Die jüngst verschärften Corona-Verordnungen schränken die Menschen immer mehr ein. Es trifft zunehmend auch die geimpften und genesenen Personen, weil sie zusätzlich zur 2G-Regel noch einen Test vorlegen müssen, wenn sie beispielsweise öffentliche Veranstaltungen oder Einrichtungen, wie Fitness-Studios, besuchen wollen. Auch für Ungeimpfte wird es deutlich ungemütlicher. Wer aber soll mögliche Verstöße kontrollieren, um sie ahnden zu können? Diese Aufgaben lasten hauptsächlich auf den Ordnungsämtern der Städten und Gemeinden. Die sehen sich aber völlig überfordert, weil das nötige Personal fehlt, um zumindest ansatzweise Kontrollen vornehmen zu können, wie eine Umfrage in Hegauer Kommunen ergibt.
„Wer soll das machen? Ich habe als Leiterin des Ordnungsamtes auch noch andere Bereiche abzudecken, wie das Standesamt und die Elektronische Datenverarbeitung“, erklärt Fiona Lutz von der Gemeindeverwaltung Steißlingen. „Wir haben als Gemeinde einer Größe von um die 5000 Einwohner wenigstens noch eine Vollzugskraft – das ist eher ungewöhnlich. Allerdings hat sie nur ein Arbeitszeit-Kontigent von 30 Prozent. Ein Großteil des Einsatzes liegt bei der Überwachung des parkenden Fahrzeugverkehrs“, sagt Fiona Lutz.
Quarantäne-Kontrollen oberstes Gebot
Personen zu übDas Ordnungsamt sei schon stark damit beschäftigt, von Corona infizierte erprüfen, ob sie die Quarantäne einhalten. Und die Fallzahlen seien in Steißlingen wie andernorts stark gestiegen. „Unsere Kontrollen zur Einhaltung der anderen Corona-Verordnungen beschränken sich weitestgehend darauf, eingegangen Beschwerden nachzugehen. Solche gibt es immer wieder sporadisch, wie bei Gaststätten oder Dienstleistern“, betont Fiona Lutz.
Auch bei der Stadt Engen sieht Ordnungsamtsleiter Axel Pecher keine personellen Kapazitäten, um eingehend die Einhaltung der Corona-Verordnungen überprüfen zu können. „Wir haben für den Vollzugsdienst zwei Teilzeit-Beschäftigte. Die müssen viele andere Dinge überwachen. Gemeldeten Corona-Verstößen gehen wir nach. Sie sind aber sehr überschaubar“, schildert Pecher. „Wir legen einen Schwerpunkt darauf, dass die Isolation der infizierten Bürgern eingehalten wird. Anfangs gab es dabei noch etwas Probleme. Die Leute sind nun aber sehr einsichtig“, so Pecher. Zudem setze die Stadt Engen auf die Eigenverantwortlichkeit, wie bisher bei den Veranstaltern und aktuell den Betreibern der Busunternehmen und Arbeitgebern. „Nach unseren Erfahrungen gibt es viel Sorgsamkeit“, sagt der Amtsleiter.
Keine groben Verstöße
Auch bei der Gemeinde Rielasingen-Worblingen gibt es kein Personal, um verstärkt Kontrollen auszuführen zu können. „Wir haben drei Teilzeit-Mitarbeiter, die hauptberuflich bei den Städten Singen und Konstanz beschäftigt sind. Sie helfen uns überwiegend am Wochenende aus“, berichtet Günter Rudolph, Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Rielasingen-Worblingen. Es seien bisher keine gröberen Verstöße gemeldet worden.
Besser aufgestellt ist die Stadt Singen. Sie setzt seit diesem Jahr einen Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) ein. Der soll nicht nur für Sicherheit in der Stadt und die Überwachung von parkenden Fahrzeugen sorgen, ob diese ordnungsgerecht oder verbotswidrig abgestellt sind. Auch für die Kontrollen von Corona-Verordnungen soll Kapazität bleiben. „Die ist stark beschränkt. Dennoch sollen unsere vier KOD-Beschäftigten auch bei den Kontrollen tätig werden. Wie auch weiteres Personal unserer Abteilung“, erklärt Markus Berger, Leiter des städtischen Amtes für Sicherheit und Ordnung. Bisherige Kontrollen, wie angekündigte bei den Gaststätten, zeigten auch Wirkung.
200 bis 10.000 Euro Strafe drohen
„Nach vorigen einzelnen Verstößen, gibt es eine erfreuliche Entwicklung. Sowohl etliche Betreiber von Gaststätten als auch Kunden haben es als positiv, dass wir kontrollieren. Gastronomen erachten dies auch als wichtig, damit es keine Wettbewerbsverzerrung gibt“, so Berger. Bei Vergehen drohen für Gäste Bußgelder ab 200 Euro, für Gastwirte 650 bis zu 10.000 Euro. Der KOD hat Polizeigewalt und kann auch direkt Bußgelder verhängen.
Etwas Sorge bereiten Barbier-Geschäfte, in denen sich vor allem jüngere Leute die Haare schneiden und sich rasieren lassen. „Es gab einzelne Verstöße, wie bei der Maskenpflicht. Ein Geschäft mussten wir kurzzeitig schließen. Auf das Barbier-Klientel werde bei den Kontrollen weiter ein Hauptaugenmerk gelegt werden“, sagt Berger.