Und wieder schlägt das Phänomen zu – diesmal in Allensbach. Der Bodensee gehört in Sachen Ökologie und Biodiversität zu den international bedeutsamen Gewässern. Gemessen an den Plänen wie der Schiffbarmachung des Sees bis Basel im Zuge einer völlig entfesselten Industrialisierungsfantasie, die bis in die 1970er-Jahre zu den ernsthaft erwogenen Entwicklungsszenarien zählte, ist hier zwar vieles intakt geblieben. Aber längst nicht alles, wobei die Problematik mit schöner Regelmäßigkeit als Konflikt des privaten, des öffentlichen und des ökologischen Interesses aufploppt.
Konkret bedeutet das: Der Anrainer möchte sein Recht des individuellen Zugangs zum See behalten, die Allgemeinheit will promenieren und im Uferrestaurant die Aussicht genießen, und dann ist da eben noch die Welt der Tiere und Pflanzen. So ganz generell herrscht Konsens darüber, dass Letzteres wegen der planetaren Überlebenskampfes und der gegenseitigen Wechselbeziehungen Vorrang genießen sollte. Aber genau hier kommt‘s zum besagten Phänomen: Es ist der Aufschrei, sobald sich vor der Haustür etwas am Gewohnheitsrecht ändert.
Vorherrschaft der Befindlichkeit
Auf der Höri beispielsweise kennt man das Problem zuhauf, weil die Häuslebesitzer eben nicht mehr so einfach vom Privatsteg aus in den See springen können oder der eigene Bootsplatz verloren geht. Die Sache wird nicht einfacher dadurch, dass der Mensch sich im Bodensee-Raum im Dreiländerdreieck bewegt und die Ufergrundstücke sich außerdem in der Regel nicht gerade in der Hand von Sozialhilfeempfängern befinden.
Aber kommt uns das nicht bekannt vor? Wie ist das gleich noch mit der Energiewende und den Windrädern? Oder dem Rückbau von Parkplätzen zwecks Veränderung des Mobilitätsverhaltens? Das Ganze ist dabei nicht frei von bitterem Witz: Den Weg zur Rettung der Welt kennt jeder, vor der Haustür aber regiert private Befindlichkeit.