Für Einfamilienhaus-Bewohner wird es teils drastisch teurer, für Gewerbetreibende billiger und für Eigentümer oder Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ändert sich in der Regel eher nicht so viel: Das kommt in Sachen Grundsteuer auf die Konstanzer zu. Denn mit dem Beschluss des Gemeinderats über den neuen Hebesatz können nun alle berechnen, wie viel sie künftig Steuern zahlen müssen, wenn sie im Eigentum wohnen. Und wie stark ihre Nebenkosten steigen, wenn sie Mieter sind.

Im Gemeinderat war es zum Schluss kaum mehr als eine Formsache. 168 Punkte beträgt der sogenannte Hebesatz für die Grundsteuer B. Unter sie fallen so gut wie alle Grundstücke in Konstanz ab dem 1. Januar 2025. Das ist am oberen Rand dessen, was das Land errechnet hatte – unter der Voraussetzung, dass die Grundsteuereinnahmen für die Stadt nicht steigen. Denn geregelt ist: Die größte Umstellung im Steuersystem seit Jahrzehnten darf nicht dazu dienen, dass sich Städte und Gemeinden die Taschen voll machen.

Doch was heißt das konkret? Wie können Konstanzer nun ermitteln, was auf sie zukommt? Das Verfahren ist gar nicht so kompliziert, wie Helge Kropat aus der Stadtkämmerei in öffentlicher Sitzung erläuterte. Hier kommt die Erklärung dazu Schritt für Schritt anhand eines Rechenbeispiels.

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  1. Zuerst braucht es den Bodenrichtwert: Der wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu festgesetzt, weil die bisherigen Zahlen Jahrzehnte alt sind und die aktuellen Verhältnisse nicht mehr widerspiegeln. Den Bodenrichtwert für jedes Grundstück können alle Interessierten im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (Boris BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw ermitteln.
    Dort einfach die entsprechende Adresse eingeben. Zu sehen sind dann die Grundstücksgröße und der Wert pro Quadratmeter. Ein Beispiel aus Petershausen: Ein Grundstück mit einem Haus ist 722 Quadratmeter groß, der Bodenrichtwert beträgt 1330 Euro. Daraus ergibt sich ein Wert von rund 960.000 Euro.
  2. Nun ist die Frage, wie ein Grundstück genutzt wird: Für die Grundsteuer setzt das Finanzamt eine sogenannte Steuermesszahl ein. Die sind in der Regel 1,3 Promille. Wenn das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, sind es nur 0,91 Promille. Welche Zahl angesetzt ist, steht im Steuerbescheid. Beim Petershauser Beispiel gibt es im aufstehenden Haus keine Gewerbenutzung. So ergibt sich ein Messbetrag von rund 875 Euro.*
  3. Jetzt kommt der Hebesatz ins Spiel: Bis hierher hat die Kommune kaum einen Einfluss. Der Gemeinderat setzt einen Wert fest, mit dem der Messbetrag multipliziert wird. In Konstanz sind dies künftig 168 Prozent. Damit ergibt sich für das Beispielgrundstück eine Steuerlast von etwa 1470 Euro pro Jahr. Wenn in dem Haus mehrere Wohnungen sind, wird sie entsprechend aufgeteilt. Wenn nicht, müssen die Bewohner künftig rund 125 Euro im Monat bezahlen, wobei die Zahlungen quartalsweise zu leisten sind.
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Die Stadt Konstanz hat Wort gehalten

Nachdem der Gemeinderat den Hebesatz beschlossen hat, können jetzt die Grundsteuerbescheide verschickt werden. Wie die Stadtverwaltung schreibt, sind in Konstanz 34.641 Grundstücke von der Grundsteuer betroffen. Ausgehend vom neuen Hebesatz werden davon knapp 22.000 (63 Prozent) gleich oder niedriger mit der Grundsteuer belastet. „Rund 5300 Grundstücke (also 15 Prozent) werden doppelt so hoch oder mehr belastet sein“, so die Verwaltung.

„Wir passen nur den Hebesatz so an, dass das Aufkommen gleich bleibt“, betont Oberbürgermeister Uli Burchardt. Wenn es nun für tausende Bürger dennoch teuer wird, „liegt das nicht am Gemeinderat“. Zudem habe die Stadt bewusst vor der Umstellung „vor einem Jahr in einem ganz transparenten Verfahren die Erhöhung vorgenommen“. Tatsächlich hatte der Gemeinderat damals wegen der Finanznot der Stadt die Grundsteuer bereits um fast ein Viertel hochgesetzt (von damals 410 auf 510 Punkte).

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Trotzdem bereitet die große Verschiebung Unbehagen

In der Bürgerfragestunde beklagte Reiner Nagel, dass in seiner Nachbarschaft aufgrund rechtlicher Bedingungen die Grundstücke nur lose bebaut werden dürften. Das schlage sich in einer drastisch höheren Steuer nieder, ohne dass er mit seinem Grundstück mehr machen könne als bisher: „Wer die grüne Lunge bereitstellt, wird jetzt dafür bestraft.“

Und auch einen weiteren Kritikpunkt nannte er: „Profiteure sind die Gewerbegrundstücke“, denn viele Berechnungen zeigten, dass ausgerechnet dort die Grundsteuer teils deutlich sinke.

* Wir haben diese Berechnung aktualisiert, weil sich die Steuermesszahl genau genommen nicht nach der Nutzung des Grundstücks (Haus und/oder Garten), sondern nach der Art der Nutzung des Gebäudes auf dem Grundstück richtet. Darauf hatte uns das Finanzamt Konstanz dankenswerter Weise hingewiesen.