Eine Gruppe von Anwohnern des Schweizer Atomkraftwerks (AKW) Beznau erzielt vor dem Bundesgericht einen Teilerfolg. Gemäß dem am Freitag veröffentlichen Urteil hat das Eidgenössische Nuklearinspektorat (Ensi) seine gesetzlich übertragene Aufgabe als nukleare Aufsichtsbehörde „ungenügend wahrgenommen“. Das oberste Gericht in Lausanne heißt damit eine Beschwerde der Anwohner um den Nachweis der Erdbebensicherheit von Beznau teilweise gut.
Darum ging es in der Verhandlung
Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima 2011 forderte die Atomaufsichtsbehörde Ensi von den AKW-Betreibern einen neuen Sicherheitsnachweis für die Beherrschung eines sogenannten 10.000-jährlichen Erdbebens. Diese gehören zur sogenannten Störfallkategorie 3, bei der eine Strahlenbelastung von 100 Millisievert (mSv) nicht überschritten werden darf.
Das AKW Beznau legte eine Strahlenbelastung von bis zu 78 mSv vor, das Ensi erachtete den Sicherheitsnachweis damit als erbracht. Dagegen erhob eine Gruppe von Anwohnern jedoch Beschwerde. Unterstützt von Greenpeace, der Energie-Stiftung und dem Trinationalem Atomschutzverband forderten sie 2017 die sofortige Abschaltung des Atomkraftwerks.
Die Beschwerdeführer verlangten auch einen Sicherheitsnachweis der Störfallkategorie 2. Diese geht von einem schweren Erdbeben alle 1000 Jahre aus und sähe eine maximale Strahlenbelastung von lediglich einem Millisievert vor. Diesen Nachweis hätte das AKW Beznau laut den Beschwerdeführern kaum erbringen können und Axpo hätte folglich das AKW schon 2012 außer Betrieb nehmen müssen. Die Anwohner scheiterten 2019 jedoch vor dem Bundesverwaltungsgericht und zogen das Urteil weiter.
Das Bundesgericht stützt nun in seinem Urteil die Anwohner, aber nur teilweise. So bestätigt es die maximale Strahlenbelastung von 100 Millisievert. Allerdings hätte nach Ansicht des Gerichts die Atomaufsichtsbehörde „richtigerweise“ auch einen Sicherheitsnachweis für die Störfallkategorie 2 von Axpo verlangen müssen.
Vor allem, weil zum Zeitpunkt der Sicherheitsnachweise „nicht davon ausgegangen werden konnte, dass auch bei einem häufigeren Ereignis als demjenigen der Störfallkategorie 3 [...] der Dosisgrenzwert der Störfallkategorie 2 von 1 mSv eingehalten würde“, heisß es im Urteil. Das Bundesgericht verpflichtet das Ensi nun nachträglich, einen entsprechenden Sicherheitsnachweis zu verlangen.
So reagieren die Beschwerdeführer
Greenpeace, die Energie-Stiftung und der Trinationale Atomschutzverband sprechen in einer Stellungnahme von einer „Fehlleistung“ der Atomaufsichtsbehörde. „Durch die Verletzung seiner Aufsichtspflicht hat das Ensi der Axpo den jahrelangen Weiterbetrieb des AKW Beznau ermöglicht, statt es unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Das ist für die Betroffenen ungeheuerlich“, lässt sich Nils Epprecht, Geschäftsleiter der Energie-Stiftung, zitieren.
Die Beschwerdeführer fordern nun, dass die Politik „die Aufsicht den ältesten AKW-Park der Welt konsequent beaufsichtigt und der dafür notwendige Kulturwandel eingeleitet wird.“
Das sagt das Energieunternehmen Axpo
Das Energieunternehmen Axpo nimmt den Bundesgerichtsentscheid hingegen „mit Befriedigung“ zur Kenntnis, wie es in einer Stellungnahme heißt. Dies, weil das Gericht die maximale Strahlenbelastung von 100 mSv bestätigt: „Das Gericht bestätigt die unveränderte Geltung der Dosislimiten bei äußerst seltenen schweren Störfällen.“ Damit habe das Gericht gemäß dem Unternehmen auch die langjährige Praxis der Aufsichtsbehörde und der Axpo bei der Umsetzung der Bestimmungen bestätigt.
Ensi nimmt Entscheid „zur Kenntnis“
Die Atomaufsichtsbehörde Ensi nimmt wiederum „den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis, die Beschwerde im Hauptpunkt abzuweisen“, wie sie auf eine Medienanfrage schreibt. Das Ensi habe bereits 2016 neue Erdbebensicherheitsnachweise der Schweizer Kernkraftwerke in drei Etappen gefordert. Die Überprüfung der ersten Etappe sei im Februar 2021 abgeschlossen worden. Die Unterlagen für die weiteren Etappen sind laut Ensi bereits eingereicht worden und werden derzeit überprüft.
Darunter seien auch die vom Bundesgericht erwähnten Sicherheitsnachweise des AKW Beznau für Erdbeben der Störfallkategorie 2. „Deshalb wird das Ensi aufgrund des Bundesgerichtsurteils keine zusätzlichen Nachweise verlangen“, heißt es.