Häusern – Mit der Fortschreibung der Regionalpläne des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik hat sich der Gemeinderat erneut beschäftigt. Erarbeitet wurden die Eckpunkte für die Stellungnahme der Gemeinde, die Freiflächen-Photovoltaik dabei nahm das Gremium die Freiflächen-Photovoltaik verstärkt in den Fokus.
Anfang August hatte Regionalverbandsdirektor Sebastian Wilske Details der Teilfortschreibung im Gemeinderat vorgestellt – der Schwerpunkt lag auf der Windenergie. Die Planungen beinhalten ein Vorranggebiet für Windanlagen rund um die beiden Anlagen auf dem Giesbacher Kopf. In Zweifel gezogen worden war, dass dort überhaupt eine weitere Windanlage errichtet werden kann. Ausgeschlossen werden könne dies aber nicht, hatte Wilske erklärt. Diese Einschätzung teilt auch der Energiekonzern EnBW, der die Anlagen, betreibt, weitgehend. Inzwischen hatte EnBW erklärt, dass die vorgesehene Fläche mit Ausnahme eines „südwestlichen Zipfels“, der sich allerdings nur rund 500 Meter vom Naturfreundehaus entfernt befinde, für weitere Windanlagen als ungeeignet erscheine. Einiges spreche daher für eine Verkleinerung der Fläche, hieß es weiter.
Im Gemeinderat räumte Jean-Michel Damm vom Regionalverband ein, der Abstand zum Naturfreundehaus sei wohl nicht ausreichend berücksichtigt worden und regte an, dies in der Stellungnahme der Gemeinde dem Regionalverband zu melden. Am Ratstisch war man sich einig, in der Stellungnahme auf eine Reduzierung der Vorrangfläche im Bereich des Naturfreundehauses und darüber hinaus auch im Bereich des Naherholungsgebietes um die Wittlisberger Kapelle zu drängen.
Zum Stand der Teilfortschreibung in Bezug auf die Windenergie erklärte Damm, derzeit seien mehr als die erforderlichen 1,8 Prozent der Gesamtfläche als Vorrangflächen vorgesehen, dies könne sich aber noch ändern. Aufgrund mangelnder Windhöffigkeit kämen von Anfang an nur sehr wenige Flächen in Betracht. Der Landkreis Konstanz habe nur sehr wenig Spielraum für die Windenergie, im Landkreis Lörrach seien die Voraussetzungen für derartige Anlagen am günstigsten.
Verstärkt in den Fokus genommen wurde in der Sitzung das vorgesehene Vorranggebiet für Freiflächen-Photovoltaik (PV) im Bereich Obere Klemme – die rund drei Hektar große Fläche befindet sich im Privateigentum. Bei der Planung fänden die Eigentumsverhältnisse jedoch keine Berücksichtigung, erläuterte Damm.
Bürgermeister Thomas Kaiser sprach sich dafür aus, das Vorranggebiet nicht auf privatem Grund, sondern auf einer Gemeindefläche auszuweisen und das nicht nur in Hinblick auf die finanziellen Vorteile für die Gemeinde. Wenn etwas für das Gemeinwohl getan werde, dann auf gemeindeeigenen Flächen, um Herr der Lage zu bleiben, sagte er.
Ein Flächentausch sei grundsätzlich möglich, sagte Damm. Bereits auf Dächern installierte PV-Anlagen spielten aber keine Rolle, es gehe nur um die Freifläche, sagte er auf Frage von Christian Weiler. Dies gelte auch für Flächen, auf denen Solarthermie betrieben werde. Rainer Schwinkendorf bemängelte dies. Nicht die Fläche, sondern die Leistung müsse im Vordergrund stehen, so seine Meinung. Und Paul Kessler ergänzte, Photovoltaik gehöre auf Dächer, nicht auf Grünflächen. Die Kommune will nun andere Standorte für die Vorrangflächen vorschlagen. Unter anderem sind gemeindeeigene Flächen im Bereich Wasserschloss, Schönenbach und Welschlehen im Gespräch.
Bürgermeister Kaiser betonte erneut, dass sich die Gemeinde beim Klimaschutz bereits jetzt sehr stark engagierte, weit mehr als Gemeinden mit größerer Gemarkung. Und dies nicht nur in Sachen Windenergie, sondern auch in Hinblick auf Nahwärme und Solarenergie. Auch dies solle in der Stellungnahme in der Hoffnung auf ein Entgegenkommen geltend gemacht werden.