Es ist ein alter Konflikt, immer wieder neu aufgewärmt: Die Immobiliengesellschaft Vonovia auf der einen Seite, die Mieterinnen und Mieter in der Schwaketenstraße in Konstanz auf der anderen Seite. Dieser Zwist ging nun in eine neue Runde – diesmal vor dem Amtsgericht Konstanz.
Gestritten wurde um Mieterhöhungen in der Schwaketenstraße, die der Immobilienkonzern bei einem Teil seiner Mieter durchsetzen wollte. Dieses Vorhaben ist allerdings gescheitert, denn mehrere Klagen des Unternehmens gegen seine Mieter wurden vom Amtsgericht Konstanz abgewiesen. Darüber informieren die Verantwortlichen vom Deutschen Mieterbund Bodensee, die die Mieter unterstützt haben, in einer Pressemitteilung.
Immobiliengesellschaft wollte mehr Geld sehen
So habe Vonovia ein Jahr, nachdem die Mieten aufgrund von größeren Modernisierungsmaßnahmen in den Wohnblock bereits spürbar erhöht worden waren, nochmals mehr Geld verlangen wollen. Das Unternehmen begründete dabei die Forderung nach mehr Miete durch einen bearbeiteten Mietspiegel. „Die Mieterinnen und Mieter haben sich mit unserer Hilfe erfolgreich gegen Vonovia gewehrt,“ berichtet Winfried Kropp, Pressesprecher des Deutschen Mieterbunds Bodensee.
Laut dem Mieterbund wollte sich Vonovia bei den Mieterhöhungen eine Gesetzeslücke zunutze machen. So gelte in Konstanz die sogenannte Kappungsgrenze: Die Erhöhung darf 15 Prozent der früheren Miete nicht überschreiten. In der Schwaketenstraße wäre diese Grenze allerdings bereits durch die Modernisierungen, die 2021 beendet wurden, überschritten worden.

Allerdings: Das Mietrecht erlaubt es, allgemeine Mieterhöhungen zu verlangen und gleichzeitig auf Mieterkosten Bauarbeiten vornehmen zu lassen. Vonovia wollte laut dem Mieterbund außerdem „die Freiflächen zwischen den Wohnblocks, die für Müllplätze, Feuerwehrzufahrten und Fahrradabstellanlagen genutzt werden, kurzerhand zu parkähnlichen Grünflächen erklären“, heißt es in der Mitteilung.
Für Wohnungen in solch einer „privilegierten Wohnlage“ wäre eine höhere Miete dann zulässig gewesen. Allerdings folgte das Gericht nach Inaugenscheinnahme eines Luftbilds der Einschätzung nicht, da es sich um eine viel zu kleine Grünfläche handle.
Auch das zweite Argument des Immobilienunternehmens erklärte das Gericht für nichtig. Vonovia wollte laut Kropp dabei einen Zuschlag für eine Modernisierung der Sanitäreinrichtung in den Bädern der Wohnungen verlangen. Wie Kropp jedoch gegenüber dem SÜDKURIER angab, seien die Arbeiten in den Bädern hauptsächlich Wiederherstellungsarbeiten gewesen, die zu keiner „Wohnwertverbesserung“ führten. Dem war das Gericht gefolgt.
Laut einem Gerichtsurteil, dass dem SÜDKURIER vorliegt, wollte die Vonovia mit einem Schreiben im vergangenen November die Bruttogrundmiete aufgrund dieser beiden Gründe von 585,65 Euro um 32,54 Euro auf 618,19 Euro ab dem 1. Februar 2023 erhöhen. Diese Erhöhung wollte das Unternehmen nun einklagen, das Gericht hielt die Klage jedoch für unbegründet.
Mit dem Scheitern vor Gericht ist die Sache jedoch wohl nicht beendet: „Vonovia lässt Mieterhöhungen automatisch aus einer Datenbank heraus versenden. Spätestens im November werden in der Schwaketenstraße die nächsten Mieter unangenehme Post ihres Eigentümers im Briefkasten vorfinden.“ Winfried Kropp rät deshalb allen Mietern grundsätzlich, Mieterhöhungen nicht einfach zu akzeptieren, sondern rechtlich prüfen zu lassen. Viele der Erhöhungen wiesen Fehler auf oder seien schlicht überhöht.
Vonovia spricht von „begrüßenswerter Konkretisierung“
Bei Vonovia gibt man sich diplomatisch. So dürfe ein bestehendes Mietverhältnis immer nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Dabei setze auch die Vonovia auf das bewährte System des Mietspiegels und unterstütze diesen „ohne Wenn und Aber“, teilt Olaf Frei, Pressesprecher des Unternehmens, mit. „In einem solchen Mietspiegel gibt es Merkmale, welche nicht immer eindeutig formuliert also Auslegungssache sind, sodass bei unterschiedlichen Auffassungen im Zweifel ein Gericht entscheiden muss“, so Frei.
Im Ergebnis sei das Urteil eine „begrüßenswerte Konkretisierung wie der Mietspiegel und die ortsübliche Vergleichsmiete zu berechnen“ sei. Es gebe klare gesetzliche Vorgaben wie und wann eine Mieterhöhung erfolgen könne. An diese Vorgaben halte man sich, heißt es außerdem auf Nachfrage. Ob die Mieter wie laut der Prognose vom Mieterbund bereits dieses Jahr mit weiteren Erhöhungen rechnen müssen, lässt man offen. „Über weitere Mietanpassungen gemäß Mietspiegel lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt kein seriöser Termin für die Zukunft nennen“, so Olaf Frei.
Nicht der erste Konflikt
Es ist nicht der erste Konflikt zwischen den Parteien, ganz im Gegenteil: So ist die Immobiliengesellschaft Vonovia seit dem Jahr 2016 die Eigentümerin von 252 Wohnungen in der Schwaketenstraße. Von 2017 bis 2021 dauerten dabei energetische Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten. Die Maßnahme führte zu einem lang andauernden Konflikt zwischen den Mietern der Vonovia-Wohnungen in der Schwaketenstraße und dem Wohnungskonzern. Dabei ging es beispielsweise um Lärm, um auf Balkonen abgestelltes Baumaterial und um Dusch-Container, die die Mieter nutzen sollten.