Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für das geplante Zentralkrankenhaus im Landkreis Waldshut ist die Anzahl der in Betracht kommenden Grundstücksangeboten eingegrenzt worden, wie Landrat Martin Kistler mitteilte. In einem ersten Schritt habe man aus zwölf Grundstücken sechs ausgewählt, bei welchen nach ersten Kriterien keine Ausschlussgründe vorlagen. Diese bezogen sich unter anderem auf die Größe des Areals sowie dessen Lage. Die Grundstücke sollten so innerhalb von dreißig Minuten von zwei Dritteln des Landkreises erreicht werden können. Nicht mehr im Gespräch als möglicher Standort ist der Stadtteil Gurtweil in Waldshut-Tiengen, Görwihl, Wehr, die beiden Spitäler in Bad Säckingen und Waldshut sowie ein Angebot eines Bürgers.
Sechs Standorte stehen vor weiteren Überprüfungen
In einem zweiten Schritt stellen sich nun jeweils ein Grundstück aus Albbruck, Dogern, dem Stadtteil Oberalpfen in Waldshut-Tiengen, Wutöschingen und zwei Standorte aus Weihlheim einer weiteren Überprüfung. Dort werden Aspekte des Umweltrechts, wie zum Beispiel möglicher Artenschutz, überprüft sowie vertiefende Gespräche mit den Grundstückseigentümern gesucht. Ein genauer Zeitraum für eine Standortentscheidung stehe jedoch noch nicht fest, so Landrat Kistler.