Als Baden-Württemberg im November 2021 die Alarmstufe der Corona-Pandemie ausrief, mussten sich besonders ungeimpfte Menschen auf Einschränkungen einstellen: Vielerorts galt 3G – Zutritt war nur geimpft, genesen oder getestet möglich. In einigen Bereichen gingen die Einschränkungen weiter: Ein Haushalt durfte sich nur noch mit einer weiteren Person treffen, allerdings wurden geimpfte und genesene Personen dabei nicht mitgezählt. Eine 42 Jahre alte Frau aus dem Hegau wollte sich nicht impfen lassen, aber dennoch die Einschränkungen für Ungeimpfte umgehen.

Also forderte sie ihren Lebensgefährten zu dieser Zeit auf, zwei gefälschte Genesenen-Nachweise im Internet zu bestellen. Deshalb musste sie sich nun vor dem Amtsgericht in Singen verantworten: Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf Anstiftung zur Urkundenfälschung in zwei Fällen.

Eine Urkundenfälschung ohne Urkunde?

Da sich die Angeklagte selbst nicht äußern wollte, gab ihr Verteidiger Gianpiero Fruci gleich zu Beginn der Verhandlung zu bedenken, dass die Angeklagte die Nachweise zwar bestellt und digital zugeschickt bekommen, nicht aber ausgedruckt und verwendet habe. Es fehle sozusagen die Verkörperung der Urkunde. Deshalb handele es sich nur um eine versuchte Urkundenfälschung. Er plädierte dafür, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen.

Außerdem könne seine Mandantin mit ihrer Corona-App nachweisen, dass sie sich ständig habe testen lassen. Sie habe also nie vorgehabt, den gefälschten Nachweis zum Einsatz zu bringen.

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Sie hat das Dokument gar nicht genutzt

„Sie hat den Ausweis nicht ausgedruckt, er kam nicht zur Verwendung, deshalb war sie auch nicht zur Tat gewillt“, erklärte Fruci. Er war auch der Meinung, dass ein gefälschter Genesenen-Nachweis nicht mit einem gefälschten Impfausweis gleichzusetzen sei.

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Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation, betrachtete die Anstiftung allerdings als gegeben. Für die Angeklagte spreche, dass das Dokument nicht genutzt wurde und sie sich immer wieder nachweislich habe testen lassen. Zusätzlich sei sie bisher strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten, habe von Anfang an kooperiert und nicht bestritten, die Ausweise bestellt zu haben. Außerdem liege die Tat eineinhalb Jahre zurück. Trotzdem wären die Regeln der Corona-Pandemie dazu da gewesen, die Sicherheit aller zu gewährleisten und die Angeklagte habe sich darüber hinweggesetzt.

Anstiftung zur Urkundenfälschung lautete der Vorwurf vor dem Singener Amtsgericht.
Anstiftung zur Urkundenfälschung lautete der Vorwurf vor dem Singener Amtsgericht. | Bild: Arndt, Isabelle

Sie ist ihrer Testpflicht nachgekommen

Richter Bastian Hoenig war auch der Meinung, dass sich die Angeklagte der Anstiftung schuldig gemacht habe. Allerdings sei es bei der versuchten Urkundenfälschung geblieben und sie sei ihrer Testpflicht als Ungeimpfte nachgekommen. Trotzdem habe sie sich das Dokument beschafft, um mehr Freiheiten zu genießen und sich von den Verhaltenspflichten der Corona-Pandemie zu befreien. Er verurteilte sie deshalb zu einer Strafe von 50 Tagessätzen zu je 45 Euro.

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