Ein Abendessen im Restaurant, ein Film im Kino und danach ein Bier in einer der Kneipen von Konstanz – für diese Anlässe benötigt man mittlerweile nach Artikel 6 der aktuellen, landesweiten Corona-Verordnung einen Impf- oder Genesennachweis. Sollte der Betrieb die 3G-Option gewählt haben, reicht auch ein negativer Corona-Test. Was bei Stichproben in verschiedenen Gastronomien in der Konzilstadt jedoch auffällt: Die Kontrolle der Nachweise wird bei den besuchten Betrieben durchaus unterschiedlich gehandhabt.

So werden mancherorts Besucher gar nicht kontrolliert und müssen ihr Zertifikat nicht vorzeigen. Bei anderen Gaststätten wiederum wollen die Mitarbeiter zwar einen entsprechenden QR-Code sehen, dieser wird jedoch nicht eingescannt. Auch kann es sein, dass der Name auf dem Zertifikat nicht mithilfe des Ausweises abgeglichen wird. Andere Betriebe gehen ordnungsgemäß vor: Der Impfnachweis wird gescannt und der entsprechenden Person zugeordnet. Verstöße sind – außer im letzten Fall – vorprogrammiert.

Wer kontrolliert das eigentlich?

Für die Kontrollen „der korrekten Umsetzung der pandemiebedingten Vorgaben“ zeigt sich in der Konzilstadt der Kommunale Ordnungsdienst Konstanz (KOD) als „Ortspolizei- und Gaststättenbehörde“ verantwortlich.

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Wie oft die Einhaltung der Corona-Verordnung kontrolliert wird oder entsprechende Verstöße festgestellt werden, kann die Behörde auf SÜDKURIER-Nachfrage nicht mitteilen. „Dazu gibt es keine feste Zahl, da wir die Kontrollen meist anlassbezogen umsetzen“, gibt das Bürgeramt an. „Noch im Oktober soll der KOD aber verstärkt gezielte Gastro-Kontrollen durchführen.“ Darüber hinaus werde der KOD in den bevorstehenden Wintermonaten ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Corona-Regeln in Innenräumen von Diskotheken, Gastronomie und sonstigen Einrichtungen haben.

Die Kontrolldichte sei dabei unter anderem von der aktuellen Corona-Lage, dem Beschwerdeaufkommen und den personellen Kapazitäten des KOD abhängig. Oftmals erhalte man Hinweise aus der Bevölkerung oder Mitarbeiter der Behörde nehmen selbst wahr, dass die Vorgaben in der Gastronomie nicht überall gut umgesetzt werden. Dementsprechend hätten in den letzten Wochen bereits mehrere Kontrollen stattgefunden. Außerdem beteilige sich der KOD auch an den vom Land erbetenen Schwerpunktkontrollen, die immer wieder stattfinden.

Ob ein Betrieb das 2G- oder 3G-Modell befolge, spiele hierbei für die Intensität der Kontrollen keine Rolle, gibt das Bürgeramt an. Allerdings dürfen Gastronomen, sofern sie das 2G-Modell befolgen, erhöhte Kapazitäten nutzen und auch die Maskenpflicht entfällt. Insofern scheint auch die mögliche Ansteckungsgefahr höher, sollte sich eine ungeimpfte und nicht-genese Person vor Ort befinden. Auch die geimpften Gäste können das Virus nach Erkenntnissen der Wissenschaft dann weiter tragen.

Wie wird bei Kontrollen vorgegangen?

Bei der Kontrolle der Verstöße wird vorrangig verdeckt ermittelt, so das Bürgeramt weiter. Insbesondere beim Verdacht, dass nach Zertifikat oder Test nicht gefragt wird, können Mitarbeiter der Behörde in Zivil vor Ort kontrollieren.

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Eine weitere Möglichkeit sei, schon am Platz sitzende Gäste aufzufordern, ihre Zertifikate den Mitarbeitern der Stadt vorzuzeigen. „Können sie dies dann nicht leisten, ist klar, dass der Betreiber nicht nach dem Zertifikat nicht gefragt hat“, so Walter Rügert, Pressesprecher der Stadt Konstanz, im Namen des Bürgerbüros.

Grundsätzlich gibt das Amt aber an, „im gebotenen Maß eine bürgerfreundliche Linie zu fahren und gleichzeitig, den notwendigen Infektionsschutz zu sichern.“ Vorrang vor den Sanktionen habe zunächst die Information. Das setze man beispielsweise durch Aufklärungsarbeit vor Ort durch. Erst wenn das nicht fruchte und sich Gewerbetreibende uneinsichtig oder unbelehrbar zeigen, komme es zu weiteren Maßnahmen.

Was sagt der Gaststättenverband dazu?

Ines Kleiner, Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) an der Geschäftsstelle Konstanz, hat den Eindruck, dass die Kontrolle der Impfzertifikate in den Gastronomien der Konzilstadt gut funktioniert. Sie habe zumindest nichts Gegenteiliges von den Verantwortlichen gespiegelt bekommen. „Aber natürlich ist das ein Mehraufwand für die Gastronomen“, sagt Kleiner gegenüber dem SÜDKURIER.

So erfordere die Kontrolle beispielsweise mehr Personal und mehr Bürokratie. Und das in Zeiten von Personalmangel in der gesamten Branche. „Da kommt einfach noch mehr dazu, was man machen muss“, sagt Kleiner. Im Kino gebe es beispielsweise zwei feste Kontrolleure, aber das könne natürlich nicht jeder Gastronom stemmen.

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Ferner gebe es wohl auch manchmal Diskussionsbedarf zwischen Gästen und dem Personal, das die Zertifikate kontrolliert. So seien manche Gäste uneinsichtig und auch das 2G-Modell käme nicht so gut an, dieser Eindruck sei ihr zumindest durch Kommentare in den sozialen Netzwerken vermittelt worden.