Als die Polizei einen Einbruch bei einem Fleisch-Großhändler an der Singener Holzeckstraße vermeldete, war klar, um wen es sich dabei handeln muss: Dort hat Büffel Bill nicht nur seinen Sitz, sondern auch besagten Kühlraum. Aus diesem wurden Fleisch, Garnelen und Messer entwendet, wie Geschäftsführer Martin Jaser auf Nachfrage berichtet – und das nicht zum ersten Mal. „Es war schon das dritte Mal.“

Der Geschäftsführer ist sich sicher, den Täter ausgemacht zu haben: „Wir wissen, wer das ist, und haben ihn in flagranti erwischt.“ Videoaufnahmen würden den jungen Mann zudem bei seinen Taten zeigen. Dennoch laufe er auch nach einem erneuten Einbruch am vergangenen Sonntag weiterhin durch Singen.

„Was mache ich, wenn er mir auf der Straße begegnet?“, fragt Martin Jaser und hadert mit den rechtlichen Möglichkeiten, die für Laien schwer verständlich seien. Denn die Polizei sei zwar sehr bemüht, könne momentan aber nach eigenen Angaben nichts weiter unternehmen.

Vom Firmengebäude in Singen aus werden Büffel-Produkte in den gesamten deutschsprachigen Raum geschickt. Martin Jaser (im Bild) hat das ...
Vom Firmengebäude in Singen aus werden Büffel-Produkte in den gesamten deutschsprachigen Raum geschickt. Martin Jaser (im Bild) hat das Unternehmen zusammen mit Manuel Ruess gegründet, sie sind beide Geschäftsführer. | Bild: Freißmann, Stephan

Nachfrage beim Polizeipräsidium Konstanz: Stimmt das?

Katrin Rosenthal bestätigt, dass es inzwischen mehrere Einbrüche gab. Sie könne jedoch keine Angaben zu einem möglichen Täter und seiner Vorgeschichte machen. Grundsätzlich werde ein Tatverdächtiger belehrt und vernommen, sobald er ermittelt sei. „Nachdem die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird der Vorgang der Staatsanwaltschaft Konstanz vorgelegt“, erklärt Rosenthal.

Untersuchungshaft werde nur dann verhängt, wenn ein sogenannter Haftgrund vorliegt, wie Dieter Popp ergänzt. Er ist ebenfalls Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz. „Ansonsten tut sich die deutsche Justiz sehr schwer damit, jemanden einzusperren“, so Popp. Oft seien es Einzelfallentscheidungen.

Auch nach erneutem Einbruch auf freiem Fuß

Dabei hatte Martin Jaser spätestens nach dem erneuten Vorfall am Sonntag die Hoffnung auf ein anderes Ergebnis: „Wir haben gehofft, dass sich die Einbruchsserie stoppen lässt.“ Schließlich sei der Mann erneut von der Polizei auf frischer Tat ertappt worden – im Gebäude. Das würden Kameraaufnahmen zeigen.

Polizeisprecherin Katrin Rosenthal erklärt aber auf erneute Nachfrage: „Da die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft nicht gegeben waren, wurde der Beschuldigte nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.“

Für Haft muss ein Haftgrund vorliegen

Ein Haftgrund ist laut Strafprozessordnung beispielsweise Fluchtgefahr. Ein anderer ist, wenn davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte Beweismittel vernichten könnte. Auch bei besonders schweren Straftaten ist Untersuchungshaft möglich, etwa bei Mord, Totschlag, Terrorismus oder schwerer Körperverletzung, besonders schwerer Brandstiftung. Deshalb kam der Mann, der mutmaßlich Sabrina P. in Stockach getötet hat, umgehend in Untersuchungshaft.

Ein solcher Haftgrund liegt bei dem jungen Mann, der bei Büffel Bill eingebrochen sein soll, aber offenbar für die Staatsanwaltschaft nicht vor.

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Ermittelt wird laut Polizei wegen besonders schweren Diebstahls (Paragraf 243 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs), weil der Täter in das Gebäude eingebrochen ist. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Übrigens ist auch Wiederholungsgefahr laut Strafgesetzbuch ein Haftgrund, das gilt auch für Fälle des besonders schweren Diebstahls.

Es seien jedoch Gerichte zuständig, eine Untersuchungshaft sowie im Zuge einer Verhandlung eine Freiheitsstrafe zu verhängen, betont die Polizeisprecherin.

Sind 4000 Euro Schaden zu wenig für Ermittlungen?

Martin Jaser schildert die Hartnäckigkeit, mit der eingebrochen wurde: Beim dritten Mal habe der mutmaßliche Täter eine Metallstange genutzt und so viel Gewalt angewandt, dass eine Schiebetür aus der Wand gebrochen ist. Der Büffel-Bill-Geschäftsführer schätzt den Schaden auf rund 4000 Euro. Ist der Schaden zu gering für umfassendere polizeiliche Maßnahmen? Nein, sagt Polizeisprecherin Katrin Rosenthal, das habe darauf keinen Einfluss.

Diese Spuren blieben vom letzten Einbruch: Die Tür wurde mit einer Metallstange bearbeitet.
Diese Spuren blieben vom letzten Einbruch: Die Tür wurde mit einer Metallstange bearbeitet. | Bild: Freißmann, Stephan

Bleibt die Frage, wie Martin Jaser und sein Team reagieren sollen, wenn sie den mutmaßlichen Täter treffen. „Möglichst aus dem Weg gehen und nicht konfrontieren, das könnte sonst eskalieren“, rät Polizeisprecher Dieter Popp. Seine Kollegin rät, im Zweifelsfall die Polizei zu rufen. Martin Jaser will sich und sein Team besser schützen und daher weiter sicherheitstechnisch aufrüsten.

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Polizei berät, um vor Einbrüchen zu schützen

Dabei kann er sich auch von der Polizei beraten lassen, wie Katrin Rosenthal erklärt: Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen würden eine kompetente, kostenlose und neutrale Beratung vor Ort bieten und dabei Sicherheitsempfehlungen geben. Tipps unter www.polizei-beratung.de und Terminvereinbarung beim Polizeipräsidium Konstanz unter Telefon 07531 9951044.