Für Mitarbeiter der Spitalstiftung und des Klinikums sollen im Sierenmoos Süd 40 Wohnungen, keine zusätzlichen Plätze für die Kinderbetreuung entstehen. Der Bauherr, die Spitalstiftung Konstanz, erteilte jüngst einem Prüfauftrag des Spitalausschusses eine Absage: Dieser wollte wissen, ob in eine der geplanten Wohnungen eine Kindertagesstätte einziehen kann.
Start des Elf-Millionen-Euro-Projekts verzögerte sich immer wieder
Dass auf dem Gelände zwischen Allmannsdorfer- und Mainaustraße nicht längst gebaut wird, hängt mit einer Klage zusammen. Wegen dieser hatte sich der Start des Elf-Millionen-Euro-Projekts immer wieder verzögert. Nach Jahren der Diskussion fiel Mitgliedern des Spitalausschusses ein, die Umwandlung einer der Wohnungen mit drei oder vier Zimmern für die Kinderbetreuung prüfen zu lassen.
Die Stellungnahme der Spitalstiftung ist eindeutig. Diese würde der bestehenden Betriebs-Kita für Mitarbeiter der Spitalstiftung und des Klinikums Konkurrenz machen. Bei den Wohnungen für Mitarbeiter dagegen herrsche Mangel: „Es gibt derzeit 133 Wohnungsbewerber bei Stiftung und Klinikum. Hiervon suchten 56 Familien größere Wohnungen, heißt es in den Unterlagen für den Spitalausschuss.
Künftig auch Kinder über drei Jahren in Betriebs-Kindertagesstätte vorgesehen
„Es ist unbestritten, dass im Stadtgebiet Konstanz ein Mangel an Kindertagespflegeplätzen besteht und seitens der Stadt geeignete Wohnungen daher grundsätzlich gerne in das Angebot für Kindertagespflegeplätze aufgenommen werden“, stellt Andreas Voß, Chef der Spitalstiftung, fest. Im konkreten Fall allerdings dürfe die Spitalstiftung, entsprechend ihrem Stiftungszweck, nur Mitarbeitern Wohnraum oder Angebote der Kinderbetreuung zur Verfügung stellen. Auch die Beschäftigten des Klinikums Konstanz seien vom Stiftungszweck erfasst, nicht aber andere Personen.

Nun betreibe die Stiftung schon seit Jahren eine Betriebs-Kindertagesstätte für Kinder unter drei Jahren mit 20 Plätzen in den Räumen der Wessenbergschen Vermächtnisstiftung in der Schwedenschanze 10. Mittelfristig sei dort die Ergänzung des Angebotes um Plätze für Kinder über drei Jahren vorgesehen. Die Leiterin der Betriebs-Kita betrachte die Zahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren als „vollkommen genügend“, um den Bedarf von Spitalstiftung und Klinikum zu decken. Auch die Öffnungszeiten würden von den Eltern als ausreichend angesehen. Die Betriebs-Kita könne flexibel reagieren, sollte sich das einmal ändern.
Ein Weg voller Hürden
Die Spitalstiftung kommt zu dem Schluss: Ein zusätzliches Angebot von Kitaplätzen für unter Dreijährige von Mitarbeitern am Standort Sierenmoos Süd oder an anderer Stelle auf dem Stiftungsareal würde der bereits bestehenden Betriebs-Kita in der Schwedenschanze Konkurrenz machen. Es gäbe dann ein Überangebot bei der Betreuung.
Wohnungen sind stark nachgefragt
Nachgefragt seien dagegen immer Wohnungen für Beschäftigte der Stiftung und des Klinikums, vor allem im Segment drei und vier Zimmer. Wohnungen, die größer als 70 Quadratmeter sind, besitze die Spitalstiftung zu wenige. Ihr Fazit: „Bei Abwägung der unterschiedlichen Bedarfe unter Berücksichtigung des Stiftungszweckes kommt die Stiftungsverwaltung am Ende des Prüfauftrages zu dem Ergebnis, dass keine der neu zu errichtenden Wohnungen für den Betrieb einer Kindertagespflegestelle zur Verfügung gestellt werden kann.“
Grundsätzlich aber wäre in einer Wohnung auch die Kinderbetreuung möglich, betont die Spitalstiftung. Das Sozial- und Jugendamt sei bei den räumlichen Voraussetzungen offen für „flexible Lösungen“, heißt es in den Unterlagen für den Spitalausschuss. Es müsste aber zwei voneinander getrennte Räume geben, die sowohl dem Ruhebedürfnis als auch dem Spiel- und Bewegungsdrang der Kinder gerecht werden.
Zudem sei eine Küche für die Zubereitung einfacher Speisen und Getränke notwendig und ein separates Badezimmer mit Toilette, Dusch- und Waschgelegenheit. Diese müssten nicht auf Kindergröße angepasst sein. Als Faustformel gilt: Bei der Betreuung durch eine Person, die sich um maximal acht Kinder kümmert, müsse die Wohnung 70 Quadratmeter groß sein. Sind zwei Betreuer für maximal 12 Kinder zuständig, sollte die Wohnung mindestens 80 Quadratmeter haben. Eine der Drei- oder Vier-Zimmer-Wohnungen im Bauprojekt Sierenmoos Süd erfülle die räumlichen Voraussetzungen.