Auf dem Weg zum geplanten Zentralspital für den Landkreis Waldshut ist eine weitere Entscheidung gefallen. Von ursprünglich zwölf Grundstücksvorschlägen sind jetzt noch sechs mögliche Standorte im Rennen. Sie alle erfüllen die bislang geltenden Ausschlusskriterien wie insbesondere Grundstücksgröße und Erreichbarkeit. In der engeren Wahl sind noch Albbruck, Dogern, Waldshut-Tiengen, Weilheim und Wutöschingen.

Auf Empfehlung der internen Expertenkommission des Waldshuter Landratsamtes sowie der Grundstückskommission des Kreistages habe dies das Kreisparlament so am Freitagabend nichtöffentlich beschlossen, wie Landrat Martin Kistler gestern gegenüber Medienvertretern erklärte.

Keine Chance hatten in dieser Phase übrigens die beiden bisherigen Standorte in Bad Säckingen und Waldshut. Einmal der Erreichbarkeit wegen (Bad Säckingen) das andere Mal wegen des zu kleinen Grundstückes (Waldshut). Hier Antworten auf die wichtigsten Fragen:

  1. Welche Standorte für ein Zentralkrankenhaus werden weiter geprüft? Noch im Rennen sind aktuell Grundstücke in folgenden Gemeinden (in alphabetischer Reihenfolge): Albbruck (Gelände der ehemaligen Papierfabrik zwischen B 34 und Rhein), Dogern (Fläche westlich der Tankstelle), Waldshut-Tiengen (Gelände an der B 500 bei Oberalpfen), Weilheim (zwei Grundstücke an der B 500) sowie Wutöschingen.
  2. Welche Standorte wurden von der Expertenkommission und dem Kreistag ausgeschlossen? Dies sind die Standortvorschläge Wehr, Görwihl, Gurtweil (Waldshut-Tiengen) sowie die beiden bisherigen Krankenhaus-Standorte in Bad Säckingen und Waldshut sowie die Bewerbung einer Privatperson. Das heißt, neun Standorte wurden von Kreisgemeinden eingereicht, ein Vorschlag direkt von einem Bürger, und zudem wurden auf Vorschlag des Landratsamtes die beiden bisherigen Krankenhaus-Standorte überprüft.
  3. An welchen Kriterien orientierte sich der Ausschluss? Kriterien waren unter anderem die Erreichbarkeit des Grundstückes. Es muss von mindestens zwei Dritteln der Kreisbevölkerung binnen 30 Minuten mit dem Auto erreichbar sein. Ein weiterer Punkt war die Grundstücksgröße. Hier war die Vorgabe einer Größe von mindestens sechs Hektar. Außerdem ging es auch um die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die Grundstücksbeschaffenheit (ist es überhaupt bebaubar?) sowie um baurechtliche Fragen, die eine Bebauung möglicherweise bereits im Vorfeld zunichtegemacht hätten.
  4. Wem gehören die verbleibenden Grundstücke? Wie sind die Besitzverhältnisse? Laut Aussage von Landrat Kistler befinden sich die Grundstücke in der Regel im Besitz von Privatleuten. Das heißt, sie müssten alle durch den Landkreis noch käuflich erworben werden.
  5. Sticht ein Grundstück bereits als besonders geeignet hervor? Dies sei nicht der Fall, so Landrat Martin Kistler. So sei zum Beispiel keine Fläche dabei, bei der beispielsweise die baurechtliche Planung bereits erledigt sei. Er versichert, dass es unter den verbliebenen Grundstücken noch keine Priorisierung gebe.
    Aus zwölf mach sechs: Im Rennen um den geeigneten Standort für das geplante Zentralkrankenhaus im Landkreis Waldshut (hier ein ...
    Aus zwölf mach sechs: Im Rennen um den geeigneten Standort für das geplante Zentralkrankenhaus im Landkreis Waldshut (hier ein Symbolbild einer Klinik) sind noch sechs Gemeinden, dies hat der Kreistag so beschlossen. Am Ende der Bewerbungsfrist waren es noch zwölf Bewerbungen. | Bild: Fotolia
  6. Weshalb ist Dogern plötzlich wieder im Rennen? Obwohl der Gemeinderat von Dogern im Vorfeld auf einen eigenen Standortvorschlag verzichtet hatte, habe Bürgermeister Fabian Prause auf Nachfrage versichert, dass seine Gemeinde sicher dabei sei, würde die Entscheidung auf die Fläche in Dogern fallen.
  7. Wie geht es jetzt weiter? Nach Auskunft von Landrat Martin Kistler würden jetzt Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt. Dabei werde geprüft, ob diese überhaupt bereit seien zu verkaufen und wenn ja, zu welchem Preis. Parallel dazu würden die Grundstücke weiter auf ihre Bebaubarkeit überprüft. Dabei stehen Fragen des Umwelt- und Naturschutzes im Vordergrund. Denn schon vor der Entscheidung des Kreistages müsse geklärt werden, ob am Ende eine Bebauung auch tatsächlich möglich ist.
  8. Gibt es einen konkreten Zeitplan? Nein. Aber Landrat Martin Kistler hält daran fest, dass das neue Haus im Idealfall im Jahr 2025, spätestens aber im Jahr 2027 seinen Betrieb aufnehmen soll. Die Standortfrage solle deshalb zügig geklärt werden. Möglicherweise fällt eine Entscheidung jedoch erst im Frühjahr 2019. Dies könne dann der Fall sein, wenn in einem oder mehreren Fällen zur Prüfung der umwelt- und naturschutzrelevanten Fragen eine volle Vegetationsperiode abgewartet werden müsse.
  9. Wie fällt, entweder in diesem Jahr oder spätestens aber im Frühjahr 2019, die Entscheidung? Hierzu soll eine Entscheidungsmatrix erstellt werden, anhand derer die Kreisräte nach sachlichen Gründen ihre Entscheidung treffen können.
  10. Was sagt der Landrat grundsätzlich zur Standortsuche? Ihm sei eine sachliche Abwicklung aller Fragen wichtig, "um den bestmöglichen Standort für das Zentralkrankenhaus zu bekommen". Kistler: "Mir ist wichtig, dass es keine Gutsherrenentscheidung wird."

Landkreis Waldshut

Das neue Zentralspital für den Landkreis Waldshut soll bis zum Jahr 2025, spätestens aber 2027 seinen Betrieb aufnehmen. Laut Landrat Martin Kistler soll es ein Haus mit 350 bis 400 Betten werden. Zwei wichtige Faktoren werden die Bettenzahl letztlich beeinflussen. Die Vorgaben des Stuttgarter Sozialministeriums sowie das medizinische Konzept des neuen Hauses.

Landkreis Lörrach

Ebenfalls ein Zentralkrankenhaus plant der Landkreis Lörrach. Allerdings sind die Lörracher einige Schritte weiter. Ein Standort ist bereits gefunden. Das neue Haus, das künftig die Spitäler in Lörrach (Kreis- und Elisabethenkrankenhaus), Rheinfelden und Schopfheim ersetzen soll, wird in Lörrach gebaut, soll etwa 650 bis 700 Betten haben und im Jahr 2025 eröffnen.