Einstimmig hatte der Gemeinderat von Waldshut-Tiengen im März dieses Jahres die Einführung einer Kurtaxe in Höhe von 1,70 Euro pro Person und Aufenthaltstag in der Doppelstadt zum 1. Januar 2022 beschlossen. Unter anderem, um so die Konus-Gästekarte anbieten und finanzieren zu können. Jetzt, gerade einmal zwei Monate später, ist das Thema vorerst wieder vom Tisch.
Nach massiven Protesten aus dem Gastgewerbe hat Oberbürgermeister Philipp Frank in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats angekündigt, das Thema im Herbst noch einmal auf die Tagesordnung des Gremiums zu setzen. Bis dahin soll es einen Arbeitstermin mit Anbietern von Übernachtungsmöglichkeiten geben. Und, wie Frank betonte, mit „Befürwortern und Gegner der Kurtaxe“.
Die Kosten für die Konus-Karte sollten mittels Kurtaxe auf alle Übernachtungsgäste umgelegt werden. Aktuell ist die Karte in etwa 150 Schwarzwälder Gemeinden erhältlich. Laut Auskunft der Schwarzwald Tourismus GmbH bedeutet dies, dass rund 9000 Gastgeber ihren Gästen bei der Ankunft kostenlos ein Freifahrtticket für Busse und Bahnen für die Dauer des Aufenthalts in die Hand drücken. In der näheren Umgebung von Waldshut-Tiengen wird Konus in Küssaberg, Weilheim und Ühlingen-Birkendorf angeboten.
In der Bürgerfragestunde der Sitzung hatte Matthias Maier vom Hotel „Bercher“ in Tiengen namens seiner Kollegen gefordert, den März-Beschluss nochmals zu korrigieren. Die Hoteliers stünden einer Kurtaxe „sehr kritisch gegenüber“.
Denn, so Maier weiter: „Wir haben aktuell schon genügend Probleme.“ Als einen möglichen Lösungsansatz schlug er vor, eine Kurtaxe auf freiwilliger Basis einzuführen. Diese Idee hatten in der Sitzung auch Sprecher der Freien Wähler und der CDU als mögliche Kompromisslösung formuliert.
Bereits in der März-Sitzung, so Kulturamtsleiterin Kerstin Simon im Gespräch mit dieser Zeitung, sei klar gewesen, dass der Start zum 1. Januar 2022 nicht in Stein gemeißelt gewesen sei. Vielmehr sollte die Einführung von der Entwicklung der Corona-Pandemie abhängig gemacht werden. In der Sitzungsvorlage hieß es: „Davon unbenommen ist die spätere Entscheidung, die Einführung doch auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, sollte sich – beispielsweise wegen pandemiebedingtem erneuten Lockdown – der 1. Januar als politisch und wirtschaftlich unpassender Termin erweisen.“