Um die Planung des Autobahnabschnitts zwischen Hauenstein und Tiengen auf eine fundiertere Basis zu stellen, wird ab 1. Oktober der Baugrund entlang der geplanten Trasse umfassend untersucht. Konkret werden im Auftrag der Planungsgesellschaft Deges bis zu 180 Meter tiefe Bohrungen vorgenommen. Die Untersuchung sollen sich über einen Zeitraum von 15 Monaten erstrecken. Grundstückseigentümer sind dabei gesetzlich verpflichtet, die Maßnahmen zu dulden.

Was wird konkret gemacht?

Laut Darstellung der Autobahn GmbH werden auf den Gemarkungen der Gemeinden Laufenburg, Albbruck, Dogern und Waldshut-Tiengen vor allem Kernbohrungen, Rammsondierungen und Bohrkernuntersuchungen vorgenommen.

„In dieser ersten Bohrkampagne werden insgesamt 89 Bohrungen mit 2896 Bohrmetern abgeteuft. 25 dieser Bohrungen werden als Grundwassermessstelle ausgebaut“, schildert Pia Verheyen, Sprecherin der Planungsgesellschaft Deges auf Nachfrage. Die Deges wird diese Arbeiten im Auftrag der Autobahn GmbH durchführen.

Bis zu einer Tiefe von 180 Meter wird gebohrt: „Die tiefen Bohrungen dienen zur Erkundung der geotechnischen Verhältnisse in den Bereichen der geplanten Tunnelbauwerke, die in Tiefen bis 160 Meter unter Gelände liegen“, so Verheyen.

Im Zuge der Maßnahmen werden ein kettengetriebenes, mobiles Bohrfahrzeug und eine Rammsonde eingesetzt, wie die Autobahn GmbH darstellt. Diese werden direkt an die jeweiligen Bohrstellen gefahren. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Bohrstellen wieder verfüllt.

So soll die Trasse des Autobahnteilstücks zwischen Hauenstein und Tiengen verlaufen.
So soll die Trasse des Autobahnteilstücks zwischen Hauenstein und Tiengen verlaufen. | Bild: Müller

Was ist Ziel dieser Maßnahmen?

„Die Ergebnisse liefern konkrete Erkenntnisse, um grundlegende Fragen der Planung klären zu können“, schildert die Deges-Sprecherin. Mit Blick auf den Streckenbau seien dies unter anderem Angaben zu möglichen Böschungsneigungen von Dämmen und Einschnitten.

„Die Ergebnisse liefern konkrete Erkenntnisse, um grundlegende Fragen der Planung klären zu können.“Pia Verheyen, Sprecherin Deges
„Die Ergebnisse liefern konkrete Erkenntnisse, um grundlegende Fragen der Planung klären zu können.“Pia Verheyen, Sprecherin Deges | Bild: Nico Talenta

Es gehe aber auch um Erkenntnisse zu Bodenaustauschmaßnahmen. Zudem werden für Brückenbauwerke Angaben zur Gründung und für Tunnelbauwerke Aussagen zu Gebirgsverhältnissen, Bemessungskennwerten oder Grundwasserverhältnissen erwartet.

Die Ergebnisse der Baugrunderkundung fließen in die Entwurfsplanung der Strecke und in die Vorplanung der Bauwerke ein. Voraussichtlich sechs Monate nach Abschluss der Bohrarbeiten vor Ort werden diese Ergebnisse vorliegen.

Was bedeuten die Maßnahmen für Grundstückseigentümer?

Die Untersuchungen finden auf den Flurstücken statt, die entlang der im vergangenen Jahr präsentierten Streckentrasse liegen. Die Eigentümer müssen die diese Maßnahmen zulassen, denn das öffentliche Interesse überwiege mögliche private Belange, wie Pia Verheyen darstellt: „Die Betroffenen sind nach § 16a des Fernstraßengesetzes verpflichtet, die Vorarbeiten zu dulden.“

Im Rahmen der Duldungsanordnung für die Vorarbeiten werd nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit des Projekts entschieden. „Aus diesem Grund sind Einwendungen, die sich auf die Rechtmäßigkeit des Projektes selbst beziehen, für dieses Verfahren nicht maßgeblich.“ Bei fehlendem Einverständnis könne die Duldungspflicht „zwangsweise durchgesetzt“ werden, wie die Autobahn GmbH betont.

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Dennoch können bis spätestens 30. September Stellungnahmen schriftlich bei der Autobahn GmbH als Vorhabensträger eingereicht werden. Widersprüche sind aber nur in einem sehr begrenzten Umfang möglich: „Eingewendet werden könnten beispielsweise Verwechslungen bei der Zuordnung der Grundstücke.“

Allerdings können „unmittelbare Vermögensnachteile“, die im Zuge der Vorarbeiten entstehen, geltend gemacht werden. Diese würden dann „angemessen in Geld entschädigt“, wie die Autobahn GmbH mitteilt.

Inwiefern ist mit Beeinträchtigungen durch die Sondierungen zu rechnen?

„Die Bohrpunkte liegen fast ausschließlich außerhalb der Wohnbebauung, sodass es praktisch nur punktuell zu Berührungen mit Anwohnern kommen wird“, konstatiert Pia Verheyen. Da einige Bohrungen, die im Bereich von öffentlichen Straßen stattfinden, seien Verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig. Hier könne es dann zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Die Arbeiten finden nur tagsüber in den gesetzlich zugelassenen Zeitfenstern statt. Bei den Bohrgeräten handle es sich um kleinere Lastwagen, die mehrere Tage oder einige Wochen auf dem Bohrpunkt stehen, so Verheyen. Hinzu kämen weitere Gerätschaften und Fahrzeuge, die zum Transport der Mitarbeiter oder für Maßnahmen vor Ort benötigt werden.

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Warum dauert die Sondierung 15 Monate lang?

„Die angegebene Dauer ist ein auf Erfahrungen beruhender Schätzwert, die eher gewisse Zeitpuffer vorsieht“, bringt es Verheyen auf den Punkt. Zugrunde gelegt werde dabei der Bohrumfang. Eine 150 Meter tiefe Tunnelbohrung könne inklusive der vorgesehenen Bohrlochversuche und des Ausbaus als Grundwassermessstelle bis zu acht Wochen dauern.

Darüber hinaus richte sich der prognostizierte Zeitrahmen danach, wie viele Geräte der Bohrfirma gleichzeitig zur Verfügung stehen. Aber auch die Witterungsbedingungen insbesondere während des Winters spielen eine Rolle.

„Ein ganz wichtiger Aspekt für die Bohrdauer sind in diesem Projekt zudem die Umweltrestriktionen, die aus Gründen des Naturschutzes für eine ganze Reihe der Bohrungen gelten“, so Verheyen. So seien zum Beispiel für die im Wald gelegenen tieferen Tunnelbohrungen Ausführung nur außerhalb der Brutzeit erlaubt. Dadurch könne es zu Unterbrechungen und Verzögerungen kommen.

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