Ein erstes Aufatmen ist im Sitzungssaal des technischen Rathauses in der Kernstadt zu hören. „Wir loben nicht immer die Verwaltung“, setzt Peter Müller-Neff (FGL) an. Aber jetzt ist er zufrieden. Vor ihm liegt ein Beschlussvorschlag, „der unserem Antrag Rechnung trägt“, so Müller-Neff.
Worum es jetzt geht? Um eine Veränderungssperre für die die Wollmatinger Ortsmitte. Bereits im Januar 2021 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte Wollmatingen“ beschlossen. Zuvor waren die Wogen etwas hochgegangen, da das Gasthaus Linde verkauft und überplant wurde.
Erst sorgen Linde-Pläne für Diskussionen
Mit dem vorgelegten Vorschlag eines Neubaus waren auch die Stadträte – allen voran FGL-Stadtrat Peter Müller-Neff – unglücklich; sie befürchteten, dass der Charakter des Ortskerns verloren gehe und dass weitere derartige Neubauvorhaben folgen könnten. Sie überlegten, wie sie den Charakter der Dorfmitte erhalten könnten und gaben den Auftrag, für das Gebiet einen Bebauungsplan auszuarbeiten.

Ziel des Bebauungsplans ist, eine behutsame Weiterentwicklung, aber auch den Erhalt des historisch geprägten Ortsbilds und der vorhandenen Grünstrukturen zu sichern. In dem Plan sollen Vorgaben gemacht werden, wie beispielsweise Gebäudehöhen, Dachformen, Art der Nutzung und Gestaltung von Grün- und Freiflächen, um Fehlentwicklungen Einhalt zu gebieten.
Jetzt geben die Pläne für Löwen-Areal den Anstoß
Dem Gestaltungsbeirat wurde im Dezember 2023 die Überplanung des Löwenareals vorgestellt. Die Dimension des Neubaus löste vielfach Kritik aus; auch der Gestaltungsbeirat wünschte eine Überarbeitung der Planung. Die FGL wollte daraufhin die Reißleine ziehen und stellte im Januar 2024 einen Antrag auf Veränderungssperre.
Mit dieser Veränderungssperre sollen die Ziele für die Ortsmitte Wollmatingen, die im Bebauungsplan noch ausgearbeitet werden, gesichert werden. Diesen Antrag begrüßen die Mitglieder des Technischen und Umweltausschusses. Sie empfehlen dem Gemeinderat einmütig, die Veränderungssperre für den Ortskern Wollmatingen zu beschließen.
Der Gemeinderat entscheidet an 21. März
Der Antrag wird dem Gemeinderat in dessen Sitzung am 21. März vorgelegt, der dann die Entscheidung trifft. Wenn die Veränderungssperre in Kraft tritt, braucht es auch für baurechtlich verfahrensfreie Vorhaben oder Vorhaben im Kenntnisverfahren eine Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre. Sie dürfen dann auch nicht den Zielen der Bauleitplanung widersprechen.
„Wie ist das weitere Verfahren?“, will Peter Müller-Neff bezüglich des Löwen-Projekts wissen. „Ist ein Wettbewerb angedacht?“ Noch sei die Verwaltung im Gespräch mit dem Bauherrn, erklärt Mechthild Kreis vom Amt für Stadtplanung und Umwelt. Einen Wettbewerb würde es nur geben, wenn der Bauherr sich darauf einlasse. Es gebe noch keine Bauvoranfrage.