Die Zahlen des Landesgesundheitsamtes waren mit Spannung erwartet worden: Für Mittwoch, 7. April, hat die Stuttgarter Behörde für den Landkreis Waldshut eine 7-Tage-Inzidenz von 80,7 errechnet. Damit liegt der Kreis nun zum fünften Mal in Folge unter dem kritischen Wert von 100. Nach den geltenden Regeln werden die erst seit zehn Tagen geltenden Regeln der sogenannten „Notbremse“ schon ab Donnerstag wieder aufgehoben.
Die wichtigsten Änderungen:
- Der Einzelhandel darf wieder Click & Meet (Öffnung nach vorheriger Terminvergabe) anbieten.
- Der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten ist im Rahmen des § 13 Absatz 1 Nummern 2 und 7 CoronaVO (nach vorheriger Terminvereinbarung und Dokumentation der Kontaktdaten) gestattet.
- Der Betrieb von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport ist im Rahmen von § 13 Absatz 1 Nummer 8 CoronaVO erlaubt (max. 5 Personen aus 2 Haushalten; sanitäre Anlagen, Umkleideräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht genutzt werden).
- Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen.
- Der Betrieb von Sonnenstudios ist erlaubt.
- Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 CoronaVO (max. 5 Personen aus 2 Haushalten) zulässig.
Wie lange diese Lockerungen gelten, ist aktuell nicht absehbar. Derzeit wird von Bund und Ländern über einen bundesweiten Lockdown mit weiteren Einschränkungen diskutiert. Unabhängig davon gilt: Die Notbremse tritt wieder in Kraft bis die Inzidenz an drei Tagen in Folge wieder über 100 liegt.
Nach allgemeiner Einschätzung des Robert-Koch-Instituts kann ein spürbarer Anstieg des Inzidenzwerts in den kommenden Tagen nicht ausgeschlossen werden, da erfahrungsgemäß die Testhäufigkeit an Feiertagen niedriger ist und Aufholeffekte an den Folgetagen diesen Effekt zusätzlich verstärken können. Es kann daher der Fall eintreten, dass in den nächsten Tagen, wieder ein an drei Tagen in Folge über 100 liegender 7-Tage-Inzidenzwert festgestellt wird.
Unabhängig der gelösten „Notbremse“ gilt im Landkreis Waldshut weiterhin ein Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Orten und Plätzen.