Etliche Politiker in der Republik sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, sich bei der Corona-Impfung vorgedrängelt zu haben. Gilt dies auch für die Geschäftsführerin des DRK-Kreisverbands Säckingen, Petra Naylor? Zumindest hat es intern offenbar für reichlich Wirbel gesorgt, das Naylor geimpft wurde – so sehr, dass die ganze Angelegenheit nun überregional in den Medien publik wurde. Doch sowohl der Kreisverbandsvorsitzende Peter Hofmeister als auch der DRK-Landesverband sehen keine Verstöße der Geschäftsführerin. Die Entscheidung zur Impfung sei aus „personalstrategischen Erwägungen“ und aufgrund einer unklaren Regelung getroffen worden. Konsequenzen muss Naylor folglich nicht befürchten. In einer persönlichen Erklärung stellt sie allerdings klar: „Mit dem Wissen von heute“ würde sie freilich keine Impfung mehr vornehmen lassen.

Was war passiert?

Petra Naylor
Petra Naylor

Ende Januar war laut Peter Hofmeister der Aufruf zur Impfung der Rettungsdienstmitarbeiter ergangen. In seiner Funktion als Kreisvorsitzender habe er entschieden, dass neben den aktiven Rettungsdienstler auch fünf leitende Mitarbeiter der DRK-Kreisverbandsverwaltung geimpft werden sollten. „Es handelte sich bei allen um Leute, die über die nötige Qualifikation verfügten, notfalls selbst im Rettungsdienst mitzuarbeiten“, so Hofmeister. Dies treffe auch auf Petra Naylor zu, denn sie sei qua Ausbildung Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie und habe in dieser Funktion früher sogar in der Ausbildung von Rettungsdienstanwärtern mitgewirkt.

Hintergrund dieser Entscheidung sei vor allem gewesen, dass im Zuge der laufenden Tarifverhandlungen mit Streiks im Rettungsdienst zu rechnen gewesen sei. Abgesehen davon sollten auch personelle Ausfälle infolge von Impf-Folgeerscheinungen kompensiert werden, so Hofmeister: „Wir hielten es für sinnvoll, ein Reserveteam für Notfälle bereit zu halten.“ Dass zudem für den zweiten DRK-Impftermin über 20 Plätze unbesetzt geblieben seien, habe die Entscheidung erleichtert.

Rechtlicher Rahmen ändert sich

Abgesehen davon sei aber schlicht und ergreifend auch der rechtliche Rahmen noch nicht genau definiert gewesen: „Es hat sich also niemand vorgedrängelt. Ich habe die Entscheidung auf Basis des geltenden Informationsstands getroffen. Und die Vorgaben des Sozialministeriums ließen das zu.“ Nach mehrfachen Änderungen im Reglement seien Verwaltungsmitarbeiter inzwischen übrigens offiziell wieder in der Liste derjenigen aufgeführt, die eine Impfung erhalten sollen, wenngleich sie in der Regel keinen direkten Patientenkontakt haben.

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Naylor selbst erklärt, „dass ich mich seit Beginn der Pandemie auch ehrenamtlich im Bereich Abstriche/Testungen beteilige.“ So habe sie in der Abstrichstelle in Bad Säckingen Dienst getan. „Des Weiteren habe ich die Absicht, den Landkreis als impfberechtigte Fachkraft bei Bedarf im KIZ oder den mobilen Impfteams zu unterstützen. Dies ist aufgrund meines beruflichen Backgrounds problemlos möglich.“

Zweimal erging derweil Beschwerde an den DRK-Bundesverband in Berlin, so Hofmeister. In Stellungnahmen an den Landesverband Baden rechtfertigten die Bad Säckinger DRK-Verantwortlichen ihr Vorgehen: „All das klingt für uns sehr schlüssig. Wir sehen keinen Grund zu der Annahme, dass hier eine Impfung erschlichen wurde“, bestätigt Karin Bundschuh, Sprecherin des DRK-Landesverbands.

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Doch so ganz in Wohlgefallen wird sich die Angelegenheit nicht auflösen, stellt Peter Hofmeister klar. Immerhin gehe es hier offenkundig um einen schweren Verstoß gegen den Datenschutz. So sei die Bescheinigung mit den persönlichen Daten der Kreisgeschäftsführerin abfotografiert und letztlich veröffentlicht hat. Zu klären sei nun, nach Naylors Ansicht, wo dies geschehen sei – intern oder im Kreisimpfzentrum, wo die Bescheinigung abgegeben werden musste.

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