Seit 2020 gilt in den Innenstädten von Waldshut-Tiengen ein absolutes Böllerverbot. In der Silvesternacht dürfen seitdem in Teilen der beiden Altstädte weder Raketen noch Kracher gezündet werden. Mit dem Verbot soll das Risiko für Brände eingedämmt werden. „Leider hat die Erfahrung in den Innenstadtlagen der Stadtteile Waldshut und Tiengen den vergangenen Jahre gezeigt, dass diese Verbotsnorm wenig bis keine Beachtung findet“, teilt die Stadtverwaltung mit.

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Verbot wird zu wenig beachtet

Die Gründe sehen die Verantwortlichen laut der Mitteilung hauptsächlich darin, dass die Einhaltung dieses Verbots bislang zu gering überwacht worden sei. „Daneben mag es bei der Übersetzung der Verbotsnorm – also welche Bereiche vom Böllerverbot erfasst sind – eine zu große Gleichgültigkeit unter den Silvesterfeiernden gegeben haben“, nennt die Verwaltung eine weitere mögliche Ursache.

Kräftig geböllert wurde an Silvester 2018 in der Waldshuter Kaiserstraße. Seit 2020 ist dies nicht mehr erlaubt. (Archivbild)
Kräftig geböllert wurde an Silvester 2018 in der Waldshuter Kaiserstraße. Seit 2020 ist dies nicht mehr erlaubt. (Archivbild) | Bild: Uthe Martin

In der bevorstehenden Silvesternacht werde die Stadtpolizei deshalb verstärkt ein Augenmerk auf die Einhaltung des Böllerverbots haben. Das Ordnungsamt kündigt an, Verstöße gegebenenfalls zu ahnden. „Zuwiderhandlungen sind generell mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, im Einzelfall – in Anbetracht des Gefahrenpotenzials – jedoch nicht unter 500 Euro belegt“, heißt es aus dem Rathaus. Auch die Landespolizei habe angekündigt, entsprechende Kontrollen durchzuführen.

Wie in den Vorjahren ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie brandempflindlichen Gebäuden verboten.

Hier gilt das Böllerverbot

Das absolute Böllerverbot gilt in der Waldshuter Innenstadt zwischen Klinikum Hochrhein im Westen und Kornhaus im Osten sowie zwischen Rhein und der Bundesstraße 34. Als besonders schützenswert gelten hier unter anderem die Stadtkirche Liebfrauen, das Haberer-Haus, das Klinikum und das Matthias-Claudius-Heim.

Bild 2: Böllerverbot an Silvester! Stadt will stärker in Waldshut-Tiengen kontrollieren
Bild: Schönlein, Ute

Die Altstadt von Tiengen zwischen Schlossgarage und Marktplatz sowie zwischen Seilerbergweg und Brühlgasse gilt wegen ihrer vielen historischen Gebäude ebenso in Gänze als Verbotszone. Das städtische Ordnungsamt hat eine Karte mit den Verbotszonen beider Stadtteile erstellt. Besucher der Innenstädte werden zudem an den Hauptzugängen durch Banner, Plakate und Fußbodenaufkleber darüber informiert, dass sie sich im vom gesetzlichen Böllerverbot erfassten Innenstadtbereich aufhalten.

Bild 3: Böllerverbot an Silvester! Stadt will stärker in Waldshut-Tiengen kontrollieren
Bild: Schönlein, Ute

Auch außerhalb der Innenstadtlage müsse immer dann, wenn in unmittelbarer Nähe Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie brandempfindliche Gebäude oder Anlagen existieren, auf das Zünden von Feuerwerk verzichtet werden.

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