen, während die kleinen Läden in die Röhre schauen“, so Markus Haag vom Ordnungsamt. „Es gibt damit gewisse Ungerechtigkeiten, die sich aber nicht vermeiden lassen.“

Der Müller-Markt in Bad Säckingen bleibt geöffnet, weil er es darf.
Der Müller-Markt in Bad Säckingen bleibt geöffnet, weil er es darf. | Bild: privat

Ob die „verbotene“ Abteilung geöffnet werden dürfe, werde entweder danach reglementiert, ob ihre Fläche oder ihr Umsatz größer ist als im erlaubten Sortiment – je nachdem, was der Betrieb sich aussucht. Der Umsatz von Spielwaren und Co ist bei Müller niedriger als jener der Drogerieartikel, somit dürfe er komplett öffnen, erklärt Haag. Während des ersten Lockdowns habe ein anderer Müller-Markt gegen die Schließung seiner Abteilung geklagt – mit Erfolg, wie Haag sagt. „Am Ende entscheiden die Gerichte und dieses Urteil schwebt nun über allem“, so Haag.

Die Baumärkte müssen schließen

Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittelmärkte dürfen geöffnet bleiben. Da entsteht die Frage: Darf ein Baumarkt nun geöffnet bleiben, weil er in einem Regal Tierfutter verkauft? Haags antwortet fällt deutlich aus: „Nein, Baumärkte müssen geschlossen bleiben, nur Handwerksbetriebe dürfen hier Material kaufen, Privatpersonen nicht.“ Der Baumarkt dürfe aber draußen Weihnachtsbäume verkaufen, so wie es der Toom in Bad Säckingen mache.

Der Baumarkt in Bad Säckingen bleibt geschlossen, Weihnachtsbäume werden verkauft.
Der Baumarkt in Bad Säckingen bleibt geschlossen, Weihnachtsbäume werden verkauft. | Bild: Obermeyer, Justus

Abholservice und Lieferdienste: Nach 20 Uhr nur noch Lieferung erlaubt

Abholservices der Gastronomie bleiben auch weiterhin erlaubt. Allerdings dürfen laut Haag die Bürger wegen der Ausgangsbeschränkungen nach 20 Uhr kein Essen mehr abholen. Nach Hause geliefert werden dürfe das Essen aber rund um die Uhr. Bei der Mc-Donalds-Filiale in Bad Säckingen steht das Schild „Wir haben geöffnet“ – auch dieses sorgt für Verwirrung. Hier gilt das Gleiche wie in anderen Imbissbuden: „Die Leute dürfen rein, Essen bestellen und abholen, aber sich nicht dort hinsetzen, um zu essen“, erklärt Markus Haag.

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Ausgangsbeschränkungen: Tagsüber wird nicht kontrolliert – nachts schon

Die Kontrollen der Ausgangsbeschränkungen nach 20 Uhr übernimmt laut Markus Haag die Polizei. Dafür habe das Ordnungsamt nicht ausreichend Personal. Auch in Bad Säckingen gebe es Cliquen, die nachts durch die Straßen ziehen. Ob es hier bereits Beanstandungen gegeben habe, sei noch nicht beim Ordnungsamt angekommen. Ein Bußgeld musste noch nicht verhängt werden. Die Polizei agiere jedoch mit Ermessensspielraum. Mit entsprechender Begründung gebe es keine Probleme, bei Partys schon. „Wenn Sie zum Beispiel Ihr Kind nachts am Basler Flughafen abholen müssen, dann können Sie einfach eine Kopie des Flugtickets mitführen“, erklärt Haag. Ab 20.30 Uhr würden sich nur noch vereinzelt Menschen draußen aufhalten, die meisten halten sich an die Regeln. Tagsüber würden die Ausgangsbeschränkungen übrigens nicht kontrolliert. Denn hier gebe es zu viele Ausnahmen. Die Kontaktbeschränkungen, also Ansammlungen von Gruppen, würden hingegen kontrolliert.

Maskenpflicht: Bei Einsicht kein Bußgeld

Diese gelte in Bad Säckingen generell nur auf dem Wochenmarkt. In der Fußgängerzone gilt sie dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Wer bei einer Kontrolle Einsicht zeigt und die Maske anzieht, bekommt laut Haag keine Buße. Bei Querulanten werden die Daten aufgenommen und ein Bußgeld verhängt. Solche Fälle hätte es in Bad Säckingen schon einige gegeben.

Auch in der Bad Säckinger Fußgängerzone gilt aktuell eine Maskenpflicht.
Auch in der Bad Säckinger Fußgängerzone gilt aktuell eine Maskenpflicht. | Bild: Verena Wehrle
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