Für viele Menschen gehören Feuerwerke zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu. Auch dieses Jahr werden wieder viele Feiernde das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk begrüßen. Doch im Umgang mit Feuerwerkskörpern ist Vorsicht geboten, wie die Stadt Singen und das Hauptzollamt mitteilen. Und: Nicht überall im Hegau sind Feuerwerke erlaubt.
Auch in diesem Jahr dürfen Feuerwerkskörper nur von Samstag, 28., bis Dienstag, 31. Dezember, verkauft werden. Die Benutzung des Feuerwerks ist laut Singener Stadtverwaltung ausschließlich vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 24 Uhr, gestattet. „Ein Abbrennen außerhalb dieses Zeitraumes ist verboten“, schreibt die städtische Pressestelle.
Des Weiteren sollten Nutzer beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln immer auf Menschen achten, die sich in unmittelbarer Nähe und damit im Gefahrenbereich befinden. Dabei soll besonders auf Alte, Kranke und Kinder Rücksicht genommen werden.
Wer pyrotechnische Munition aus Schreckschuss- oder Gaspistolen und -revolvern verschießen möchte, darf dies außerdem nicht auf öffentlichem Gelände tun. „Erlaubt ist nur das Abschießen auf eigenem Gelände oder auf einem anderen privaten Grundstück mit Zustimmung der Person, die das Hausrecht ausübt“, betont die Stadtverwaltung.
Schießen dürfe außerdem nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Geschossen werden dürfe lediglich senkrecht nach oben in die Luft; auf herabfallende Teile sei zu achten. Es dürfe zudem nicht auf Menschen oder Tiere gezielt oder in der Nähe von leicht brennbaren Objekten geschossen werden.
Hier darf nicht geböllert werden
Feuerwerkskörper dürfen im Hegau in der Silvesternacht an den meisten Orten gezündet werden. Allerdings gibt es in einigen Gemeinden Zonen, in denen das Abbrennen von Pyrotechnik verboten ist. Neben diesen regelt das Sprengstoffgesetz ein Böllerverbot in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern.
Erstmals gibt es in Hilzingen ein Böllerverbot um Rathaus und Kirche im historischen Ortskern. Der Gemeinderat hat sich Anfang November mit neun Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern auf dem Dorfplatz und im Schlosspark ausgesprochen.
Eine wirkliche Dringlichkeit sah in der Ratsrunde zwar niemand. Jedoch berichtete Bürgermeister Holger Mayer, dass der Brandschutz des historischen Ortskerns vielen Bürgern auf der Seele liege. Nach jeder Silvesternacht erhalte er deswegen eine Menge Briefe. Um die Gefahren für Menschen und für die historische Bausubstanz vieler Gebäude im Ortskern zu minimieren, hat der Gemeinderat ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper am 31. Dezember und 1. Januar beschlossen.
Und Hilzingen ist mit dem Verbot nicht alleine: Die Engener Stadtverwaltung hat ebenfalls zu Silvester für den Bereich der Altstadt ein Feuerwerk verboten. Dieses Verbot gibt es schon seit 2018. Grund hierfür seien Beschwerden aus den Vorjahren gewesen, als Feuerwerkskörper von mehreren Menschen gezielt auf Balkone, Dächer und in Richtung geöffneter Fenster gerichtet wurden. Daneben bestehe generell die Gefahr eines Brandes, der sich in der historischen, denkmalgeschützten Altstadt schnell zum nicht mehr beherrschbaren Großbrand ausweiten könnte, sagt die Stadtverwaltung.
Augen auf beim Kauf
Auch Zoll und Bundespolizei warnen vor Gefahren beim Feuerwerk an Silvester. Vor allem in den Tagen vor Silvester würden viele Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelhafter Verarbeitung angeboten, heißt es in einer Pressemitteilung des Hauptzollamts Singen (HZA). Dabei sei die Einfuhr von unzulässigem Feuerwerk nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Auch bei dessen Nutzung wäre laut HZA mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Grundsätzlich dürfe nur Feuerwerk mit dem CE-Kennzeichen importiert und benutzt werden. Das CE-Zeichen zeigt, dass das Produkt vom Hersteller zum Beispiel auf seine Sicherheit geprüft wurde. Und das hat einen guten Grund: „Mit illegalem Feuerwerk gefährden sie sich selbst, sowie die Menschen in ihrer Umgebung. Im schlimmsten Fall sind die Folgen lebensgefährlich“, schreibt Sonja Müller, Pressesprecherin des HZA Singen.